Eigenheim – Staatliche Förderung

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Eigenheim – Staatliche Förderung

Im Rahmen der Altersvorsorge wird Wohneigentum aktiv und umfassend gefördert. Letztlich wurde die Wohn-Riester in 2008 ins Leben gerufen, um auch Einkommenschwachen und Familien mit Kindern zu helfen.

In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen, die aber für die Verbraucher undurchsichtig und irreführend sind. Zudem müssen noch einige Bedingungen erfüllt sein, damit man die Förermittel in Form eines verbilligten Darlehens oder Zuschusses erhalten kann.

Wer Fördermittel erhält kann einige Tausend Euro im Jahr sparen. Deshalb sollten Sie sich nach Fördemittel erkundigen oder ganz einfach die untenstehenden Links dazu nutzen um sich zu informieren.

Schritte bis zum Eigenheim – Fördermittel vom Staat

Der Staat unterstützt im Rahmen der Altersvorsorge die Eigenheimfinanzierung durch diverse Programme und Fördermittel. Wer sparen will, sollte sich die einen oder anderen Fördermittel genau anschauen und sichern.

Übersicht der Förderquellen:

  1. Wohn-Riester
  2. KfW-Bank und KfW-Sonderprogramme
  3. Bundesländer
  4. Kommunen

1. Wohn-Riester

Mit dem 20. Juni 2008 hat der Bundestag den Gesetzesentwurf für die sogenannte Wohn-Riester beschlossen. Die Finanzierung und der Erhalt der eigenen Immobilie wird somit auch vom Staat als Baustein der privaten Altersvorsorge angesehen und dementsprechend gefördert.

Bedingung:
Die Wohn-Riester-Förderung kann nur gewährt werden, wenn die Immobilie nach 2007 gekauft oder fertiggestellt wurde. Zudem muss die Immobilie vom Antragsteller selbst bewohnt werden und muss als Hauptwohnsitz eingetragen sein. Nicht gefördert werden vermietete Immobilien und Mehrfamilienhäuser. Das Kapital darf nicht für Modernisierungen verwendet werden.

Fördermittel:
Die Förderung erfolgt analog wie jedes andere Riester-Produkt.

Die Zulagen betragen aktuell:

  • Grundzulage: 154 EUR/Jahr
  • Kinderzulage: 185 EUR/Jahr (pro Kind – vor 2008 geboren)
  • Kinderzulage: 300 EUR/Jahr (pro Kind – nach 2008 geboren)
  • Steuerliche Vorteile: Die geförderte Tilgung kann jährlich als Sonderausgabe abgesetzt werden (bis maximal 2.100 Euro).

Damit beide Ehepartner die Grundzulage erhalten, muss jeder einen eigenen Kreditvertrag abschließen.

Verwendung von Wohnriesterverträgen:
Über das Guthaben kann der Kunde nach den Wohn-Riester-Bedingungen frei verfügen.

  1. Das Guthaben aus dem Wohn-Riester kann jederzeit entnommen werden. Man muss nur darauf achten, dass das Guthaben des Wohn-Riester- Vertrages zeitnah für die Tilgung der Finanzierung eingesetzt wird. Es besteht dann keine Rückzahlungspflicht in den Wohn-Riester.
  2. Tilgung mit Rentenbeginn: Spätestens mit Rentenbeginn kann mit dem Guthaben aus dem Vertrag der Baukredit abgelöst werden.
  3. Bei laufender Tilgung: Geeignet für diejenigen, die noch keinen Riestervertrag haben. Bei Aufnahme eines zertifizierten Darlehens können die staatlichen Zulagen direkt dazu verwendet werden, um die Darlehensraten zu bedienen. Das Gleiche gilt auch für Steuervorteile mit denen man Sondertilgungen vornehmen kann.

Wohn-Riester Fazit

Was man wissen sollte: Wer sich über Wohnriester fördern lässt sollte bedenken, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Fördergelder zurückgezahlt werden müssen, so z. B. bei Verkauf der Immobilie. Bei Tod des Darlehensnehmers und bei Scheidung kann das Gleiche passieren,  es sei denn, der Partner übernimmt die Immobilie und das Wohnförderkonto des Partners.

2. KfW-Bank / KfW-Sonderprogramme

Die KfW-Bank ist eine Staatsbank und fördert den Kauf und auch die Sanierung von Eigenheim durch günstige Kredite und Zuschüsse. Die Förderkredite können für jeden werdenden Immobilienbesitzer interessant sein, denn unter Umständen können mehrere Tausend Euro an Zinsen gespart werden.

