Wohngebäudeversicherung

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Wohngebäudeversicherung

Wer sich Eigentümer einer Immobilie nennt, der weiß was er dafür bezahlt oder noch abbezahlen wird. Man besitzt oft nur einmal im Leben ein solches Lebenswerk, deshalb sollte man seine eigenen vier Wände vor einigen Gefahren schützen, um nicht alles wieder zu verlieren. Mit einer passenden Versicherung können Sie ihr Eigentum vor Schäden, oder gar gegen Totalverlust wegen Feuer, schützen.
Auf Grund der Tatsache, dass es hinsichtlich der Wohngebäudeversicherung einen großen Wettbewerb gibt, kann man viel Geld sparen. Doch man sollte wissen, was und wie man eine Wohngebäude berechnet.

Achtung: Beachten Sie die Hinweise zum Versicherungsvergleich!
Verzichten Sie daher nicht auf die Beratung!

Weitere Infos zur Wohngebäudeversicherung

Versicherungssummen berechnen nach Wert 1914 (in Reichsmark)
Wenn Sie Ihre Wohngebäudeversicherung nach dem Wert 1914 (Reichsmark) berechnen wollen, dann sollten Sie dies von einem unabhängigen Versicherungsfachmann durchführen lassen. Dieser weiß, welche Wohnflächen z.B. im Dachgeschoss berechnet werden müssen, obwohl im Plan etwas anderes steht. Darüber hinaus ist auch die Berechnung über viele Vergleichsrechner fehlerhaft. Daher kann man nur davon abraten, selbst Hand anzulegen.

Versicherungsumfang

Bevor man sich mit dem Versicherungsumfang beschäftigt, sollte man die Versicherungssumme ermitteln. Dazu gibt es 3 verschiedene Arten, für die man die richtige Wohnfläche kennen muss:

  1. Ermittlung vom Wert 1914 in DM (Deutsche Reichsmark)
  2. Berechnung über das Wohnflächenmodel
  3. Neubauwert (Verwendung bei Neubauten)

Bei allen Modellen kann der gleitende Neuwert mitversichert werden, so dass man nie unterversichert ist. Doch aufgrund der Komplexität der Wohngebäudeversicherung würden wir zum Hinzuziehen eines Versicherungsexperten oder eines Bausachverständigen raten.

Die Wohngebäudeversicherung unterscheidet sich durch ein wesentliches Merkmal von der Hausratversicherung: In der Wohngebäudeversicherung sind alle festen bzw. mit dem Gebäude festverbundenen Teile (vom Keller bis zum Dach) versichert.
Darunter fallen: Solar- und Photovoltaikanlagen, die Hauselektrik, die Heizungsanlage sowie Gas-, Wasser- und Abwasseranlagen bzw. ihre Leitungen. Mit dem Fußboden festverbundene Bodenbeläge und auch eine vom Schreiner eingepasste Einbauküche gehören ebenfalls zur Gebäudeversicherung.

Bei einigen Versicherungstarifen können Sie auch Ihre Solar- und Photovoltaik-Anlagen beitragsfrei mitversichern, jedoch nur bis zu einer gewissen Leistung bzw. Größe. Wenn jedoch Ausfallzeiten der Anlage mitversichert werden sollen, dann benötigen Sie eine richtige Solar- oder Photovoltaik-Versicherung.

Nebengebäude, Garagen und Carports sowie Gartenhäuschen können mitversichert werden. Diese sind dann in der Police mit zu erwähnen.
In wie weit die angegebenen Sachen mitversichert sind, ist in den Tarifen bzw. Bedingungen der Gesellschaften unterschiedlich und sollte daher überprüft werden.

Versicherte Risiken

Eine Wohngebäudeversicherung sichert die Risiken gegen: Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. Darüber hinaus bieten einige Versicherungen Tarife an, die zwar preislich akzeptabel sind, doch dafür nur einen eingeschränkten Schutz bieten. Anhand dieser Tarifmerkmale sollte man den Versicherungsumfang vergleichen und auch auswählen.
Durch den Einschluss zusätzlicher Risiken (kostenintensiv) kann man den Versicherungsschutz erweitern: Elementar- und Glasversicherung oder durch Schutzbriefe. Für die Meisten sind diese zusätzlichen Einschlüsse nicht empfehlenswert. Dies sollte jedoch von Fall zu Fall geklärt werden.

Wichtige Tarifmerkmale:

Überspannungsschäden durch Blitz
Der Versicherer sollte Schäden an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch: Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität entschädigen

Feuer-Nutzwärmeschäden
Hierunter versteht man: Kaminbrand nach Rußablagerungen oder durch Trocknungsanlagen hervorgerufene Schäden.

Rauch und Rußkosten
Die Folgekosten nach einem Brand sollten mitversichert sein.

Dekontamination von Erdreich
Wird nach einem Versicherungsfall (z. B. Feuer) eine behördliche Anordnung ausgegeben, das Erdreich zu untersuchen, zu dekontaminieren oder auszutauschen, sollten alle Folgekosten versichert sein.

Leitungswasserschäden
Nicht nur Schäden durch Rohrbruch und Frost sollten versichert sein, auch die von geplatzten oder undichten Wasserzuleitungsschläuchen (z. B. Wasch- / Geschirrspülmaschinen) sollten mitversichert sein.

