Riester-Rente

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Riester-Rente

In 2002 wurde das Altersvermögensgesetz (AVmG) vom damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester ins Leben gerufen. Grund für die Riester Rente war die Reform in der gesetzlichen Rentenversicherung in 2000/2001, wonach die gesetzliche Rente von 70 % auf 67 % der „Eckrente“ heruntergesetzt wurde und der private Riestervertrag dies abfangen sollte.

Die Riester Rente ist ein zertifiziertes Altersvorsorgeprodukt und wird durch staatliche Zulagen wie Abzugsmöglichkeiten von Sonderausgaben sowie privat aufgebrachten Beiträgen finanziert. Da auch die Riester Rente unter das Altersvermögensgesetz fällt, sind hier einige Dinge zu beachten, denn die Verträge sind geschützt.

Weitere Infos zur Riester Rente

Um in den Genuss der staatlichen Förderungen zu kommen, sollte zunächst abgeklärt werden, wer förderfähig ist. Grundsätzlich ist jeder Bundesbürger förderungsfähig, der nach dem nach dem § 10a des EStG unbeschränkt steuerpflichtig ist.

Unmittelbar förderberechtigter Personenkreis:

  • Alle Arbeitnehmer und Auszubildende, die gesetzlich pflichtversichert sind
  • Empfänger von Amtsbezügen (z. B. Beamte), die staatliche Versorgungsleistungen beziehen
  • Amtsträger
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Selbständige, die in der Rentenversicherung pflichtversichert sind
  • Landwirte, wenn sie in der Alterssicherungskasse der Landwirte pflichtversichert sind
  • Künstler und Publizisten, wenn sie nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind
  • Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, denn soziale Tätigkeiten sind anerkannt
  • Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II
  • Bezieher von Kranken-, Verletzten – und Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld (pflichtversichert)
  • Vollständig erwerbsgeminderte oder dienstunfähige Personen
  • Mütter und Väter in der Kindererziehungszeit, maximal 3 Jahre

Mittelbar förderberechtigter Personenkreis:

  • Ehepartner von Förderberechtigten, die nicht berufstätig sind: Der Förderberechtigte muss mindestens einen Riestervertrag mit dem Mindestbeitrag besparen, dann kann auch der nicht berufstätige Partner einen förderfähigen Riestervertrag (Huckepackvertrag) abschließen.

Riester-Rente: Höhe der Zulagen in 2017

Um die vollen Zulagen vom Staat erhalten zu können, müssen 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens als Gesamtsparbeitrag (einschließlich der Zulagen vom Staat) erbracht werden.

Die Zulagen betragen aktuell:

  • Grundzulage: 154 EUR/Jahr
  • Kinderzulage: 185 EUR/Jahr (pro Kind – vor 2008 geboren)
  • Kinderzulage: 300 EUR/Jahr (pro Kind – nach 2008 geboren)
  • Mindesteigenbetrag (Sockelbeitrag): 60 EUR/Jahr – Geringverdiener und Partnerverträge (bei den der Arbeitnehmer nicht berufstätig ist) profitieren vom Mindestbeitrag, denn sie erhalten die volle Förderung
  • Bonus Berufseinsteiger: 200 EUR/Jahr – Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten einen einmaligen Bonus von 200 EUR zusätzlich zu den Zulagen

Hinweis: Sie bestimmen die Höhe der Förderung: Wenn Sie nur einen gewissen Beitrag aufbringen können, der niedriger als der geforderte Eigenbeitrag ist, dann erhalten Sie auch nur eine anteilmäßige Zulage vom Staat.
Die Zulagen für Kinder werden solange gewährt, solange man Kindergeld bezieht.

Steuerförderung

Für die geleisteten Riesterbeiträge können Sie unter Umständen noch steuerlich (über den Sonderausgabenabzug) gefördert werden. Diese werden über die Steuererklärung geltend gemacht und sind begrenzt auf 2.100 EUR pro Jahr (Eigenbeiträge plus Zulagen).

Vertragsformen und Auszahlung

Verträge zur Riester Rente können sowohl als Versicherungs- oder Fondsvariante, als auch als Banksparplan abgeschlossen werden. Neu ist die Variante über Bausparen als Eigenheimrente auch „Wohn-Riester“ genannt (siehe Menü).

Die Verträge werden in der Auszahlungsphase (ab dem 60. Lebensjahr) nur in einer Rentenform ausgezahlt. Darüber hinaus kann zu Rentenbeginn eine 30 %ige Sonderauszahlung aus dem Vertragsguthaben entnommen werden, der Rest muss als lebenslange Leibrente monatlich ausgezahlt werden.

Die Riester Rente ist bei Rentenbeginn voll einkommensteuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung).

Schädliche Verwendung von Riester Verträgen

Bei schädlicher Verwendung des Vertrages müssen nicht nur alle Zulagen vom Staat nebst Steuerförderungen zurückgezahlt werden, sondern auch die Erträge müssen versteuert werden.
Schädliche Verwendung:

  • Kündigung (zählt aber nicht, wenn der Vertrag auf einen anderen Anbieter übertragen wurde)
  • Ableben des Anspruchsberechtigten vor Rentenbeginn (Ausnahme, wenn ein Partnervertrag bestanden hat)
  • Wenn die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland endet
  • Bei Wohnriester, wenn das Darlehen nicht für Wohnungseigentum hinsichtlich der Altersvorsorge verwendet wird

Vorteile

  • Garantierte Leibrente auf Lebenszeit
  • Garantieguthaben zu Rentenbeginn, die eingezahlten Beiträge nebst staatlichen Zulagen sind garantiert
  • 30%ige Entnahme des Guthabens bei Rentenbeginn
  • Renditestark, da die staatliche Förderung ein Geschenk ist
  • Insolvenzschutz, geschützt durch Gesetz: „Pfändungsschutz der Altersvorsorge“
  • Hartz-IV-sicher, da die angesparte Versicherung zur Altersvorsorge nicht zum verwertbaren Vermögen zählt
  • Abgeltungssteuer befreit, Zuwächse dürfen nicht besteuert werden
  • Übertragbarkeit: schlechte bzw. kostenintensive Verträge können auf einen anderen Anbieter übertragen werden (abzüglich einer Wechselgebühr)
  • Guthaben kann jederzeit für Kauf von Wohneigentum verwendet werden

Nachteile

  • Kündigung, Rückzahlung der staatlichen Zulagen
  • Volle Besteuerung in der Auszahlungsphase
  • Der Vertrag kann nicht abgetreten, beliehen oder verpfändet werden
  • Beiträge sollten dem Einkommen immer wieder angepasst werden, um die volle Förderung zu bekommen

Riester-Rente Fazit

Sicherlich ist Riester nicht für jeden interessant, doch wenn man die Vor- und Nachteile mit anderen Altersvorsorgeprodukten vergleicht, dann steht die Riester Rente gar nicht so schlecht da. Gerade für junge Familien mit Kindern, Geringverdiener und Alleinerziehende können hinsichtlich Aufbau einer Zusatzrente, oder Kauf einer Immobilie neue Perspektiven aufgezeigt werden.

Auch die Vertragsform sollte so bedacht werden, dass die Vertragskosten nicht zu hoch sind und dass man sich der Chance nicht beraubt, höhere Zugewinne zu erwirtschaften. Junge Menschen können hier eher auf Fondsprodukte zugreifen, ältere hingegen sollten auf mehr Sicherheit achten. Auch hier sollte man sich sehr gut und unabhängig beraten lassen.

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