Dienstunfähigkeitsversicherung

Alle Gesellschaften und Tarife, mit bedarfsgerechter, fachlicher Beratung. Vergleichen und Sparen bzw. optimieren Sie Ihre Versicherungen an den richtigen Stellen. Überzeugen Sie sich von unseren Möglichkeiten mit einem Versicherungs- und Tarifvergleich. Was Internetvergleiche nicht schaffen (wegen bedingter Auswahlkriterien), lösen wir mit Hilfe unserer Spezialsoftware.

Vereinbaren Sie einfach ein unverbindliches Gespräch mit uns.

Dienstunfähigkeitsversicherung

Die mit der Berufsunfähigkeitsversicherung verwandte Dienstunfähigkeitsversicherung sollte für Beamte ebenfalls ein Muss sein, denn auch sie können berufsunfähigig bzw. dienstunfähig werden.

Wenn ein Beamter dienstunfähig wird, dann sind auch hier große Einkommenslücken zu erwarten, denn der Staat erbringt nur die gesetzliche  Absicherung und hält sich starr an die Besoldungsgruppen. Dagegen bekommen Beamtenanwärter, Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit keinerlei Leistungen vom Staat.

Beamte sollten daher genauso wie Zivilisten ihren Lebenstandard absichern und so früh wie möglich eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen. Doch Dienstunfähigkeitsversicherung ist nicht gleich Dienstunfähigkeitsversicherung und das macht die Auswahl wieder etwas undurchsichtig.

Weitere Infos zur Dienstunfähigkeitsversicherung (DU-Versicherung)

Unter Dienstunfähigkeit versteht man: Dauernde Dienstunfähigkeit.
Dienstunfähig ist ein Beamter, der infolge seiner körperlichen oder geistigen Schwäche oder seines körperlichen Gebrechens unfähig ist, seine Dienstpflichten „dauernd“ zu erfüllen.
Beamte werden dann wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit aus dem Dienst entlassen oder werden in den Ruhestand versetzt.

Unterschied Dienstunfähigkeitsversicherung zur Berufsunfähigkeitsversicherung nach den Bedingungen

Gerade bei der Dienstunfähigkeitsversicherung gibt es 3 Begriffsvariationen auf die der Versicherte lachten sollte.

Echte Dienstunfähigkeitsklausel:

„Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.“

Unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel:

„Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit.“

Unechte Dienstunfähigkeitsklausel:

„Wird ein Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des Beamten nach der Anwendung der allgemeinen Absätze.“

Allgemeine Berufsunfähigkeit

„Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung gestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls voraussichtlich für mindestens 6 Monate nicht mehr ausüben kann.“

Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt hier die Entlassung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit nach den Maßstäben des Dienstherrn bzw. des Beamtenrechts. In der Regel wird die Dienstunfähigkeit durch einen Amtsarzt festgestellt, der dann seinen Dienstherrn darüber informiert.
Die 50% Grenze wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gilt hier also nicht!

Auswahl der richtigen Versicherung und Tarif

Da es auf dem Versicherungsmarkt keine große Auswahl an DU-Tarifen gibt,  reden sich einige Vermittler um den Kragen, wenn sie behaupten: „ Das wäre das gleiche wie die BU-Versicherung“.
Die Folgen werden die Versicherten zu spüren bekommen, wenn der Beamte Dienstunfähig wird, aber leider falsch beraten war.

Auch ein Laie, der sich nur nach dem Versicherungsvergleich für eine DU-Versicherung richtet, kann nicht erkennen, wie gut diese Versicherung wirklich ist. Und letztendlich verspielt der Versicherungsnehmer mit seiner Wahl des Versicherungsschutzes die Absicherung, wenn er dienstunfähig wird, aber die Versicherung nicht zahlt.

Schon alleine die Tatsache, dass es 3 verschiedene Begriffsvarianten zur DU-Versicherung gibt nach denen Beamte versichert werden können, aber zu unterschiedlichen Ergebnissen führen kann, macht diese Versicherung nicht einfach.
Hinzu kommen noch unterschiedliche Berufsgruppen, die auch noch beachtet werden müssen.

Versorgungslücken bei Beamten

Grundsätzlich hängt der Versorgungausgleich vom Beamtenstatus ab. Beamte auf Lebenszeit haben einen Anspruch auf Ruhegeld, das sich mit ansteigenden Dienstjahren erhöht. Junge Beamte haben daher sehr große Versorgungslücken.
Beamtenanwärter, Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe, werden aus dem Dienstverhältnis entlassen und haben keinen Anspruch auf einen Versorgungsausgleich. Beamte auf Probe haben nur bei einem Dienstunfall oder Dienstbeschädigung einen Anspruch auf einen Versorgungsausgleich.

Kombiprodukte mit Dienstunfähigkeitsversicherung

Der Markt bietet Ihnen alle Möglichkeiten, um eine BU-Versicherung mit einzuschließen. Egal ob eine Renten-, Lebens- oder Risikoversicherung, es ist einiges möglich. Doch wer sich hier bindet, schadet sich selber hinsichtlich Rendite, Absicherungshöhe und Flexibilität.
Ein guter erfahrener Berater würde Ihnen nie so etwas anbieten oder verkaufen.

Achten Sie daher auf Folgendes:

  1. Vermeiden Sie daher Kombiverträge, nur weil sie billiger sind. Sie bleiben somit flexibler in jeder Lage und können sichdie besten Anbieter auswählen.
  2. Die DU-Versicherung ist eine reine Risikoversicherung und bedeutet in kombinierter Form: Die Risikoversicherung frisst an der Verzinsung der Kapitalversicherung.

