Wohn-Riester

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Wohn-Riester

Die Riesterrente wurde ursprünglich nur für die reine Altersvorsorge vorgesehen. Doch für die Absicherung des Altersruhestandes zählt auch der Besitz einer Immobilie, denn dann steht die volle Rente für den neuen Lebensabschnitt bereit.  Daher wurde in 2008 die Wohn-Riester vom Bundestag beschlossen, um Einkommensschwachen mit Hilfe der Rister-Förderung eine Absicherung in der Rente zu schaffen.

Für wen sich die Wohn-Riester lohnt, sollte jeder für sich selbst überdenken, denn Banken und Gesellschaften denken nur an den Verkauf Ihrer eigenen Produkte. Drum prüfe, wer sich ewig bindet!

Weitere Infos zu Wohn Riester

Mit dem 20. Juni 2008 hat der Bundestag den Gesetzesentwurf für die sogenannten Wohn-Riester beschlossen. Die Finanzierung und der Erhalt der eigenen Immobilie werden somit auch vom Staat als Baustein der privaten Altersvorsorge angesehen und dementsprechend gefördert. Geeignet für junge Familien, mit „geringem bis mittlerem“ Einkommen.

Verwendung von bestehenden Riesterverträgen

Funktioniert mit allen bestehenden zertifizierten Riesterverträgen (z. B. mit Riester-Fondssparplänen, Riester-Rentenversicherungen, Riester-Banksparplänen, usw.).
Sobald eine passende Immobilie gefunden wird, kann bei Bedarf das Guthaben für eine Anzahlung oder Finanzierung entnommen werden. Nur unter dieser Voraussetzung kann das Geld entnommen werden, ansonsten nicht!

Wer allerdings bereits eine eigene Immobilie besitzt, kann das Guthaben aus seinem bestehenden, zertifizierten Riestervertrag für die Tilgung seines Kredites hernehmen. Dies aber nur unter der Voraussetzung, dass die Immobilie nach dem 31.12.2007 gekauft oder fertiggebaut wurde, selbst bewohnt wird und die Immobilie muss in Deutschland stehen.

Wohn-Riester: Bauspar und Kombiverträge

Es werden auch reine Wohn-Riester Bausparverträge angeboten, deren Konditionen an die Vorgaben der Wohn-Riester-Gesetze angepasst wurden. Dabei werden 2 Varianten von Wohn-Riester von den Bausparkassen angeboten.

Variante 1: Über Annuitäten-Darlehen
Geeignet für diejenigen, die sofort eine Immobilie kaufen wollen. Hier fließen die Zulagen direkt in das Darlehen. Grundsätzlich tilgt man beim Darlehen mit jeder Rate einen bestimmten Betrag bis das Darlehen abbezahlt ist.

Variante 2: Über Bausparsofortdarlehen
Geeignet für Personen, die in nächster Zukunft ein Eigenheim erwerben wollen. Diese Variante  ist nichts anderes als eine Kombination aus Bausparvertrag und Baufinanzierung. Dabei nimmt man ein Vorausdarlehen auf, das dann durch den eigentlichen Bausparer bespart wird bis dieser zuteilungsreif ist und schließlich mit zuteilungsreifem Guthaben getilgt wird.

Steuerhinweise:

Beiträge zu allen Riesterverträgen sind steuerfrei. Somit sind auch beim Wohn-riester Sparleistungen für Tilgungspläne, Immobiliensparen und Bausparverträge in Höhe von bis zu 2.100 Euro pro Jahr von der Steuer befreit.

Verwendung von staatlichen Förderungen – Wohn-Riester

Sobald Sie mit Hilfe von staatlichen Förderungen (Riester) Ihre Immobilie finanzieren, stehen Sie unter Aufsicht des Staates und dies ein Leben lang.

Voraussetzungen: Folgende Punkte sollten Sie daher beachten:

Eigenverwendung und Verkauf:
Die finanzierte Immobilie darf nur von Ihnen bewohnt werden. Sobald Sie die Immobilie verkaufen, müssen Sie innerhalb eines Jahres alle Fördermittel (Zulagen und Steuervorteile) auf das Wohn-Förderkonto zurückzahlen oder Sie müssen nachweisen, dass Sie wieder ein Eigenheim erwerben, wofür Sie 4 Jahre Zeit haben.

Wohn-Förderkonten:

Ehepaare können nicht gemeinsam in einen Vertrag einzahlen, denn Sie müssen getrennte Verträge besitzen und somit müssen 2 Wohn-Förderkonten bestehen. – In der Regel sollten Ehepaare grundsätzlich 2 Verträge besitzen, damit die Ehepartner abgesichert sind.

Wohn-Riester ist Pfändungssicher
Sollten hinsichtlich der Bedienung der Kredite (z. B. Arbeitslosigkeit und Krankheit) Probleme auftauchen, dann darf das Eigenheim nicht verpfändet werden.

Abgeltungssteuer
Zinserträge in der Ansparphase fallen nicht unter die Abgeltungssteuer

Abbezahlung zum 68. Lebensjahr
Das Eigenheim muss bis zum 68. Lebensjahr abbezahlt worden sein und vom Eigentümer auch als 1. Wohnsitz selbst bewohnt werden.

Die Höhe der staatlichen Förderungen

Die Förderung erfolgt analog wie jedes andere Riester-Produkt.
Die Zulagen betragen aktuell:

  • Grundzulage: 154 EUR/Jahr
  • Kinderzulage: 185 EUR/Jahr (pro Kind – vor 2008 geboren)
  • Kinderzulage: 300 EUR/Jahr (pro Kind – nach 2008 geboren)
  • Steuerliche Vorteile: Die geförderte Tilgung kann jährlich als Sonderausgabe abgesetzt werden (bis maximal 2.100 Euro).

Damit beide Ehepartner die Grundzulage erhalten, muss jeder einen eigenen Kreditvertrag abschließen.

Fazit

Falls Sie schon einen Riestervertrag besitzen, brauchen Sie sich unseres Erachtens nicht umorientieren, denn das Guthaben aus den Altverträgen kann auch später in eine Finanzierung übernommen werden. Selbst wenn ihr jetziger Anbieter kein Modell anbieten kann, die Riestereinlagen in einen Wohn-Riester zu übernehmen, es gibt genug andere Anbieter auf dem Markt.

Vor- und Nachteile können Sie dem Punkt Voraussetzungen entnehmen. Im Punkt Flexibilität über einen Wohn-Riester-Vertrag müssen wir Sie enttäuschen, daher sollten auch andere Finanzierungen überdacht werden. Daher ist es hier umso wichtiger unabhängig beraten zu werden!

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