Kfz-Versicherung / Autoversicherung

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Kfz-Versicherung (Autoversicherung)

An dieser Versicherung kommt kein Halter eines Fahrzeuges vorbei, denn die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung.

Selbstverständlich sollte die Versicherung bei einem Neuwagen oder einem noch wertvollen Gebrauchtwagen auf die Voll-/Teilkasko erweitert werden, so dass Sie bei einem selbstverschuldeten Unfall nicht auf den Reparaturkosten sitzen bleiben.

Hinsichtlich der gestiegenen Beiträge zur Kfz-Versicherung lohnt sich ein Versicherungsvergleich jährlich, denn es gibt enorme Preisunterschiede.

Achtung: Beachten Sie die Hinweise zum Versicherungsvergleich!
Verzichten Sie daher nicht auf die Beratung!

Weitere Infos zur Kfz-Verscherung

Wie teuer wird mein zukünftiges Fahrzeug?

Ob Gebrauchtwagen oder Neuwagen, jedes Fahrzeug wird nach dem Typenklassenverzeichnis bewertet. An Hand diesen Einstufungen kann man schon ableiten, wie teuer oder günstig das Fahrzeug in der Versicherung in Haftpflicht, Vollkasko und der Teilkasko liegt.

Je näher die Werte bei 10 liegen, desto günstig liegen sie in der Versicherung. Im Umkehrschluss, je weiter sie von 10 entfernt sind, desto teurer werden die Fahrzeuge in der Versicherung eingestuft sein.

Lösungen für Fahranfänger und begleitendes Fahren

Leider haben einige Versicherungsvertreten und Banken immer noch nichts dazugelernt, denn ansonsten kann man es sich nicht erklären, warum gerade diese Fahrer zu teuer, falsch versichert werden, oder man die Jugendlichen erst gar nicht angibt.

Dabei ist es ganz einfach eine Lösung für jeden zu finden, wenn man sich nur einen Kopf über die jeweilige Situation macht. Nebenbei kann viel gespart werden, und die Fahrer sind alle versichert. Bedenken Sie auch, ein nicht angegebener Fahrer kann bei einem Unfall gravierende Versicherungseinschränkungen ergeben, bis zur Verweigerung des Versicherungsschutzes.

Des Weiteren sollten sich die Eltern schon vorher Gedanken machen, was passiert, wenn der Sprössling schon mit 17 Jahren das begleitende Fahren in Angriff nimmt. Noch interessanter wird es, wenn das Kind 18 Jahre alt wird und somit die Sache noch einmal teurer wird. Soll das Kind dann noch ein eigenes Auto haben soll, womöglich mit einem eigenen Vertrag, sind alle überfordert, denn es wird zu teuer…

Vermittler freuen sich, wenn die Beiträge nach oben gehen, denn davon leben sie (Provisionen)! Aber es geht auch anders, wenn sich ein Fachmann die Arbeit macht und die Eltern und Jugendliche früh genug aufklärt. Die Erfahrung hat auch gezeigt, dass der eigene Versicherungsvertreter keine Konzepte darlegen kann und will.

Fragen Sie bei uns an, wir sind gerade hier spezialisiert und zeigen Ihnen Lösungen auf, mit der Sie leben können! Nutzen Sie unseren Service!

Versicherungsumfang von Kfz-Versicherungen

Haftpflicht (Pflichtversicherung)

Versichert sind in der Kfz-Haftpflicht: Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Grundsätzlich sollten die pauschalen Versicherungssummen der angebotenen Versicherungstarife von 100 Millionen bevorzugt werden, da die gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen zu gering sind und daher nur im Notfall anzuwenden sind.

Dieser Notfall könnte eintreten, wenn Sie von der Versicherung gekündigt worden sind (z. B. durch einen Schaden oder nichtbezahlte Beiträge) und dadurch eine neue Versicherung benötigen. Die neue Versicherung kann und darf pauschale Anträge ablehnen, sie muss Sie aber zu den gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen (Kontrahierungszwang) versichern.

Kfz-Vollkasko

Die Vollkasko Versicherung ist keine Pflichtversicherung, aber sollte für jeden Neuwagenbesitzer ein Muss sein. Gerade auch dann, wenn das Fahrzeug durch einen Kredit finanziert worden ist, ist eine Vollkasko als finanzielle Absicherung empfehlenswert. Die Dauer des Einschlusses hängt von mehreren Faktoren ab:

Grundsätzlich in den ersten 3 bis 4 Jahren, dann abhängig vom Wert des Autos (Empfehlung von Verbraucherverbänden: ab ca. 7. 000 €) und eventuellen entstandenen Schäden (reparierte Unfallschäden), die den Wert des Fahrzeuges mindern. Darüber hinaus sind die Versicherungskosten für die Vollkasko zu berücksichtigen, die entweder sehr günstig oder sehr hoch ausfallen können.

