Hinterbliebenenabsicherung

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Hinterbliebenenabsicherung (gesetzlich)

Die staatliche Absicherung für Hinterbliebene bei der Witwen- und Waisenrente deckt nur zu einem geringen Teil die Versorgungslücke ab. Nur die wenigsten Familien wissen, wieviel den Hinterbliebenen wirklich bleibt, wenn einer der Versorger (Verdiener) stirbt.

Dabei kann die Versorgungslücke ganz einfach mit einer ausreichenden Risikolebensversicherung geschlossen werden. Ein guter Versicherungsfachmann überprüft Ihre staatlichen Ansprüche und berechnet Ihre Versorgungslücke.

Geringe Kosten, die aber Ihren Liebsten ein sorgenfreies Leben ermöglichen können.

Weitere Infos zu Hinterbliebenenabsicherung

Anspruch der gesetzlichen Leistungen

Erstaunlich, dass so viele Familien nicht wissen, wie der Rest der Familie abgesichert ist, wenn einer der Lebenspartner plötzlich aus dem Tod gerissen wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob er durch einen Unfall oder eines natürlichen Todes verstorben ist. Wenn dann noch Kinder im Spiel sind, dann sieht es noch trauriger aus.

a) Anspruch aus gesetzliche Waisenrente

Halbe Waisenrente

  • Anspruch, wenn einer der unterhaltspflichtigen Elternteile stirbt.
  • Die halbe Waisenrente beträgt 10 % der auf den Todeszeitpunkt des Verstorbenen berechneten Rente.

Volle Waisenrente

  • Anspruch, wenn keines der unterhaltspflichtigen Elternteile mehr lebt.
  • Die volle Waisenrente beträgt 20 % der auf den Todeszeitpunkt des Verstorbenen berechneten Rente.
  • Zur Vollwaisenrente wird ein Zuschlag gezahlt, der sich nach den zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten der Eltern richtet.

b) Anspruch der Witwenrente (nach neuem Gesetz)

Halbe Witwenrente

  • Witwe bzw. Witwer ist unter 45 Jahre alt
  • Witwe bzw. Witwer ist nicht erwerbsgemindert
  • Witwe bzw. Witwer erzieht kein Kind

Die halbe Witwenrente beträgt 25 % der auf den Todeszeitpunkt des Verstorbenen berechneten Rente. Die Rente wird um einen Abschlag gekürzt, sofern der Ehepartner vor dem 63. Lebensjahr verstorben ist.

Beachten Sie: Die halbe Witwenrente ist auf 24 Kalendermonate begrenzt!

Volle Witwenrente

  • Witwe bzw. Witwer hat das 45. Lebensjahr vollendet
  • Witwe bzw. Witwer ist erwerbsgemindert bzw. seit dem 31.12.2000 berufs- oder erwerbsunfähig
  • Witwe bzw. Witwer erzieht ein eigenes oder das Kind des verstorbenen Ehepartners, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat

Die halbe Witwenrente beträgt 55 % der auf den Todeszeitpunkt des Verstorbenen berechneten Rente, die der Ehepartner bereits bezogen hat. Die Rente wird um einen Abschlag gekürzt, sofern der Ehepartner vor dem 63. Lebensjahr verstorben ist.

Private Versorgungslücke schließen

Um die Versorgungslücke zu schließen, müssen alle laufenden Kosten pro Monat aufgestellt werden und die monatlichen Ansprüche der gesetzlichen Leistungen abgezogen werden. Ein Versicherungsfachmann ist dann in der Lage, die Höhe der möglichen Absicherung festzulegen.

Der passende Hinterbliebenenschutz
Wie schon Eingangs erwähnt, ist der günstigste Hinterbliebenenschutz die Risikolebensversicherung. Der Hinterbliebenenschutz kann auch über die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung eingebaut werden, doch wir empfehlen dies nicht, da eine Risikoversicherung an der Rendite der Altersvorsorge „frisst“ und das muss nicht sein.

Fazit

In dieser Konstellation ist die Absicherung der Hinterbliebenen über die Risikolebensversicherung das beste und günstigste Produkt!

Wichtige Hinweise/Tipps

  • Ein Versicherungs- und Tarifvergleich zeigt die unterschiedlichen Versicherungsoptionen auf
  • Achten Sie auf die Gesundheitsfragen, denn manche Versicherer wollen alles wissen (rückwirkend bis zu Geburt), was wiederum zur Ablehnung führen kann
  • Nichtrauchertarife werden günstig angeboten, wer aber wieder anfängt zu Rauchen und dies verschweigt, setzt seine Versicherung aufs Spiel
  • Sollten Sie gefährliche Sportarten ausführen, dann sollten Sie dies Ihrem Versicherer im Antrag mitteilen, ansonsten ist er frei von der Versicherungsleistung
  • Ab einem gewissen Alter sollte man sich überlegen, die Versicherung länger laufen zu lassen, denn wenn erst einmal die ersten Krankheiten da sind, wird es schwer wieder etwas Günstiges zu bekommen
  • Schließen Sie nur Tarife ab, bei denen die Überschüsse sofort abgezogen werden, andernfalls müssen Sie mehr Beiträge bezahlen, was unsinnig ist
  • Sollten Sie Vorerkrankungen haben, dann gilt auch hier: Wer suchet, der findet!

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