Wohnwagen-Versicherung

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Wohnwagenversicherung

Der Anhänger ist seit 2002 nicht mehr über die Zugmaschine versichert und braucht daher eine eigenständige Versicherung. Auch hier ist die Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung.

Der Wohnanhänger sollte je nach Wert und Alter des Fahrzeuges in der Voll-/Teilkasko versichert werden, da auch so ein Anhänger sehr viel wert sein kann.

Auch bei der Wohnanhängerversicherung lohnt sich ein Versicherungsvergleich, denn es gibt enorme Preisunterschiede.

Achtung: Beachten Sie die Hinweise zum Versicherungsvergleich!
Verzichten Sie daher nicht auf die Beratung!

Weitere Infos zur Wohnwagenversicherung

Die Versicherung eines Wohnwagens hängt von der Verwendung des Gefährtes ab. Für ein fest abgestellten Wohnanhänger auf einem Campingplatz reicht in der Regel eine Campingversicherung aus. Dagegen sollte ein mobiler Wohnanhänger ausreichend in Voll- und Teilkasko versichert werden, da hier die gleichen Bedingungen gelten wie für Kfz-Fahrzeuge. Vor allem, weil auch die Wohnanhänger einiges kosten und daher der Wert abgesichert werden sollte.

Hinsichtlich des Versicherungsumfanges und Selbstbeteiligungen sollte man die Versicherungsbedingungen sehr beachten, denn hier unterscheiden sich die Versicherer Emmens. Auch manche Vergleichsportale können diese Unterschiede nicht richtig darstelle, so dass der Eigentümer letztendlich eine Prüfung selbst vornehmen muss.

Versicherungsumfang von Wohnwagenversicherungen

Haftpflicht (Pflichtversicherung)

Versichert sind in der Haftpflicht: Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Grundsätzlich sollten die pauschalen Versicherungssummen der angebotenen Versicherungstarife von 100 Millionen bevorzugt werden, da die gesetzlichen vorgeschriebenen Deckungssummen zu gering sind.

Vollkasko

Die Vollkaskoversicherung ist keine Pflichtversicherung, ist aber im Gegensatz zur Kfz-Versicherung sehr teuer. Sinnvoll ist die Vollkasko bei neuen Wohnanhängern, gerade dann, wenn der Anhänger durch einen Kredit finanziert worden ist. Auch hier sollte man darauf achten, dass mit der Vollkasko das Fahrzeug nur bis zu einem bestimmten Zeitwert versichert ist.

Leistungen der Vollkaskoversicherung:

  • Schäden am Fahrzeug durch selbstverschuldete Unfälle
  • Fahrerflucht des Unfallverursachers
  • Vandalismus: Mut- und böswillige Beschädigungen durch Unbekannte

Im Gegensatz zur Kfz-Versicherung gibt es in der Haftpflicht und Vollkasko kein Schadensfreiheitssystem (SF), das die unfallfreien Jahre angibt.

Teilkasko

Die Teilkaskoversicherung ist auch keine Pflichtversicherung, ist aber eine sinnvolle Zusatzversicherung. Auch für Wohnanhänger kann die Teilkasko sinnvoll sein, denn dieser könnte auch gestohlen werden und genau hier tritt die Teilkasko in Kraft.

Leistungen der Teilkaskoversicherung:

  • Brand, Explosion
  • Sturm, Überschwemmung, Blitzschlag, Hagelschlag
  • Glasbruch
  • Zusammenstoß mit Haarwild, eventuell mit allen Tieren (abhängig vom Tarif)
  • Schäden durch Marderbisse, eventuell deren Folgeschäden (abhängig vom Tarif)
  • Entwendung, Raub oder Diebstahl des Fahrzeuges oder deren befestigte Fahrzeugteile

Selbstverständlich gibt es auch hier in der Teilkasko kein Schadenfreiheitssystem.

Schutzbriefleistungen

Wenn Sie täglich große Entfernungen zurücklegen oder mit Ihrem Wohnwagen auf Reisen sind, dann könnte der Schutzbrief für Sie sinnvoll sein. Wenn Sie jedoch Mitglied in einem Automobilclub sind, sollten Sie deren Schutzbriefleistungen vorziehen, da diese meistens einen umfassenderen Schutz anbieten.

Schutzbriefe leisten meist sowohl bei Unfällen, als auch bei Pannen wie folgt:

  • Abschleppkosten
  • Übernachtungskosten bei Fahrzeugausfall
  • Rückreisekosten
  • Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen
  • Krankenrücktransport
  • Bestattungs- bzw. Überführungskosten
  • und vieles mehr ….

Wichtige Tarifmerkmale:

Campingversicherung:
Sie ist für dauerhaft abgestellte Wohnanhänger die optimale Lösung. Aber auch für teure mobile Wohnanhänger kann dies eine sehr sinnvolle Lösung sein!

Grobe Fahrlässigkeit:
Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit sollte vereinbart sein, denn gerade hier passieren die meisten Missgeschicke.

Neuwertentschädigung:
Bei Kauf von Wohnwägen sollten Sie auf diese Option achten. Je nach Versicherungstarif wird beim Totalschaden des Anhängers bis zum Alter von 18 Monaten und beim Diebstahl des Fahrzeuges bis zum Fahrzeugalter von 12 Monaten nach Erstzulassung der Neupreis entschädigt. Ansonsten würden Sie bei einem Schaden nach dem Zeitwert entschädigt.

Wichtige Hinweise/Tipps

Der Versicherungsmarkt bei Wohnwägen bietet viele Versicherungskonzepte an und somit auch Möglichkeiten zum Sparen. Jedoch sollten Sie aufpassen, denn viele Tarife sind erst in den Versicherungsbedingungen näher beschrieben. Lassen Sie sich daher von jemandem beraten, der nicht nur eine Versicherung vertritt, sondern mehrere anbieten kann.

Auf folgende Punkte sollten Sie achten:

Zulassung
Jedes Fahrzeug, das auf einer öffentlichen Straße, Weg oder Platz gefahren wird, benötigt eine Zulassungsbescheinigung. Diese kann bei einer örtlichen Kfz-Zulassungsstelle durch den Nachweis einer Versicherung (eVB-Nr. = elektronische Versicherungsbestätigungsnummer) besorgt werden. Ohne die Vorlage der eVB-Nr. wird kein Fahrzeug zugelassen!

Antragsfragen
Machen Sie hier wahrheitsgemäße Angaben zur Einstufung, denn bei einem kleinen Schaden könnten Ihre Beschönigungen auffliegen! Vergleichen und prüfen Sie daher Ihre Versicherung!

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