Pflegezusatzversicherung

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Pflegezusatzversicherung

Da die gesetzlichen Leistungen auch in der Pflege nicht ausreicht, muss auch hier der Bürger selbst vorsorgen. Zwar hat der Gesetzgeber zum 01.01.2017 mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) eingeführt, doch auch hier weißt der Gesetzgeber nur auf eine Grundversorgung hin, bei verbesserten Leistungen, jetzt definiert in den Pflegegraden (siehe weiter unten, Gesetzliche Leistungen).

Nach wie vor kann auch die zum 1. Januar 2013 eingeführte staatliche Zusatzversicherung (Pflege Bahr) in Anspruch genommen werden, doch diese ist völlig ungenügend und an Bedingungen geknüpft.

Pflege kann sehr teuer, und jeder Bundesbürger kann pflegebedürftig werden, dass muss jedem bewusst sein. Darüber hinaus müssen oft Familienmitglieder die Kosten für die Pflege auffangen, um einigermaßen versorgt zu werden. Je früher man auch hier Vorsorge trifft, desto günstiger wird es für jeden und desto mehr Möglichkeiten werden ihm angeboten.

Gesetzliche Änderungen und Leistungen

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz brachte nicht nur eine bessere Berücksichtigung der individuellen Pflegebedürftigkeit, neue Leistungshöhen, sondern bringt jetzt auch Leistungen bei geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit durch die Einführung des Pflegegrades 1.

Trotz allem wird auch vom Gesetzgeber gewarnt, dass die Leistungen nur einer Grundabsicherung entsprechen, denn die Pflegeleistungen sind so hoch, dass eine private Absicherung unumgänglich ist.

Hier die Erneuerungen des Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II):

Der Pflegebegriff wurde erneuert:
Ziel des Gesetzgebers war es, eine Gleichbehandlung somatisch, kognitiv und psychisch beeinträchtigter, pflegebedürftiger Personen zu schaffen. So sollen nach den bisherigen Aspekten: Selbstversorgung und Mobilität, in Zukunft auch die Fähigkeiten der zwischenmenschlichen Kommunikation und sozialen Teilhabe berücksichtig werden.

Neues Einstufungsverfahren
Der Grad der Selbstständigkeit/Fähigkeiten werden anhand von 6 Bereichen ermittelt:

Modul 1: Mobilität – z. B. Fortbewegen im Wohnbereich, Treppensteigen -> max. 10 % der zugeordneten Punkte
(Modul 2 oder Modul 3, je nach höherer Gewichtung!)

Modul 2: Kognitive Fähigkeiten – z. B. Personen erkennen, örtliche/zeitliche Orientierung, Verstehen von Sachverhalten / Infos -> max. 15 % der zugeordneten Punkte

Modul 3: Verhaltensweisen – z. B. nächtliche Unruhe, Ausdruck von Ängsten/Aggressionen, Wahnvorstellungen -> max. 15 % der zugeordneten Punkte

Modul 4: Selbstversorgung – z. B. selbstständig an und auskleiden, essen, trinken, eigenständige Toilettengänge -> max. 40 % der zugeordneten Punkte

Modul 5: Belastungsbewältigung – z.B. z. B. Medikamente einnehmen, eigenständige Arztbesuche -> max. 20 % der zugeordneten Punkte

Modul 6: Alltagsleben/Kontakte – z. B. Fähigkeit, Tagesabläuf selbstständig gestalten, mit anderen Kontakt haben -> max. 15 % der zugeordneten Punkte

Gesetzliche Leistungsbeträge

Pflegegrad 1
(PG 1)
Pflegegrad 2
(PG 2)
Pflegegrad 3
(PG 3)
Pflegegrad 4
(PG 4)
Pflegegrad 5
(PG 5)
Einstufung nach Punkten12,5 – unter 27
Gesamtpunkte
ab 27 – unter 47,5
Gesamtpunkte
ab 47,5 – unter 70
Gesamtpunkte
ab 70 – unter 90
Gesamtpunkte
ab 90 – 100
Gesamtpunkte
Geldleistung ambulant0 EUR316 EUR545 EUR728 EUR901 EUR
Sachleistung ambulant0 EUR689 EUR1.298 EUR1.612 EUR1.995 EUR
Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden)125 EUR125 EUR125 EUR125 EUR125 EUR
Stationäre Leistungen125 EUR770 EUR1.262 EUR1.775 EUR2.005 EUR

Zusätzlich werden Leistungen für Pflegehilfsmittel, sowie Zuschüsse zur altersgerechten Wohnraumgestaltung (bis zu 4.000 Euro) erbracht. Des Weiteren können zwei kostenlose Beratungsbesuche pro Jahr, sowie pauschale Zuschläge als Bewohner ambulant betreuter Wohngruppen in Anspruch genommen werden.