Leistungen der Vollkaskoversicherung:

  • Schäden am Fahrzeug durch selbstverschuldete Unfälle
  • Fahrerflucht des Unfallverursachers
  • Vandalismus: Mut- und böswillige Beschädigungen durch Unbekannte

Wie in der Kfz-Haftpflicht, gibt es in der Kfz-Vollkasko ein Schadensfreiheitssystem (SF), das die unfallfreien Jahre angibt. Wird auch hier ein Schaden gemeldet, findet eine Herabstufung statt, wodurch Mehrkosten entstehen.

Kfz-Teilkasko

Die Teilkaskoversicherung ist auch keine Pflichtversicherung, ist aber eine sinnvolle Zusatzversicherung. Aber auch hier sollte man ab einem gewissen Fahrzeugalter überlegen, ob diese noch sinnvoll ist und sich lohnt. Die Kosten für die Teilkasko können je nach Fahrzeugtyp und Region ziemlich schwanken. Im Gegensatz zur Vollkasko kann man im Schadensfall nicht zurückgestuft werden, da es kein Schadensrabattsystem gibt.

Leistungen der Teilkaskoversicherung:

  • Brand, Explosion
  • Sturm, Überschwemmung, Blitzschlag, Hagelschlag
  • Glasbruch
  • Zusammenstoß mit Haarwild, eventuell mit allen Tieren (abhängig vom Tarif)
  • Schäden durch Marderbisse, eventuell deren Folgeschäden (abhängig vom Tarif)
  • Entwendung, Raub oder Diebstahl des Fahrzeuges oder deren befestigten Fahrzeugteilen

Schutzbriefleistungen

Wenn Sie täglich große Entfernungen zurücklegen oder mit Ihrem Auto auf Reisen sind, dann könnte der Schutzbrief für Sie sinnvoll sein. Wenn Sie jedoch Mitglied in einem Automobilclub sind, sollten Sie deren Schutzbriefleistungen vorziehen, da diese meistens einen umfassenderen Schutz anbieten.

Schutzbriefe leisten meist sowohl bei Unfällen als auch bei Pannen wie folgt:

  • Abschleppkosten
  • Übernachtungskosten bei Fahrzeugausfall
  • Rückreisekosten
  • Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen
  • Krankenrücktransport
  • Bestattungs- bzw. Überführungskosten
  • und vieles mehr …

Wichtige Tarifmerkmale:

Mallorca-Police:
Über Ihre Kfz-Haftpflicht sind Sie auch im Urlaub mit gemieteten Fahrzeugen voll versichert. So umgehen Sie Deckungslücken im Ausland.

Grüne Deckungskarte:
Sie dient als internationaler Nachweis einer bestehenden gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung. Mittlerweile „sollten“ Sie innerhalb der EU keine weiteren Deckungszusagen benötigen, da sich Europa auch auf diesem Gebiet angeglichen hat. Manche Versicherer stellen daher auch automatisch keine grünen Deckungskarten mehr aus. Doch sollten Sie dies von Fall zu Fall vorher mit Ihrem Versicherer rechtzeitig klären, da manche Länder für die Einreise eine grüne Deckungskarte voraussetzen, und das mitten in Europa.

Ausland Schadenschutz-Versicherung:
Hier übernimmt der eigene Versicherer die gesamte Schadenabwicklung im Ausland, einschließlich der eigenen Insassen. Voraussetzung ist dafür, dass der Fahrer alle notwendigen Papiere im Ausland nachweisen kann. Dazu werden benötigt: Grüne Deckungskarte, europäischen Unfallberichtsbogen und die vollständigen eigenen Papiere!

Fahrerschutzversicherung:
Bei selbst verschuldeten Unfällen werden die Mitinsassen über die Kfz-Haftpflicht entschädigt. Der Fahrer jedoch kann sich nur über eine Fahrerschutzversicherung wie folgt absichern: Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltshilfen, behinderungsgerechte Umbauten. Eine sinnvolle Ergänzung die alle berechtigten Fahrer eines Fahrzeuges absichern!

