Betriebliche Altersvorsorge

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Betriebliche Altersvorsorge

Aufgrund der Tatsache, dass die 1. Säule der Altersversorgung (gesetzliche Rentenversicherung) nicht mehr reicht, wurde die 2. Säule (Betriebliche Altersversorgung) ins Leben gerufen, danach dann die 3. Säule (Private Absicherung).

Nachdem die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung dann geschaffen waren, hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf einen der 5 Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren von den Einsparungen bei den Sozialausgaben und Steuerersparnissen. Den Durchführungsweg und somit auch den Anbieter (Versicherung) bestimmt der Arbeitgeber alleine.

Oft werden Direktversicherungen von anderen Anbietern eher akzeptiert als eine der anderen Durchführungswege. Und genau hier macht es auch Sinn, Verträge der Direktversicherungen zu vergleichen.

Weitere Infos – Betriebliche Altersversorgung

Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf einen der 5 Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitnehmer kann dabei durch steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Entgeltanteile seines Gehaltes eine attraktive Altersvorsorge oder einen Vermögensausbau aufbauen. Jedoch bestimmt nur der Arbeitgeber, welcher Durchführungsweg in Frage kommt:

  1. Direktversicherung
  2. Pensionskasse
  3. Pensionsfonds
  4. Unterstützungskasse
  5. Pensionszusage (Direktzusage)

Die Beiträge können vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung oder von beiden gemeinsam finanziert werden.

Der Arbeitnehmer kann einen Beitrag bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG-GRV(West) lohnsteuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG) geltend machen. Da die Beitragsbemessungsgrenzen immer wieder angeglichen werden entspricht das im Jahr 2013: 2.784 EUR (232 EUR im Monat). Dieser steuerfreie Betrag kann sich um 1.800 EUR jährlich erhöhen, wenn keine Pauschalversteuerung in Anspruch genommen wird.

Die Unterstützungskasse und die Direktzusage kommen nur bei Gesellschafter und Geschäftsführer von GmbH’s in Frage, da es sich hier um juristische Personen handelt, und diese hier höhere Einkünfte und somit andere Vorsorgeansprüche haben. Nur bei der Unterstützungskasse und der Direktzusage können bei neueren Verträgen weitere 1.800 Euro steuerfrei (aber sozialversicherungspflichtig) umwandeln werden. In 2013 sind das also insgesamt höchstens 4.584 Euro (2.784 Euro steuer- und beitragsfreier Höchstbetrag für das Jahr 2013 plus 1.800 Euro zusätzlich steuerfrei). Die Höchstbeträge für die Steuerfreiheit gelten jedoch für Arbeitgeberbeiträge und Entgeltumwandlung gemeinsam, und eigen sich nur für Höchstverdiener.

Vorteile:

  • Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf einen der Durchführungswege in der betriebliche Altersversorgung
  • Die Garantieverzinsung von 1,75 % kann durch die Entgeltumwandlung deutlich gesteigert werden
  • Steuerfreiheit bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze – Sozialabgabenfreiheit bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze
  • Erworbene Ansprüche verfallen nicht
  • Garantierte Auszahlung der eingezahlten Beiträge
  • Auswahl der Auszahlung bei Direktversicherung und Pensionskasse: Entweder in Rentenform oder Einmalauszahlung
  • Mitnahme des Vertrages bei Arbeitgeberwechsel: Der Vertrag kann mit den gleichen Optionen mitgenommen werden (abhängig von den Versicherern). Wenn nicht, kann der alte Vertrag über die Entgeltumwandlung weitergeführt werden
  • Insolvenzschutz: Das Betriebsrentengesetz garantiert die Rentenauszahlung auch für den Fall, dass der Arbeitgeber insolvent wird – Hartz-IV-sicher, da die angesparte Versicherung zur betrieblichen Altersvorsorge nicht zum verwertbaren Vermögen zählt

Nachteile:

  • Ab dem 5. Vertragsjahr sind die Ansprüche unverfallbar
  • Der Arbeitgeber alleine bestimmt den Durchführungsweg
  • Der Vertrag kann nicht abgetreten, beliehen oder verpfändet werden
  • Auszahlung/Verrentung: Altverträge: Leistung ab dem 60. Lebensjahr Neuverträge ab 01.01.2012: Leistung ab dem 62. Lebensjahr
  • Volle Besteuerung in der Auszahlungsphase
  • Sozialversicherungspflichtig (Kranken-, Pflegeversicherung) in der Auszahlungsphase für alle gesetzlich und freiwillig Versicherte

Fazit

Grundsätzlich ist die betriebliche Altersvorsorge für jeden Mitarbeiter durch Einsparung von Sozialabgaben und Steuern interessant, was die Rendite des Vertrages positiv aufwertet.

Betriebliche Altersvorsorge mit Riester Förderung

Die Einbindung der Riester über die betriebliche Altersvorsorge ist nur mit dem Durchführungsweg a), b) und c) möglich. Doch das will wirklich überlegt werden, denn die Nachteile überwiegen.

Unentschieden: Der Kostenvorteil über die Einbindung des Riester-Vertrages in die betriebliche Altersversorgung kann über einen privaten Gruppenvertrag von Riester ausgeglichen werden. Außerdem sind Riesterverträge auch über Banken oder Fondssparpläne kostengünstig.

Nachteil: Riesterverträge können für Finanzierungen von Eigenheimen verwendet werden (Entnahme für Kapital). Bei der betrieblichen Altersversorgung ist dies nicht möglich.

Nachteil: Unterschiedliche Besteuerung in der Auszahlungsphase zwischen Riester und der betrieblichen Altersvorsorge (Abführung Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung).

Nachteil: Aufgrund der unterschiedlichen Besteuerung können die Beiträge zur Riester nur vom Nettogehalt des Arbeitnehmers abgeführt werden. Nachteil: Bei der betrieblichen Variante der Riester, lassen sich keine Partnerverträge für nicht berufstätige (bei Verheirateten) mit einbinden.

Prüfen Sie, ob die Zulagen (mit Kindern) und Steuervorteile über die private Riester höher sind als der mögliche Steuervorteil bei der betrieblichen Altersvorsorge. Dies betrifft auch Topverdiener. Deshalb lassen Sie lieber die Situation durch einen unabhängigen Steuerberater überprüfen.

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