Alternative Sparanlagen

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Alternative Sparanlagen

Nachdem der garantierte Zinsatz am 01.01.2017 auf 0,9% gesenkt wurde, haben sich auch die anderen Sparzinsen aufgrund der Finanzkriese kontinuierlich nach unten bewegt. Staatlich gestütze Invetitionen wie z. B. der Bundesschatzbrief werden seit Anfang 2017 gar nicht mehr aufgelegt, weil die Zinsen ins bodenlose gefallen sind.

Wer heute sein Geld kurzzeitig anlegt, der muss sich schnell den Marktverhältnissen anpassen können. Es sollte einem auch bewusst sein, je länger man auf etwas spart, umso größer wird die Rendite sein. Daher ist es wichtig, sich über seine Sparziele bewusst zu sein, um die beste Anlage für sich herauszufinden.

Weitere Infos zu alternativen Sparanlagen

1. Tagesgeldkonto – Anlage von Einmalbeträgen

Das Tagesgeldkonto ist für kurze Anlagezeiträume gedacht, denn auf längere Zeit sind andere Anlageformen viel interessanter. Immerhin wurde mit dieser Variante das Sparbuch verdrängt, da es hier bessere Zinsen gibt.

Allerdings werden von den meisten Banken Bedingungen (Lockangebote) gestellt, um in den Genuss der höheren Verzinsung zu kommen. Auf diese Lockangebote sollten Sie nicht eingehen, es sei denn, Sie wollten sowieso die Bank wechseln.

Verzinsung Stand 04/2017:  0,25 – 0,6 %, Anlage bis zu 10.000 €
Anlagezeitraum: bis maximal 12 Monate

Vorteil:

  • Verzinsung ist höher als Girokonto und Sparbuch
  • Tagesgeldkonten sind gebührenfrei
  • Das Geld ist jederzeit verfügbar

Nachteil:

  • Zinssatz bezieht sich meist auf einen bestimmten Zeitraum
  • Nicht geeignet für längere Zeiträume
  • Keine Giro-Funktion: Man kann keine Überweisungen vom Konto tätigen oder Geld abheben
  • Jährliche Zinsausschüttungen sind unrentabel, besser monatlich oder vierteljährlich

2. Festgeldkonto – Anlage von Einmalbeträgen

Das Anlagekapital wird für einen bestimmten Zeitraum zu einem bestimmten Zinssatzfest angelegt. Der Zinssatz ist höher als beim Tagesgeld, aber dafür ist das Geld gebunden. Der Anleger kommt vor Ende der Laufzeit nicht an sein Geld heran, es sei denn, es gibt Sonderregeln, in denen der Anleger auf den festen Zinssatz verzichtet.

Auch hier werden meist Lockangebote erstellt bei denen Sie vorsichtig sein sollten.

Verzinsung Stand 04/2017:  0,3 – 1,5 % p.a., Anlagezeitraum: 2 Jahre,  bis zu 10.000 €
Anlagezeitraum: bis maximal 4 Jahre

Vorteil:

  • Verzinsung ist höher als Girokonto und Sparbuch
  • Festgeldkonten sind gebührenfrei
  • Attraktive Zinsen je nach Laufzeit und Kapital

Nachteil:

  • Kapital ist für die gesamte Laufzeit gebunden
  • Nicht geeignet für noch längere Zeiträume

3. Sparbrief–Anlage von Einmalbeträgen

Hier wird ein einmaliger Anlagebetrag in Form eines Sparbriefes mit einem festen Zinssatz für einen Zeitraum von 2-10 Jahren angelegt. Je länger der Anlagezeitraum ist, desto mehr Zinsen bekommt man.

Es gibt beim Sparbrief hinsichtlich der Verzinsung 2 verschiedene Varianten:
Aufzinsung: Zinserträge werden jährlich dem Anlagebetrag gutgeschrieben und mitverzinst.
Abzinsung: Zinsen werden im Voraus berechnet, dem Anlagebetrag abgezogen,  so dass nur der reine Einzahlungsbetrag übrig bleibt. Beispiel: Ziel ist 10.000 Euro minus künftiger Zinsen über die gesamte Dauer = Einzahlungsbetrag.