Pflegezusatzversicherungen – Varianten

1. Staatlich geförderte Zusatzpflegeversicherung  „Pflege Bahr“

Seit dem 01.01.2013 gibt es die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung „Pflege Bahr“ und diese wird vom Staat gefördert. Gefördert werden alle Personen, die entweder privat oder gesetzlich krankenversichert sind, mindestens 18 Jahre alt sind, und keine Leistungen aus einer der Pflegestufen erhalten.

Mindestdeckungssummen und Leistungen

  • Mindestens 600 Euro/Monat Absicherung im Pflegegrad 5
  • Mindestleistung Pflegegrad 5: 100 Prozent des Pflegegeldes
  • Mindestleistung Pflegegrad 4:  40 Prozent des Pflegegeldes
  • Mindestleistung Pflegegrad 3:  30 Prozent des Pflegegeldes
  • Mindestleistung Pflegegrad 2:  20 Prozent des Pflegegeldes
  • Mindestleistung Pflegegrad 1:  10 Prozent des Pflegegeldes

Die meisten Versicherungen leisten mehr als die vorgeschriebenen Mindestleistung in den einzelnen Pflegegraden, aber unterscheiden sich beim Eintrittsalter!

Vorteile:

  • 5 €/Monat Zuschuss vom Staat (oder 60 €/Jahr), bei einer Eigenleistung von 10 € monatlich
  • Es gibt auch keine Altersbeschränkung nach oben
  • Keine Gesundheitsprüfung (Kontrahierungszwang= Annahmegarantie)
  • Wenn sie Sie ins europäische Ausland ziehen, können die Pflege Bahr-Police fortführen, wenn Sie Ihre Pflegepflichtversicherung nicht aufgeben

Nachteile:

  • Durch die Annahmegarantie müssen auch Bürger mit Vorerkrankungen genommen werden. Somit werden die Kosten für die Versicherung deutlich ansteigen
  • Keine Beitragsbefreiung oder Dynamik im Leistungsfall
  • Reine Risikoversicherung bei Kündigung, keine Beitragsrückgewähr
  • Die Wartezeit beträgt 5 Jahre

Fazit:

Für bestimmte Risikogruppen mit Vorerkrankung ist dies die einzige Möglichkeit vorzusorgen. Bei bestimmten Vorerkrankungen sollte man allerdings trotzdem versuchen einen nichtgeförderten Vertrag zu bekommen, weil diese besseren Bedingungen besitzen und zudem noch günstiger sind.

2. Pflegetagegeld-Versicherung

Die am Häufigsten abgeschlossene Pflegezusatzversicherung ist die Pflegetagetagegeldversicherung. Je nach abgeschlossenem Pflegetagegeldsatz, wird je nach Pflegegrad ein bestimmter Prozentsatz des vereinbarten Pflegetagegeldes ausbezahlt.
Nachdem zum 01.01.2017 das Zweite Pflegestärkungsgesetz verabschiedet wurde, mussten die Deckungslücken durch die Versicherungen geschlossen werden. Markant ist hier der neue Pflegegrad 1, denn hier erhalten Menschen Leistungen, die bisher keinen Anspruch auf Leistung hatten.

Die Pflegetagegeldversicherung ist die flexibelste Vorsorge in dieser Sparte und im Leistungsfall können die Gelder dort verwendet werden, wo sie am meisten gebraucht werden. So können beispielsweise die Pflegebedürftigen zu Hause von Laien gepflegt werden. Je nach Versicherung und Tarif sollten einige Dinge beachtet werden, denn Pflegetagegeld ist nicht Pflegetagegeldversicherung.

Wichtige Bedingungs-/Tarifmerkmale:

  • Leistungen ab Pflegegrad 1
  • Beitragsbefreiung im Leistungsfall, am besten ab Pflegegrad 2 oder 3
  •  Einstufung analog der Pflegepflichtversicherung
  • Erfolgt auch eine Leistung ohne Vorleistung der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung
  • Freie Verwendung der Gelder, z. B. Pflege durch Familienmitglieder oder Laien
  • Gleiche Leistung auch bei Laienpflege
  • Gleiche Leistung bei stationärer und ambulanter Pflege
  • Verzicht auf Wartezeiten
  • Erhöhungsoption ohne Gesundheitsprüfung
  • Dynamisierung des Versicherungsschutzes

Vorteile:

  • Freie Verwendung des Pflegetagegelds
  • Je nach Tarif: Individuelle  Beitragsgestaltung je nach Pflegegrad
  • Je nach Tarif: Leistungen, die in allen Pflegegraden bezahlt werden
  • Lebenslanges Versicherungsschutz
  • Versicherungsschutz auch im Ausland

Nachteile:

  • Keine Beitragsgarantie über die gesamte Laufzeit, wegen eventueller Anpassung an die allgemeine Kostenentwicklung im Gesundheitswesen
  • Reine Risikoversicherung, bei Kündigung keine Beitragsrückgewähr

3. Pflegekosten-Versicherung

Die Pflegekostenversicherung ist für denjenigen interessant, der jetzt schon weiß, wie er gepflegt werden möchte. Hier werden nur die Restkosten (gegen Vorlage einer Rechnung) ersetzt, die die gesetzliche Pflegepflichtversicherung nicht übernimmt. Die Pflegekostenversicherung übernimmt nur die reinen pflegebedingten Pflegekosten anhand einer ausgestellten Rechnung. Somit können keine Gelder zweckentfremdet verwendet werden. Für Menschen in Familien ist dies meist nicht tragbar, denn hier kann man nicht frei über die Leistungen verfügen. Hingegen ist es für alleinstehende Menschen meist eine echte Alternative.

Vorteile:

  • Günstiger als Pflegetagegeld- und Pflegerentenversicherung
  • Gleicht die Restkosten gegenüber der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung aus

Nachteile:

  • Es werden nur Pflegekosten aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung und das nur auf Rechnung übernommen.
  • Andere anfallenden Kosten können nicht übernommen werden
  • Reine Risikoversicherung, bei Kündigung keine Beitragsrückgewähr

4. Pflegerenten-Versicherung

Die Pflegerentenversicherung ist die teuerste Variante für eine Pflegezusatzversicherung. Hier wird das Risiko Pflege mit einer Kapitalversicherung  kombiniert, um eine Rente zu erwirtschaften. Auch bei dieser Art der Absicherung kann je nach Vertrag die Auszahlung analog der Pflegestufen erfolgen. Als einzige der bereits der 3 vorgestellten Varianten, wird bei Tod des Versicherten eines Todesfallleistung an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Und bei Kündigung wird der Rückkaufwert der Versicherung ausgezahlt.

Vorteile:

  • Ähnlich wie Kapitallebensversicherung: Mit Hinterbliebenenschutz und bei Kündigung Auszahlung des Rückkaufwertes
  • Garantierte Beiträge während der Vertragslaufzeit
  • Beitragsfreiheit im Leistungsfall

Nachteile:

  • Der Beitrag zur Pflegerentenversicherung ist hoch

Wichtige Hinweise/Tipps

Um wirklich auch für die Pflege vorsorgen zu können, sollte man genau wissen, was man will. Deshalb sollte man sich auch hier von einem unabhängigen Versicherungsfachmann beraten lassen, und auch die Absicherung hinterfragen.
Aber wie auch Eingangs erwähnt: Je jünger man eine Vorsorge abschließt, desto günstiger wird sie.

Gesundheitsfragen
Loten sie alle Möglichkeiten aus (auch bei Vorerkrankungen), um einen guten Vertrag zu bekommen

Tarifeinschlüsse
Machen Sie hier keine Abstriche von Ihren Vorstellungen, denn das könnte am Ende teuer werden

Leistung ab Pflegegrad 1
Ein guter Tarif muss auch Leistungen bereits ab Pflegegrad1 erbringen

Sonstiges
Ansonsten sind unter 2. Pflegetagegeld-Versicherung die aufgeführten: Wichtige Bedingungs-/Tarifmerkmale zu beachten

Achten Sie bei dieser Vorsorge auf die Leistungen und dann erst auf den Preis!

Fazit:
Für bestimmte Risikogruppen mit Vorerkrankung ist dies die einzige Möglichkeit vorzusorgen. Bei bestimmten Vorerkrankungen sollte man allerdings trotzdem versuchen einen nichtgeförderten Vertrag zu bekommen, weil diese bessere Bedingungen besitzen und zudem noch günstiger sind.

Anmerkung:

Da die tatsächlichen Pflegekosten immer mehr steigen, ist die gesetzliche Pflegeversicherung nur als Grundabsicherung anzusehen. Die staatlich geförderte Zusatzpflegeversicherung „Pflege Bahr“ sollte ein Muss für diejenigen sein, die wegen ihren Vorerkrankungen keine Chance einen „freien“ ungeförderten Vertrag zu bekommen.

Ansonsten gilt:

Wer in einem Haushalt mit einem oder mehreren Angehörigen lebt, die ihn/sie rund um die Uhr versorgen könnte, ist die Pflegetagegeldversicherung die bessere Lösung, hinsichtlich der Flexibilität. Die Pflegekostenversicherung ist für denjenigen interessant, die keine Angehörigen haben, oder von den nicht betreut werden wollen.

Wer so oder so gut versorgt werden will, sollte eine Pflegezusatzversicherung abschließen. Es soll nicht an den Kosten liegen, menschenunwürdig dahin zu vegetieren, oder anderen zur finanziellen Last zu werden!

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