Dienstunfähigkeitsversicherung
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Dienstunfähigkeitsversicherung
Wenn ein Beamter dienstunfähig wird, dann sind auch hier große Einkommenslücken zu erwarten, denn der Staat erbringt nur die gesetzliche Absicherung und hält sich starr an die Besoldungsgruppen. Dagegen bekommen Beamtenanwärter, Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit keinerlei Leistungen vom Staat.
Beamte sollten daher genauso wie Zivilisten ihren Lebenstandard absichern und so früh wie möglich eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen. Doch Dienstunfähigkeitsversicherung ist nicht gleich Dienstunfähigkeitsversicherung und das macht die Auswahl wieder etwas undurchsichtig. |
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Weitere Infos zur Dienstunfähigkeitsversicherung (DU-Versicherung)Unter Dienstunfähigkeit versteht man: Dauernde Dienstunfähigkeit. Unterschied Dienstunfähigkeitsversicherung zur Berufsunfähigkeitsversicherung nach den BedingungenGerade bei der Dienstunfähigkeitsversicherung gibt es 3 Begriffsvariationen auf die der Versicherte lachten sollte. Echte Dienstunfähigkeitsklausel:"Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit." Unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel:"Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit." Unechte Dienstunfähigkeitsklausel:"Wird ein Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des Beamten nach der Anwendung der allgemeinen Absätze." Allgemeine Berufsunfähigkeit„Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung gestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls voraussichtlich für mindestens 6 Monate nicht mehr ausüben kann.“ Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt hier die Entlassung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit nach den Maßstäben des Dienstherrn bzw. des Beamtenrechts. In der Regel wird die Dienstunfähigkeit durch einen Amtsarzt festgestellt, der dann seinen Dienstherrn darüber informiert. Auswahl der richtigen Versicherung und TarifDa es auf dem Versicherungsmarkt keine große Auswahl an DU-Tarifen gibt, reden sich einige Vermittler um den Kragen, wenn sie behaupten: „ Das wäre das gleiche wie die BU-Versicherung“. Auch ein Laie, der sich nur nach dem Versicherungsvergleich für eine DU-Versicherung richtet, kann nicht erkennen, wie gut diese Versicherung wirklich ist. Und letztendlich verspielt der Versicherungsnehmer mit seiner Wahl des Versicherungsschutzes die Absicherung, wenn er dienstunfähig wird, aber die Versicherung nicht zahlt. Schon alleine die Tatsache, dass es 3 verschiedene Begriffsvarianten zur DU-Versicherung gibt nach denen Beamte versichert werden können, aber zu unterschiedlichen Ergebnissen führen kann, macht diese Versicherung nicht einfach. Versorgungslücken bei BeamtenGrundsätzlich hängt der Versorgungausgleich vom Beamtenstatus ab. Beamte auf Lebenszeit haben einen Anspruch auf Ruhegeld, das sich mit ansteigenden Dienstjahren erhöht. Junge Beamte haben daher sehr große Versorgungslücken. Kombiprodukte mit DienstunfähigkeitsversicherungDer Markt bietet Ihnen alle Möglichkeiten, um eine BU-Versicherung mit einzuschließen. Egal ob eine Renten-, Lebens- oder Risikoversicherung, es ist einiges möglich. Doch wer sich hier bindet, schadet sich selber hinsichtlich Rendite, Absicherungshöhe und Flexibilität. Achten Sie daher auf Folgendes:
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