Krankentagegeldversicherung

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Krankentagegeldversicherung

Die Krankentagegeldversicherung dient als Verdienst-Ausfallversicherung und kann sowohl von gesetzlich Versicherten als auch von Privatversicherten als Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Freiberufler und Selbständige sind ab dem 1. Tag ohne Einkommen, an dem sie durch Krankeit nicht mehr arbeiten können.

Hingegen sind gesetzlich Versicherte so weit abgesichert, da der Arbeitgeber in der Regel 6 Wochen die Entgeltfortzahlung übernimmt und danach die gesetzliche Krankenkasse das Krankengeld.

Auch Arbeitnehmer, die Verpflichtungen haben und auf ihr Einkommen angewiesen sind, sollten sich unter Umständen absichern.

Absicherung vom Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer hat bei Krankheit oder Unfall nach dem Gesetz bei seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf Lohnfortzahlung für mindestens 42 Tage. Sollte die Krankheit darüber hinaus andauern, übernimmt die gesetzliche Kran-kenkasse in Form von Krankengeld die weitere Entgeltersatzleistung.
Dabei wird das Krankengeld nach 3 Faktoren bemessen und die ungünstigste Variante wird als Berechnungsmaßstab herangezogen:

  • 70% von der BBG (Beitragsbemessungsgrenze in 2017 = 4.350,00 EUR)
  • ca. 70% vom Bruttoverdienst
  • ca. 90% vom Nettoverdienst

Vom niedrigsten Wert sind dann noch die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung abzuziehen. Bei Versicherungsnehmer mit hohen Einkommen drohen somit erhebliche Einkommenseinbußen, die unter Umständen durch eine Krankentagegeldversicherung aufgefangen werden können.

Absicherung Freiberufler und Selbstständigen

Selbst freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen hier vorsorgen, denn anders wie Pflichtversicherte, ist für sie kein automatisches Krankentagegeld mitversichert. In diesem Fall würden wir eine private selbstständige Krankentagegeldversicherung empfehlen.

Eine Berechnungsgrundlage für die Bemessung der Versorgungslücke gibt es hier nicht, da Gewinne und Umsätze Schwankungen unterliegen. Nur der Betroffene selbst muss entscheiden, bis zur Höhe er sich versichern will und ab dem wievielten Tag das Krankentagegeld ausgezahlt werden soll.

Absicherung von Beamten

Beamte benötigen keine Absicherung von Krankentagegeld, da diese über den Staat abgesichert sind.

Voraussetzung für die Auszahlung des Krankentagegelds

Ob gesetzlich oder privat versichert, für die Auszahlung des Krankengeldes ist Voraussetzung, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder ein ärztliches Attest vorliegt. Ohne Nachweis also kein Geld!

Die Krankentagegeldversicherung leistet bei Unfall und Krankheiten. Der Versicherer leistet nicht bei vorsätzlich herbeigeführten Krankheiten und Unfällen und deren Folgen sowie bei Entziehungs-Maßnahmen und Kuren, Schwangerschaften, Schwangerschaftsabbrüchen, Fehlgeburten und Entbindung sowie Pflegebedarf.

Sollte der Versicherte mehrere Krankentagegelder abgeschlossen haben, darf dies nicht seinen herkömmlichen Nettoverdienst übersteigen. Herangezogen wird hier das Nettodurchschnittseinkommen der letzten 12 Monate.

Das Krankentagegeld wird kalendertäglich berechnet und wird monatlich vom Versicherer ausgezahlt. Das ausgezahlte Krankentagegeld unterliegt nicht der Einkommenssteuer und muss somit nicht angegeben werden.

Antrag und Vorerkrankungen

Machen Sie wahrheitsgemäße Angaben zu den Gesundheitsfragen und somit auch zu Ihren Vorerkrankungen. Wir können nur davon abraten etwas zu verschweigen, denn die Versicherung hat durch Ihre Schweigepflichtentbindung Zugriff auf die Daten zu Ihrer Krankengeschichte. Es ist ratsam alles mitzuteilen, denn es lässt sich besser mit einem Risikoaufschlag leben, als keine Leistung und die sofortige Kündigung von der Versicherung zu erhalten.

Krankentagegeldversicherungen gibt es auch ohne Gesundheitsfragen. Diese kosten mehr und die Wartezeiten sind länger, aber dafür können sich auch diejenigen versichern, die schon Vorerkrankungen haben.

Fazit

Freiberufler und Selbständige müssen ihre Arbeitskraft absichern, wenn sie durch Krankheit oder Unfall ihren Lebensstandard nicht verlieren wollen. Das Krankentagegeld wäre hier bestens investiert, um nicht am Schluss mittellos dazustehen.

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