Funktionsweise:
Die KfW ist nur eine staatliche Institution. Sie vergibt keine direkten Kredite, sondern prüft und gewährt im Auftrag der staatlichen Gesetze förderfähige Darlehen.
Grundsätzlich können die KfW-Kredite bei allen Banken beantragt werden, sofern die Bank die KfW-Kredite anbietet. Somit kann der zukünftige Eigenheimbesitzer  eine Bank frei wählen, die zudem noch günstige Konditionen bei Finanzierungen anbietet. Daher: Sollte eine Bank hier abblocken wollen, es gibt noch genügend andere Banken.

Förderprogramme der KfW-Bank:
Aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm kann jedem, der Wohneigentum baut oder kauft, ein zinsgünstiges Darlehen von 50.000 Euro angeboten werden. Für Haueigentümer, die von Grund auf sanieren müssen (z. B. Dach, Fassade dämmen, Einbau von Heizungsanlagen, Austausch von Fenster und Türen, u.v.m.) können sogar bis zu 75.000 Euro an Darlehen zu 1 % Zins angeboten werden. Energieeffizientes Bauen bzw. Umbauen wird gefördert und sollte auch genutzt werden.
Wenn Sie wissen wollen, wieviel Förderung Ihnen zustehen, dann sollten Sie unter dem folgenden Link den „Förderrechner“ verwenden.

www.baufoerderer.de
Die Website ist ein Gemeinschaftsprojekt der Verbraucherzentrale und der KfW-Bankengruppe.

Sonderrabatte der Banken:
Auch die KfW-Bank setzt von Zeit zu Zeit die Höchstzinsen für die Förderkredite neu an. Da einige Banken selbst Kredite verkaufen wollen, verzichten sie auf einen Teil ihrer Gewinne und unterbieten sogar die niedrigen KfW-Zinsen, so dass der Kunde hier noch mehr sparen kann. Hier sollte der Verbraucher genau hinsehen, denn im Endeffekt zählt der effektive Gesamtzins.

KfW-Bank Fazit:

Die Fördermittel der KfW-Bank sollten ein Muss für jeden Eigenheimbesitzer sein, denn je günstiger der Kredit, umso schneller haben Sie Ihr Eigenheim abbezahlt.

3. Zuschüsse der Bundesländer

Auch die Bundesländer fördern Wohnungseigentum mit verbilligten Darlehen und Zuschüssen. Für den Verbraucher wird der Durchblick aber etwas erschwert, denn meist sind mehrere Ministerien für die Förderprogramme verantwortlich und die sind unterschiedlich und nur schwer zu finden. Grundsätzlich werden
die Fördermittel meist über die Landesbank oder Landestreuhandstelle vergeben bzw. auch abgewickelt.
Um Ihnen eine Suche zu ersparen, sollten Sie unter dem folgenden Link, unter dem  Register „Förderung“, Register „Fördermittel“ nachsehen, um die aktuellen Fördermittel zu prüfen.

www.aktion-pro-eigenheim.de

Grundsätzlich werden Einkommensschwache, Familien mit Kindern und Schwerbehinderte hier gefördert.

Fazit – Zuschüsse der Länder:

Sind die Fördermittel der Bundesländer und Kommunen schon ausgeschöpft, gibt es keine weiteren Mittel mehr. Wer also hier davon profitieren kann oder will, sollte dies frühzeitig tun, um sich die Förderung zu sichern.

4. Zuschüsse von Kommunen

Auch die Kommunen (Städte, Gemeinden und Kirchen) legen eigene Förderprogramme auf. Die Kommunen buhlen um neue junge Familien mit Kindern, um ihren Standort attraktiver zu machen und um die Abwanderung in die Großstädte zu verhindern. Die Förderung wird hier in Form von „Baugeld“ angeboten, das entweder Zuschüsse oder ein verbilligtes Darlehen vorsieht.
Ob auch Ihr zukünftiger Wohnort dies unterstützt, sollten Sie unter dem folgenden Link, unter dem  Register „Förderung“, Register „Fördermittel“ nachlesen und die aktuellen Fördermittel zu prüfen.

www.aktion-pro-eigenheim.de

In erster Linie werden hier Familien mit Kindern gefördert.

Fazit – Zuschüsse der Kommunen:

Wenn man schon auf dem Land oder in der in der Kleinstadt bleiben kann, dann sollte man auch diese Förderung überprüfen.

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