Anhänger-Versicherung

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Anhängerversicherung

Der Anhänger ist seit 2002 nicht mehr über die Zugmaschine versichert und braucht daher eine eigenständige Versicherung. Auch hier ist die Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung.

Bei einer Anhängerversicherung wird unterschieden zwischen Privatverkehr, Werksverkehr und gewerblichem Güterverkehr. Der Anhänger sollte je nach Wert und Alter des Fahrzeuges in der Voll-/Teilkasko versichert werden, wobei die Vollkasko gerade bei Anhängern sehr teuer ist.

Positiv ist, dass es für die Anhängerversicherung kein Schadenfreiheitssystem gibt. Auch bei der Anhängeversicherung lohnt sich ein Versicherungsvergleich, denn es gibt enorme Preisunterschiede.

Achtung: Beachten Sie die Hinweise zum Versicherungsvergleich!
Verzichten Sie daher nicht auf die Beratung!

Weitere Infos zur Kfz-Versicherung

Auf Grund der Vielzahl an Pkw-Anhänger auf dem Markt ist es kaum möglich eine genaue Beitragsauskunft schon vorab zu geben. Daher können einige Angaben zu höheren Beiträgen führen, die aber in Kauf genommen werden sollten. Diese Merkmale des Anhängers beeinflussen den Beitrag stark:

  • Leergewicht und zul. Gesamtgewicht
  • Aufbauart des Anhängers
  • Nutzung des Anhängers (privat, gewerblich, oder geschäftlich)
  • Verleihen oder vermieten des Anhängers

Zudem ist es wichtig zu wissen, bei welcher Gesellschaft das Zugfahrzeug versichert ist, denn wenn ein Dritter geschädigt wird kann es sein, dass der Schaden sowohl von der Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges und des Anhängers in die Haftung genommen werden. Daher spielt die Angabe der Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges eine wichtige Rolle!

Versicherungsumfang von Anhängerversicherungen

Haftpflicht (Pflichtversicherung)

Versichert sind in der Haftpflicht: Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Grundsätzlich sollten die pauschalen Versicherungssummen der angebotenen Versicherungstarife von 100 Millionen bevorzugt werden, da die gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen zu gering sind.
Anders wie bei der Kfz-Versicherung in der Haftpflicht gibt es bei der Anhängerversicherung kein Schadenfreiheitssystem, in der man nach unfallfreien Jahren eingestuft, oder im Schadenfall zurückgestuft wird.

Vollkasko

Die Vollkasko Versicherung ist keine Pflichtversicherung, ist aber im Gegensatz zur Kfz-Versicherung sehr teuer. Sinnvoll ist die Vollkasko bei neuen Anhängern, gerade dann, wenn der Anhänger durch einen Kredit finanziert worden ist. Auch hier sollte man darauf achten, dass die Vollkasko nur bis zum einem bestimmten Zeitwert versichert ist.

Leistungen der Vollkaskoversicherung:

• Schäden am Fahrzeug durch selbstverschuldete Unfälle
• Fahrerflucht des Unfallverursachers
• Vandalismus: Mut- und böswillige Beschädigungen durch Unbekannte

Auch hier in der Vollkasko der Anhänger-Versicherung gibt es in der Vollkasko kein Schadensfreiheitssystem (SF), in der man nach unfallfreien Jahren eingestuft, oder im Schadenfall zurückgestuft wird.

Teilkasko

Die Teilkaskoversicherung ist auch keine Pflichtversicherung, ist aber eine sinnvolle Zusatzversicherung. Auch für Anhänger kann die Teilkasko sinnvoll sein, denn dieser könnte auch gestohlen werden und genau hier tritt die Teilkasko in Kraft. Die Kosten für die Teilkasko sind nicht teuer, daher sollte man dies überdenken.