Verzinsung Stand 04/2017:  0,2 – 1,1 % p.a., Anlagezeitraum: 5 Jahre, Einmalbeitrag von 10.000 €
Anlagezeitraum: bis maximal 10 Jahre

Vorteil:

  • Kauf und Verwaltung sind kostenlos
  • Keine Kursschwankungen

Nachteil:

  • Während der Laufzeit kann nicht über den Sparbetrag verfügt werden.
  • Unflexibel
  • Wenige Kündigungsmöglichkeiten (wenn überhaupt)
  • Sparbriefe unterliegen der Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer

4. Banksparplan (Ansparplan) – Monatlicher Sparplan

Erkennbar sind solche Sparpläne unter den Stichworten „Bonussparen“ oder „Prämiensparen“. Der Banksparplan kann als festverzinslicher Sparplan oder Fondssparplan (Fondsdepot) abgeschlossen werden. Entscheidend für einen guten Banksparplan sind die Zinskonditionen, wobei es eine Basiszinsvergütung (aktueller Zinssatz) gibt der je nach Laufzeit mit einer zusätzlichen Verzinsung (Bonuszins) ergänzt wird.

Der Vertrag kann jederzeit komplett aufgelöst werden oder es ist eine Entnahme von bis zu 2.000 € pro Monat möglich.

Verzinsung Stand 04/2017:  0,1 – 0,8 % p.a., 7 Jahre Laufzeit,  bei einer monatlichen Sparrate von 50 €.
Anlagezeitraum: bis maximal 15 Jahre

Vorteil:

  • Keine Gebühren für Kontoeröffnung und Kontoführung
  • Attraktive Bonusverzinsung bei langwierigen Sparplänen
  • Verzinsung ab dem ersten Euro

Nachteil:

  • Kaum geeignet für kurze Laufzeiten
  • Kündigungs- bzw. Entnahmemöglichkeiten müssen vor Vertragsbeginn geprüft werden
  • Sondereinzahlungen sind nicht möglich

5. Bausparen – Rendite

Geeignet für Anleger, die nur eine attraktive Verzinsung wünschen und kein Darlehen in Anspruch nehmen wollen. Ideal auch für Kindersparpläne geeignet.

Der Rendite-Bausparvertrag hat zunächst einen festen Basiszins von 0,1 – 0,5 % (je nach Tarif und Gesellschaft). Um einen nachträglichen Bonuszins zu erhalten, muss der Vertrag über eine bestimmte Zeit bespart werden. In der Regel 7 Jahre oder 10 Jahre (je nach Gesellschaft).

Wenn die Bedingung der Sparlaufzeiten eingehalten werden und der Vertrag nicht überspart wird, wird der Vertrag rückwirkend mit einem Bonuszins vergütet. Der Bonuszins beträgt (Stand: 04/2017) je nach Bausparkasse und Tarif zwischen 0,5 – 1,86 %.

Verzinsung Stand 04/2017:  fester Basiszins von 0,1 – 0,5 % p.a., rückwirkende Verzinsung mit Bonuszins von 0,5 – 1,86 %.
Anlagezeitraum: 7 bis 10 Jahre

Vorteil:

  • Bei vorzeitiger Kündigung wird das Guthaben nebst Basiszins ausgezahlt
  • Kosten sind überschaubar
  • Einmalbeiträge bis 5.000 € sind zusätzlich möglich (abhängig von der jeweiligen Bausparkasse
  • Rendite kann durch VL-Beiträge vom Arbeitgeber gesteigert werden

Nachteil:

  • Geringe Guthabenzinsen in der Ansparphase
  • Teilweise hohe Abschlusskosten von 1,6%
  • Teilweise hohe Kontoführungsgebühren
  • Staatliche Zuschüsse wie Wohnungsbauprämie sollten nicht beantragt werden, da diese bei Eigenverwendung wieder zurückgezahlt werden müssen (Schädliche Verwendung)

Allgemeiner Hinweis zu Sparanlagen

Grundsätzlich unterliegen die oben aufgeführten Sparanlagen der gesetzlichen Einlagensicherung. Bankeinlagen bis zu 100.000 Euro, genauso Bausparverträge bis zu 100.000 Euro, pro Person vollständig absichert.

Darüber hinaus verfügen praktisch alle deutschen Kreditinstitute und Bausparkassen über weitere Sicherungseinrichtungen, wodurch Guthaben weit über das gesetzliche Mindestmaß hinaus geschützt sind.

Steuern:

Grundsätzlich müssen alle erzielten Gewinne versteuert werden. Achten Sie daher auf die Erstellung eines Freistellungsauftrages.

Erst wenn die Grenze für Alleinstehende von 801 € und für Verheiratete von 1.602 € überschritten wird, muss auf darüber hinaus anfallenden Erträge 25 % Abgeltungssteuer abgeführt werden. Vom Anteil der Abgeltungssteuer wiederum werden dann noch 5,5 % Solidaritätszuschlag und 8,00 % bzw. 9,00 % Kirchensteuer an das Finanzamt abgeführt.

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