Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

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Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Alle Besitzer, die ihre Wohnung, ihr Ein- oder Mehrfamilienhaus oder ein Grundstück vermietet oder verpachtet haben, benötigen hier eine Grund- und Hausbesitzerhaftpflicht.

Grundsätzlich liegt das Haftungsrisiko nach dem BGB (§ 836 BGB) beim Besitzer der Immobilie oder Grundstückes. Überprüfen Sie Ihre Situation, damit Sie im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

Die Kosten für eine Grund- und Hausbesitzerhaftpflicht sind sehr günstig. Jedoch sollte man auf den Versicherungsumfang achten.

Achtung: Beachten Sie die Hinweise zum Versicherungsvergleich!
Verzichten Sie daher nicht auf die Beratung!

Weitere Infos zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Absicherung über Privathaftpflicht

Grundsätzlich gilt, dass Risiken einer selbst bewohnten Eigentumswohnung oder eines selbstbewohnten Einfamilienhauses durch die Privathaftpflicht abgedeckt sind. Im Zweifelsfall sollte man seine Versicherung überprüfen lassen!

Absicherung über die Grund- und Hausbesitzerhaftpflicht

Diese Absicherung benötigen all diejenigen, die eine Immobilie oder ein Grundstück besitzen, welches Sie vermietet oder verpachtet haben.

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht haften sie auch hier in unbegrenzter Höhe für Schäden, die in den Häusern oder Grundstücken passieren oder auch von den Häusern
(z. B. wegen mangelnder Bausubstanz) ausgehen und andere schädigen.

Weitere Beispiele für die Haftung sind: Wenn der Streupflicht im Winter nicht nachgekommen wird, sich ein Dachziegel löst, Schäden durch mangelnde bauliche Instandhaltung, oder wenn jemand durch fehlende Beleuchtung stürzt.

Versichert sind alle Schäden, die während der Vertragsdauer auftreten, auch wenn deren Ursachen bereits vor Vertragsbeginn liegen. Allerdings dürfen dem Versicherungsnehmer solche Schadensursachen beim Vertragsabschluss nicht bekannt sein.

Die Mindestversicherungssumme Ihrer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sollte 3 Millionen Euro betragen.

Wichtige Tarifmerkmale

Wohnungseigentümergemeinschaften
Nicht jeder einzelne Wohnungseigentümer braucht sich hier versichern, es genügt hier ein Vertrag der rechtsfähigen Eigentümergemeinschaft.

Angestellte
Durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragten Personen.

Häusliche Abwässer
Sachschäden durch häusliche Abwässer entstehen z. B. durch Rückstau.

Bauarbeiten
Schäden, die durch Neubauten, An/Umbauten, Reparaturen, Abbruch- oder Grabarbeiten entstehen. Je nach Versicherungstarif sind die Deckungssummen zu beachten.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
z. B. selbstfahrende Rasenmäher, Schneeräumgeräte, Kehrmaschinen

Umweltschadenversicherung
Durch Sanierungen, Um- oder Anbauten entstandene Schäden, bei denen der Boden, Gewässer, geschützte Arten oder natürliche Lebensräume zerstört wurden.

Allmählichkeitsschäden
Schäden, die nach einiger Zeiteinwirkung (allmählich) durch Feuchtigkeit, Dämpfe oder Gase und Temperaturen entstehen.

Besondere Hinweise / Tipps

Da das Versicherungsangebot sehr groß ist, sollte man einen Tarif wählen, der den Anforderungen entspricht. Grundsätzlich: Je mehr Versicherungsleistung angeboten wird, desto sicherer kann man sein, dass der Schaden versichert ist.

Speziell bei dieser Versicherung ist eine fachkundige Beratung dringend erforderlich, weil die Abgrenzung zwischen den Leistungen der Privathaftpflicht-, Haus- und Grundbesitzer- und anderen Haftpflichtversicherungen nicht immer eindeutig nachvollziehbar ist.

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