Bauherrenhaftpflicht-Versicherung

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Bauherrenhaftpflichtversicherung

Als neuer, zukünftiger Eigenheimbesitzer können Sie haftbar gemacht werden, für den Fall dass jemandem etwas auf Ihrem Grundstück oder Ihrer Baustelle zustößt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie neu bauen oder ein bestehendes Objekt umbauen, renovieren oder modernisieren.

Als Eigentümer haften Sie für Schäden, die Dritten passieren, wenn Sie Ihrer Sorgfaltspflicht als Bauherr nicht nachkommen. Sie haften auch, wenn Sie selber keine direkte Schuld haben.

Und genau bei diesen möglichen Ansprüchen tritt die Bauherrenhaftpflicht ein oder wehrt diese ab. Da die Bauherrenhaftpflicht wirklich nicht viel kostet, sollte man diese Versicherung zur Sicherheit abschließen. Hier wird vorgesorgt, damit man im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen bleibt oder das Vorhaben beenden muss.

Weitere Infos zur Bauherrenhaftpflichtversicherung

Absicherung über Privathaftpflicht

Die Option der Bauherrenhaftpflicht kann auch über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Sie sollten jedoch prüfen, wie hoch die Versicherungssumme ist. Zur Sicherheit kontaktieren Sie ihren Versicherer, der Ihnen dazu weitere Auskünfte geben kann.

Absicherung über die Grund- und Hausbesitzerhaftpflicht

Auch hier könnte die Option der Bauherrenhaftpflicht bereits enthalten sein. Überprüfen Sie diesen Punkt in Ihrer Police und achten Sie hier auch auf die Deckungssumme. Im Zweifelsfall kann Ihnen ihr Versicherer weiterhelfen.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Als Bauherr und Eigentümer tragen Sie die Verantwortung auf dem Grundstück oder der Baustelle. Im Rahmen der Sorgfaltspflicht müssen Sie für Ordnung, Sicherheit und Schutz auf dem Gelände oder Objekt sorgen – andernfalls haften Sie. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung soll Sie gegen folgende Gefahren und Ansprüche schützen:

  • Verkehrssicherungspflicht für die Baustelle und die Zufahrt, z. B. verschmutze Straße oder Gehwege oder schlecht aufgestellte Bauzäune
  • Auswahlpflicht für Architekten, Bauunternehmen, Handwerker und Helfer
  • Überwachungspflicht der Baustelle, Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen, z. B. fehlende Beleuchtung, unsichere Lagerung von Baumaterialien

Das Aufstellen von Schildern und Warnhinweisen ist zwar wichtig und gut, aber entbindet Sie nicht von Ihren Pflichten. Spielen Kinder auf der Baustelle oder Bekannte begutachten die Baustelle und kommen dabei zu Schaden, dann haften trotzdem Sie als Bauherr. Aber auch die Nachbarn und deren Grundstücke können unmittelbar geschädigt werden, wenn Rohrleitungssysteme beschädigt werden oder wenn Bauteileteile auf das Nachbarhaus einschlagen oder Staub und Dreck das Haus des Nachbarn stark verschmutzten.

Die Mindestversicherungssumme Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte 3 Millionen betragen.

Merkmale, die der Versicherung bekannt sein müssen

  • Bauen in eigener Regie Sollten Sie aktiv mitarbeiten, müssen Sie dies anhand der zu erwartenden Kosten mit angeben
  • Planen in eigener Regie Sollten Sie selber planem, muss der Versicherer davon Kenntnis haben
  • Einsatz eigener oder geliehener Baumaschinen

Besondere Hinweise / Tipps

Da das Versicherungsangebot sehr groß ist, sollte man einen Tarif wählen, der den Anforderungen entspricht. Grundsätzlich: Je mehr Versicherungsleistung angeboten wird, desto sicherer kann man sein, dass der Schaden auch versichert ist.
Speziell bei dieser Versicherung ist eine fachkundige Beratung dringend erforderlich, weil die Abgrenzung zwischen den Leistungen der Privathaftpflicht-, Haus- und Grundbesitzer- und anderen Haftpflichtversicherungen nicht immer eindeutig nachvollziehbar ist.

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