Wichtige Bedingungs-/Tarifmerkmale:

Echte Dienstunfähigkeitsklausel
Nur die echte Klausel wird als Dienstunfähigkeit anerkannt, wenn die Versetzung in den Ruhestand oder die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit ausgesprochen wurde

Abstrakte Verweisung
Beinhalten die Bedingungen diesen Punkt, dann kann sie der Versicherer auf einen Beruf, der ihrer bisherigen Lebensstellung sowie ihrer Ausbildung und Erfahrung entspricht, verweisen. – Besser: Verzicht auf abstrakte Verweisung.

Konkrete Verweisung
Verweist hier der Versicherer bei DU auf die konkrete ausgeübte Tätigkeit, dann kann nach einer Umschulung bei einer nicht mehr als 20 % Ver-schlechterung des neuen Einkommens, die Zahlung der BU-Rente eingestellt werden.

Weltweiter Versicherungsschutz
Sollten Sie beabsichtigen sich länger im Ausland aufzuhalten, dann sollte diese Option vorhanden sein.

Rückwirkender Versicherungsschutz
Bei verspäteten gemeldeten Versicherungsfällen sollte die Versicherung rückwirkend bis zu 3 Jahren leisten

Sechs-Monats-Prognose

Der Versicherer leistet bereits, wenn ein Arzt einen Berufsausfall von mindestens 6 Monaten feststellt

Befristete Anerkennung
Hier sollte der Versicherer bei einer befristeten Anerkennung auf eine Nachprüfung verzichten

Nachversicherungsgarantie
Die Bedingungen sollten bei gewissen Lebenseinschnitten eine Erhöhung der DU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zulassen, z. B. Geburt eines Kindes, Heirat, Jobwechsel, Selbständigkeit, usw.

Pflegepunkte – ab 1 Punkt dienstunfähig
Verwunderlich ist, dass man auf diesen Punkt gar nicht achtet, denn berufsunfähig können Sie auch durch Pflegebedürftigkeit werden. Beispiel Bürotätigkeit: Überspitzt könnte man sagen, das Sie trotz Rollstuhlbehinderung Ihren Job voll ausüben können. Sind aber aufgrund Ihrer Behinde-rung Pflegepunkte im Spiel (weil Sie sich z. B. nicht mehr selbständig waschen, anziehen oder andere Tätigkeiten verrichten können), dann sollten Sie auf diesen Punkt achten.

Unverschuldete Obliegenheitsverletzung nach §19
Die Versicherung sollte auf die Anwendung des §19 verzichten, denn durch unverschuldete oder falsche Beantwortung der Gesundheitsfragen, kann der Beitrag erhöht oder gar gekündigt werden. Sollte die Versicherung nicht auf den §19 verzichten, dann sollte zumindest der Zeitraum der Beitragsanpassung oder das Rücktrittsrecht der Versicherung auf 3 Jahre beschränken sein.

Wichtige Hinweise/Tipps

Die Dienstunfähigkeitsversicherung soll Ihre Arbeitskraft und somit auch Ihr Einkommen absichern. Hier Kompromisse hinsichtlich des Versicherungsschutzes zu machen ist dumm, denn dann hätte man sich das Geld wirklich sparen können. Lassen Sie sich deshalb gut beraten und hinterfragen einige Punkte:

Gesundheitsfragen
Machen Sie wahrheitsgemäße Angaben. Im Zweifelsfall kann man seine Krankenkasse kontaktieren, um  gesicherte Informationen zu erhalten

Vorerkrankungen/ Vorverletzungen
Ein guter Berater oder Versicherungsmakler prüft bei anderen Gesellschaften ihre Aufnahme. Erst wenn feststeht, dass für Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht in Frage kommt, sollten sie auf Alternativen zurückgreifen, die effektiv Ihre Arbeitskraft absichern können.

Ab wann eine Dienstunfähigkeitsversicherung
Je früher, desto besser! Zum einem haben Sie in jungen Jahren weniger Vorerkrankungen/Vorverletzungen und zum Anderem sind die Beiträge zur DU-Versicherung noch günstig.

Bewertungen von DU-Versicherungen
Diverse Printmedien empfehlen immer wieder Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherungen. Genau das ist das Problem, denn eine Berufsunfähigkeitsversicherung ähnelt zwar der Dienstunfähigkeitsversicherung, ist aber nach der Definition ganz anders handzuhaben.

Selbstständige DU-Versicherung
Lassen Sie sich nicht auf Kombiprodukte ein, denn eine Risikoversicherung (wie DU-Versicherung) beeinträchtigt gewaltig die Rendite einer Kapitalversicherung. Darüber hinaus sind Kombiprodukte in schlechten Zeiten (Arbeitslosigkeit) unflexibel zu händeln. Besser eine selbstständige DU-Versicherung und wenn dann nur mit einer Risikolebensversicherung gekoppelt.

Versorgungslücke beachten
Die Versorgungslücke sollte anhand des Statuses und der Dienstjahre des Beamten ermittelt werden.

Beachte Sie bitte auch, dass Sie unter Umständen nur einmal so eine Absicherung in Ihrem Leben erhalten können. Deshalb prüfen Sie Ihre Möglichkeiten gewissenhaft, besser mit einer unabhängigen Versicherungsfachkraft!

Schnelle Nummer – wir rufen zurück!

Wenn Sie wissen, was Sie wollen oder eine kurze Beratung am Telefon wünschen: Name & Telefonnummer eintragen – wir rufen Sie kostenlos und unverbindlich an.

Rückrufbitte - kostenfrei & unverbindlich