Basisrente / Rürup-Rente

Alle Gesellschaften und Tarife, mit bedarfsgerechter, fachlicher Beratung. Vergleichen und Sparen bzw. optimieren Sie Ihre Versicherungen an den richtigen Stellen. Überzeugen Sie sich von unseren Möglichkeiten mit einem Versicherungs- und Tarifvergleich. Was Internetvergleiche nicht schaffen (wegen bedingter Auswahlkriterien), lösen wir mit Hilfe unserer Spezialsoftware.

Vereinbaren Sie einfach ein unverbindliches Gespräch mit uns.

Basisrente (Rürup-Rente)

In 2005 wurde die steuergeförderte Rente durch den Ökonom Bert Rürup eingeführt. Die steueroptimierte Rente soll gerade dem Personenkreis den Aufbau einer zusätzlichen Rente ermöglichen, der nicht gesetzlich versichert ist und somit keinen Anspruch auf eine Förderung hat.

Dies richtet sich hauptsächlich an Personen wie Freiberufler und Selbstständige, aber auch Angestellte und Beamte mit hohem Einkommen, die dann die Steuerlast vermindern können. Da auch die Basis-Rente unter das Altersvermögensgesetz fällt, sind hier einige Dinge zu beachten, denn die Verträge sind geschützt.

Weitere Infos zur Basis-Rente (Rürup-Rente)

Da die Basis-Rente ausschließlich über die Steuervorteile gefördert wird, sollte man die Grundvoraussetzungen kennen:

Gefördert werden Beiträge zum Vertrag, für Singles bis 20.000 € und für Verheiratete bis 40.000 € im Jahr.

Die Beiträge können als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend gemacht werden: Ab 2005 konnten 60% der Beiträge geltend gemacht werden, aktuell in 2013 wären das dann 76%. Mit jedem Jahr mehr können zwei weitere Prozentpunkte angerechnet werden bis ins Jahr 2025, in dem dann bis zu 100% der Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden können.

Trotz allem sollte geprüft werden, ob nicht auch ein Riestervertrag in Frage kommen kann, denn unter Umständen können auch (neben Zulagen vom Staat) hier Steuern gespart werden.

Vertragsformen und Auszahlung

Verträge zur Basis-Rente können sowohl als Versicherungs- oder Fondsvariante, als auch als Banksparplan abgeschlossen werden. Die Verträge werden in der Auszahlungsphase (ab dem 62. Lebensjahr) nur in einer Rentenform ausgezahlt.

Vorteile:

  • Garantierte Leibrente auf Lebenszeit
  • Abgeltungssteuer befreit, Zuwächse dürfen nicht besteuert werden
  • Insolvenzschutz, geschützt durch Gesetz: „Pfändungsschutz der Altersvorsorge“
  • Hartz-IV-sicher, da die angesparte Versicherung zur Altersvorsorge nicht zum verwertbaren Vermögen zählt
  • Steuervorteile durch Anrechnung der Beiträge als Sonderausgaben
  • Der Beitrag ist variabel gestaltbar, auch Einmalzahlungen sind möglich
  • Kombinierbar mit Berufsunfähigkeit oder Hinterbliebenenabsicherung, aber nicht empfehlenswert, da die Rendite darunter stark leidet

Nachteile:

  • Die Auszahlung darf nur in Rentenform (lebenslange Leibrente) erfolgen, und darf nicht vor dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden
  • Der Vertrag ist nicht vererbbar, es sei denn, es ist ein Hinterbliebenenschutz vereinbart worden
  • Einmalauszahlung ist ausgeschlossen. Es darf nur in einer lebenslangen Leibrente ausgezahlt werden
  • Absicherung bei Tod: Option Hinterbliebene sollte bedacht werden
  • Der Vertrag kann nicht abgetreten, beliehen oder verpfändet werden
  • Keine Kündigungsmöglichkeit: Der Vertrag kann nicht gekündigt werden, sondern nur beitragsfrei gestellt werden. Das Guthaben wird dann als Leibrente bei Rentenbeginn ratierlich ausgezahlt

Fazit

Für Freiberufler und Selbständige ist die Basis-Rente die einzige Form, die noch steuerlich gefördert wird. Jedoch sollte die Vertragsart und die Absicherung der Familie berücksichtigt werden. Auch hier raten wir hinsichtlich der Vertragsform sich von Versicherungsfachkräften beraten zu lassen, denn ein späterer Wechsel in eine andere Form ist oft nicht möglich.

Schnelle Nummer – wir rufen zurück!

Wenn Sie wissen, was Sie wollen oder eine kurze Beratung am Telefon wünschen: Name & Telefonnummer eintragen – wir rufen Sie kostenlos und unverbindlich an.

Rückrufbitte - kostenfrei & unverbindlich