Leistungen der Teilkaskoversicherung:

• Brand, Explosion
• Sturm, Überschwemmung, Blitzschlag, Hagelschlag
• Glasbruch
• Zusammenstoß mit Haarwild, eventuell mit allen Tieren (abhängig vom Tarif)
• Schäden durch Marderbisse, eventuell deren Folgeschäden (abhängig vom Tarif)
• Entwendung, Raub oder Diebstahl des Fahrzeuges oder deren befestigte Fahrzeugteile

Selbstverständlich gibt es auch hier in der Teilkasko kein Schadenfreiheitssystem.

Versicherung der Ladung

Es kann durchaus vorkommen, dass der Anhänger auf öffentlichen Parkplätzen geparkt werden muss. Was passiert aber, wenn die Ladung gestohlen wird?
Einige Versicherungen bieten auch hier Schutz an. Oder was ist bei Beschädigung der Ladung? Auch hier kann je nach Tarif Schutz angeboten werden, nur unter der Voraussetzung, dass die Ladung gesichert war. Diese Punkte sollte man unbedingt bedenken!

Schutzbriefleistungen

Wenn Sie täglich große Entfernungen zurücklegen oder mit Ihrem Anhänger auf Reisen sind, dann könnte der Schutzbrief für Sie sinnvoll sein. Wenn Sie jedoch Mitglied in einem Automobilclub sind, sollten Sie deren Schutzbriefleistungen vorziehen, da diese meistens einen umfassenderen Schutz anbieten.

Schutzbriefe leisten meist sowohl bei Unfällen als auch bei Pannen wie folgt:

  • Abschleppkosten
  • Übernachtungskosten bei Fahrzeugausfall
  • Rückreisekosten
  • Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen
  • Krankenrücktransport
  • Bestattungs- bzw. Überführungskosten
  • und vieles mehr …

Wichtige Tarifmerkmale:

Ausland-Schadenschutz-Versicherung (Grüne Deckungskarte)
Mittlerweile benötigen Sie innerhalb der EU keine weiteren Deckungszusagen, da sich Europa auch auf diesem Gebiet angeglichen hat. Manche Versicherer stellen daher auch automatisch keine grünen Deckungskarten mehr aus.
Doch sollten Sie dies von Fall zu Fall vorher mit Ihrem Versicherer rechtzeitig klären, da manche Länder für die Einreise eine grüne Deckungskarte voraussetzen.

Neuwertentschädigung
Bei Kauf von Neufahrzeugen sollten Sie auf diese Option achten. Je nach Versicherungstarif wird beim Totalschaden eines Fahrzeugs bis zum Alter von 18 Monaten und beim Diebstahl des Fahrzeuges bis zum Fahrzeugalter von 12 Monaten nach Erstzulassung, der Neupreis entschädigt. Ansonsten würden Sie bei einem Schaden nach dem Zeitwert entschädigt.

Wichtige Hinweise/Tipps

Der Versicherungsmarkt bei Kfz-Versicherungen bietet viele Versicherungskonzepte an und somit auch Möglichkeiten zum Sparen. Jedoch sollten Sie aufpassen, denn viele Tarife sind erst in den Versicherungsbedingungen näher beschrieben. Lassen Sie sich daher von jemand beraten, der nicht nur eine Versicherung vertritt, sondern mehrere anbieten kann. Auf folgende Punkte sollten Sie achten:

Zulassung
Jedes Fahrzeug, das auf einer öffentlichen Straße, Weg oder Platz gefahren wird, benötigt eine Zulassungsbescheinigung. Diese kann bei einer örtlichen Kfz-Zulassungsstelle durch den Nachweis einer Versicherung (eVB-Nr. = elektronische Versicherungsbestätigungs- Nummer) besorgt werden. Ohne die Vorlage der eVB-Nr. wird kein Fahrzeug zugelassen!

Antragsfragen
Machen Sie hier wahrheitsgemäße Angaben zur Berechnung des Anhängers, denn bei einem kleinen Schaden könnten unkorrekte Angaben auffliegen. Vergleichen und prüfen Sie daher Ihre Versicherung!

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