Frost und Bruchschäden an Rohrleitungen
Grundsätzlich sind damit alle Rohrbrüche im Haus versichert. Darüber hinaus sind auch die Leitungsschäden innerhalb des Grundstückes mitversichert. Es gilt jedoch zu überprüfen, inwieweit die Rohrleitungen außerhalb des Grundstückes versichert sind – sofern Sie dafür verantwortlich sind.

Grobe Fahrlässigkeit
Sie verlassen das Haus obwohl die Waschmaschine läuft und in dieser Zeit löst sich der Wasserzuleitungsschlauch. Verzichtet die Gesellschaft auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, dann wird der Schaden übernommen.

Aufräumungskosten für Bäume
Hierunter fallen Bäume, die nach einem Blitzschlag oder Sturm entsorgt werden müssen.

Aufräumungs-, Abbruch- und Absperrkosten
Wenn nach einem Versicherungsfall Abbruch- und Aufräumkosten anfallen, oder sogar Straßen abgesperrt werden müssen. Achten Sie hier auf die Entschädigungssummen, denn die meisten Tarife sind begrenzt.

Bewegungs- und Schutzkosten
Bewegungs- und Schutzkosten sind insbesondere Aufwendungen für Demontage oder Aufbau von Maschinen, für Durchbruch, Abriss oder Wiederaufbau von Gebäudeteilen oder für das Erweitern von Öffnungen.

Schäden durch unbefugte Dritte (Einbruch)
Durch Einbrecher verursachte Kosten z. B. an Türen, Schlössern, Fenstern, Rollläden oder an anderen versicherten festen Bestandteilen.

Beseitigung von Graffiti (Vandalismus)
Einige Tarife bieten auch die Mitversicherung von Graffitschäden an. Oft wird hier noch eine Selbstbeteiligung gefordert und die Entschädigungssummen liegen hier bei 1.000 – 5.000 € je Schadensfall.

Sachverständigenkosten
Meist werden ab einer Schadenshöhe von 25.000 € die Sachverständigenkosten übernommen.

Sonstige Einschlüsse
Desweiteren sind je nach Tarif folgende Optionen beitragsfrei mitversichert:

  • Wasseraustritt aus Aquarien und Wasserbetten
  • Anprall/Absturz unbemannter Flugkörper
  • Je nach Tarif: Anprall von Kraft- und Schienenfahrzeugen
  • Mehrkosten infolge Preissteigerung
  • Mehrkosten durch behördliche Auflagen

Zusätzliche kostenintensive Einschlüsse

Elementarschäden
Schäden die durch Naturkatastrophen entstehen, wie z. B. Überschwemmungen, Erdfall und Erdrutsch, Schneedruck und Schneelawinen, Erbeben oder Vulkanausbrüche. Je nach Lage der Wohnung oder des Hauses kann der Einschluss dieser Klausel Sinn machen. Meist wird ein Selbstbehalt je Schadenfall von 10 % des Schadens einbehalten.

Glasschäden
Falls eine Glasversicherung gewünscht wird, empfehlen wir einen Versicherungsvergleich, da es auch hier im Versicherungsschutz einige Unterschiede gibt.

Wichtige Hinweise/Tipps

Machen Sie sich schon bei Beginn der Bau-/Umbauphase oder beim Kauf der Immobilie Gedanken über die Gebäudeversicherung, denn die Banken verlangen bei Finanzierungen einen Nachweis der Versicherung. Dabei versuchen sie die Verträge ihrer Kooperationspartner zu verkaufen und knebeln somit ihre Kunden an die Bank – Keine gute Wahl!

Ebenfalls kann für einen Neubau oder für die Umbauphase von Beginn an eine Feuerrohbauversicherung abgeschlossen werden, die dann beim Bezug des Eigenheims in eine komplette Wohngebäudeversicherung übergeht. Die Feuerrohbauversicherung bietet somit Schutz bei Feuer, Blitzschlag, Explosion bis zur Fertigstellung des Objektes und ist sogar beitragsfrei (sofern das Objekt nicht bewohnt wird). Voraussetzung dafür ist: Man schließt von Beginn an eine Gebäudeversicherung ab, die die Feuerrohbauversicherung beinhaltet.

Den größten Fehler machen Eigenheimbesitzer, die vor Jahrzehnten gebaut haben, dann irgendwann weiter ausgebaut haben und die Versicherung dem neuesten Stand nicht angepasst haben. Oder es wird eine bestehende Immobilie mit der dazugehörigen Wohngebäudeversicherung erworben. Hierbei verlassen sich die meisten auf die Richtigkeit der Police und den günstigen Preis. Das kann fatale Folgen haben, denn wer möchte schon bei einem Schaden nur die Hälfte ersetzt bekommen!

Auch hinsichtlich des Klimawandels sollte man sich über den Versicherungsumfang Gedanken machen. Ein kleiner Bach der scheinbar weit weg ist, kann zu einem reißenden Fluss werden und somit zu einer Überschwemmung ausarten. Häuser an einem Hang können durch einen Erdrutsch zerstört werden. Überprüfen Sie daher alle Optionen nach Elementarschäden.

Es gibt eine Vielzahl an Angeboten und Tarifen bei den Gebäudeversicherungen mit gravierenden Unterschieden im Versicherungsumfang und den Versicherungssummen. Hier sollte man sich mit aller größten Sorgfalt informieren und sich auch die Tarife erklären lassen!
Wenn man schon bei einer teuren Versicherung versichert ist, dann sollte man gerade hier den Versicherungsschutz überprüfen.

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