Tierhalterhaftpflicht

(Hundehaftpflicht / Pferdehaftpflicht)

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Tierhalterhaftpflicht (Hundehaftpflicht / Pferdehaftpflicht)

Nicht jedem Tierhalter ist es bekannt, dass er für alle Schäden haftet, die sein Tier verursacht. Dabei kommt es nicht auf ein Verschulden an. Dies ist ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch im § 833 Satz 1 BGB so geregelt:

„Wird durch ein Tier, ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist die Haftungsgrenze unbegrenzt. Daher haften Sie mit Ihrem Einkommen (bis zur Pfändungsgrenze) und mit dem gesamten Vermögen.
Für alle Tierhalter sollte diese Versicherung ein Muss sein!

Achtung: Beachten Sie die Hinweise zum Versicherungsvergleich!
Verzichten Sie daher nicht auf die Beratung!

Weitere Infos zum Tierhalterhaftpflicht Versicherung

Grundsätzlich sind Katzen und andere zahme Haustiere in Ihrer Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Darüber hinaus sind je nach Tarif der Privathaftpflichtversicherung auch das gelegentlichen Ausführen bzw. Hüten von Pferden und Hunden eingeschlossen.

Jedoch haften Sie als Besitzer von Hunden und Pferden für Schäden, die anderen durch ihr Tier entstehen. In einigen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht mittlerweile eine Pflichtversicherung.

Die Deckungssummen in der Tierhalterhaftpflicht sollten mindestens 3 Millionen Euro betragen – besser noch höher. Der Deckungsschutz umfasst Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die das Tier verursacht hat.

Wichtige Tarifmerkmale

Mietsachschäden
Normalerweise sind Mietsachschäden an Gebäuden (z. B. Beschädigungen an Türen) mitversichert und gegen Zuschlag können auch je nach Tarif die Mietsachschäden an mobilen Gegenständen in Hotels, Ferienwohnungen und Ferienhäusern versichert werden.

Auslandsaufenthalt
Auch hier werden je nach den Versicherungstarifen dauernde Auslandsaufenthalte angeboten. Sie beträgt 3 Monate bis unbegrenzt in europäischen Ländern, sofern der Hauptwohnsitz im Inland bleibt.

Teilnahme an Veranstaltungen
Mit dieser Option sind auch Schäden bei der Teilnahme an Schlittenren-nen, Hunde-/Pferdeschauen, Turnieren und Rennen mitversichert.

Gewollte oder ungewollte Deckung
Ohne diese Klausel können Sie zu Schadensersatzansprüchen herangezogen werden, wenn Ihr Tier ein anderes Tier gewollt oder ungewollt deckt.

Mitversicherung von Welpen
Welpen sind je nach Tarif von einem Lebensalter von 6 bis 12 Monaten mitversichert. Anschließend brauchen sie dann ebenfalls eine eigene Versicherung.

Flurschäden
Der Tierhalter haftet auch für Hunde, die in fremden Grundstücken nach Mäusen buddeln oder Pferde, die auf fremden Grundstücken das reife Getreide oder Gemüse fressen.

Wichtige Hinweise/Tipps

Wenn sie keine eigenen Tiere halten bzw. besitzen, sollten Sie zumindest Ihre Privathaftpflichtversicherung überprüfen, inwieweit das gelegentliche Nutzen oder Ausführen von Tieren versichert ist.

Hundehaftpflicht

Achten Sie darauf, dass Jagdhunde und gefährlichen Hunde sowie Hunde, die aufgrund von Gesetzen und/oder Verordnungen einer Erlaubnispflicht unterliegen mitversichert sind.

Jeder, der privat einen Hund oder ein Pferd hält oder gewerblich Tiere nutzt, sollte eine Tierhalterhalterpflicht abschließen, um Haftpflichtansprüche nicht selbst bezahlen zu müssen.
Trotz allem sollte man sicher darüber im Klaren sein, dass ein durch das Tier verursachter Schaden ohne entsprechenden Haftpflichtschutz den finanziellen Ruin bedeuten kann.

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