Rabattretter:
Der Rabattretter greift bei den meisten Versicherern erst ab SF35, wenn überhaupt. Daher sollten Sie diesen Punkt sehr beachten, denn bei einem selbstverschuldeten Unfall verlieren Sie bis zur Hälfte der SF-Jahre (unfallfreien, oder schadensfreien Jahre).

Rabattschutz:
Der Rabattschutz kann zusätzlich miteingeschlossen werden und sichert Ihre Schadensfreiheitsklasse bei einem selbstverschuldeten Schaden ab. Jedoch sollte vorher geklärt werden, ob der Versicherer bei einem Wechsel der Versicherung, auch den Schaden weitergibt! Wenn ja, macht diese Option keinen Sinn!

GAP-Deckung (für Leasingfahrzeuge):
Die GAP-Deckung erstattet die finanzielle Lücke, die bei einem Totalschaden oder Diebstahl des Fahrzeuges zwischen erstattetem Vollkasko oder gegnerischer Haftpflichtversicherung und dem Ablösewert der Leasinggesellschaft entsteht. Verständlich ausgedrückt: Oft liegt der Ablösewert der Leasinggesellschaft höher als der Zeitwert des Fahrzeuges, der für den Versicherer ausschlaggebend ist.

Neuwertentschädigung:
Beim Kauf von Neuwägen sollten Sie auf diese Option achten. Je nach Versicherungstarif wird beim Totalschaden eines Fahrzeugs bis zum Alter von 18 Monaten und beim Diebstahl des Fahrzeuges bis zum Fahrzeugalter von 12 Monaten nach Erstzulassung der Neupreis entschädigt. Ansonsten würden Sie nach einem Schaden nach dem Zeitwert entschädigt.

Sonderausstattungen:
Darunter fallen fest eingebaute Navigationsgeräte, HiFi-Anlagen, usw. Die Entschädigungen für diese Sonderausstattungen sollten hier mindestens bei 5.000 € liegen.

Wichtige Hinweise/Tipps

Der Versicherungsmarkt bei Kfz-Versicherungen bietet viele Versicherungskonzepte an und somit auch Möglichkeiten zum Sparen. Jedoch sollten Sie aufpassen, denn viele Tarife sind erst in den Versicherungsbedingungen näher beschrieben. Lassen Sie sich daher von jemand beraten, der nicht nur eine Versicherung vertritt, sondern mehrere anbieten kann. Auf folgende Punkte sollten Sie achten:

Zulassung:
Jedes Fahrzeug, das auf einer öffentlichen Straße, Weg oder Platz gefahren wird, benötigt eine Zulassungsbescheinigung. Diese kann bei einer örtlichen Kfz-Zulassungsstelle durch den Nachweis einer Versicherung (eVB-Nr. = elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer) besorgt werden. Ohne die Vorlage der eVB-Nr. wird kein Fahrzeug zugelassen!

Antragsfragen:
Machen Sie hier wahrheitsgemäße Angaben zur Einstufung, denn bei einem kleinen Schaden könnten Ihre Beschönigungen auffliegen (z. B. zu wenig angegebene Kilometerleistung). Folge: Sie könnten zu einer Vertragsstrafe von einem Jahresbeitrag herangezogen werden. Ist es Ihnen das Wert? Vergleichen und prüfen Sie daher Ihre Versicherung!

Zweitwagenregelung:
Eine neutrale Beratung macht hier Sinn, denn es gibt am Markt eine Vielzahl von Regelungen und Einstufungen, die man kennen sollte. Die Zeiten sind vorbei, in denen Direktversicherer günstige und bessere Einstufung hatten.

Fahranfänger:
Auch hier kann nur empfohlen werden sich am Markt zu informieren, denn auch hier gibt es einige interessante Versicherungs-Modelle.

Insassen- oder Fahrerfallversicherung:
Eine Insassenunfallversicherung können Sie sich sparen, da die Insassen über die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem selbst verschuldeten Unfall abgesichert sind. Einzig der Fahrer selbst sollte eine Unfallversicherung besitzen.

Eingeschränkte Haftung besteht:
Fahren ohne Führerschein, Fahrerflucht, Fahrzeugmängel, fehlende Betriebserlaubnis oder Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss

Versicherungsombudsmann:
Der Versicherer sollte Mitglied im Versicherungsombudsmann e.V. sein, denn nur dann können Sie sich bei Streitigkeiten mit dem Versicherer beschweren. Diese Schlichtungsstelle ist kostenlos und die Versicherer akzeptieren meist die Empfehlung des Ombudsmanns.

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