Auslandsreisekrankenversicherung

Alle Gesellschaften und Tarife, mit bedarfsgerechter, fachlicher Beratung. Vergleichen und Sparen bzw. optimieren Sie Ihre Versicherungen an den richtigen Stellen. Überzeugen Sie sich von unseren Möglichkeiten mit einem Versicherungs- und Tarifvergleich. Was Internetvergleiche nicht schaffen (wegen bedingter Auswahlkriterien), lösen wir mit Hilfe unserer Spezialsoftware.

Vereinbaren Sie einfach ein unverbindliches Gespräch mit uns.

Auslandsreisekrankenversicherung

Erstaunlich ist, dass viele Reisende denken, dass sie automatisch über die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland geschützt sind. Dies stimmt aber nur zu einem Teil, denn hier kommt es drauf an, ob das bereiste Land ein Sozialversicherungs-Abkommen mit Deutschland vereinbart hat. Im europäischen Bereich haben die Länder ein sogenanntes Schengener-Abkommen mit Deutschland. Hier bezahlt die Krankenkasse alle notwendigen Behandlungen wie in Deutschland und in derselben Höhe. Sind die Behandlungen aber teurer, dann muss der Versicherte die Restkosten tragen. Für diesen Fall und für die Versicherung in außereuropäischen Ländern, ist eine Reisekrankenversicherung die sinnvollste Ergänzung, die auch nicht viel kostet.

Wir empfehlen TravelSecure,
den mehrmaligen Testsieger!

Weiter Infos zur Auslandsreisekrankenversicherung

Ist das Urlaubsziel abgesichert?

Beliebte Reiseziele wie z. B. Ägypten können für den Reisenden schnell zum Verhängnis werden, weil dieses Land nicht zu den Schengen-Staaten gehört. Im Falle eines Falles, wenn Sie wirklich medizinische Betreuung in diesem Land brauchen und keine Reiskrankenversicherung haben, sind Sie schlichtweg nicht krankenversichert. Mit anderen Worten gesagt, für die Behandlungen müssen sie selber aufkommen. Urlaubsziele in den Staaten von Kanada haben wesentliche höhere Gesundheitskosten, die im Ernstfall zum Problem werden können, denn die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur die Standardkosten wie in Deutschland.

Krankenrücktransporte werden grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen. Daher ist das ein weiteres Muss für die Reisekrankenversicherung.

Reisekrankenversicherung nach Aufenthalten

Für kürzere Reisezeiten reicht im Allgemeinen eine normale Reisekrankenversicherung. Sollten Sie sich längere Zeiten im Ausland aufhalten, benötigen Sie einen umfassenden Versicherungsschutz mit Vorsorgeleistungen.

Formen und Dauer der Auslands-Reisekrankenversicherung

Die am Markt üblichen Jahrespolicen schließen eine Reisezeit von 42-70 Tagen ein. Für längere Auslandaufenthalte gibt es eigene Tarife mit Laufzeiten bis 90, 180 oder 365 Tagen, die sich dann natürlich auch im Beitrag wiederspiegeln. Bei den langen Laufzeiten macht es dann Sinn eine Selbstbeteiligung einzubauen.

Grundsätzlich hängt die Reiseversicherung von verschiedenen Faktoren ab:

  • Alter des Reisenden
  • Dauer des Aufenthaltes
  • Reiseziel

Bei Abschluss einer Auslands-Reisekrankenversicherung sollten unbedingt auch die Gesundheitsfragen beachtet werden, da bei Falschangaben kein Versicherungsschutz besteht.

Versicherungsschutz

Sinn der Auslands-Reisekrankenversicherung ist es, alle im Ausland notwendigen medizinischen Behandlungen abzusichern. Darüber hinaus werden auch die Kosten für Krankenrücktransporte übernommen.

Wichtige Bedingungs-/Tarifmerkmale:

Auch in der Heilpraktikerversicherung sollte man gerade auf Preis/Leistung achten. Finanztest hat mit Ausgabe 09/2013 die Auslandsreiskrankenversicherung getestet. Auf diese Einschlüsse sollten Sie daher achten:

  • Verzicht auf Selbstbehalt
  • Nachleistung
  • Transport in ein geeignetes Krankenhaus vor Ort
  • Transport in ein geeignetes Krankenhaus nach Deutschland
  • Erstattung bei Überführung und Bestattung
  • Keine allgemeine Einschränkung bei der Leistungspflicht
  • Verzicht auf Einschränkungen bei stationärer Behandlung
  • Kein Ausschluss für einzelne Erkrankungen
  • Behandlung psychischer Erkrankungen
  • Leistung auch durch Kriege, Innere Unruhen (Ausgeschlossen bei aktiver Beteiligung)
  • Leistung bei Schwangerschaftskomplikationen, Früh-/oder Fehlgeburten
  • Mitversicherung sportlicher Aktivitäten
  • Provisorischer Zahnersatz
  • Medizinische Hilfsmittel

Fazit

Die Reisekrankenversicherung sollte nicht nur für jeden längeren Auslandsaufenthalt Pflicht sein, sondern auch für Länder mit keinem Sozialversicherungs-Abkommen ein Muss sein.

Schnelle Nummer – wir rufen zurück!

Wenn Sie wissen, was Sie wollen oder eine kurze Beratung am Telefon wünschen: Name & Telefonnummer eintragen – wir rufen Sie kostenlos und unverbindlich an.

Rückrufbitte - kostenfrei & unverbindlich