Motorrad-Versicherung

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Motorrad-Versicherung

Die Motorradversicherung unterscheidet sich kaum von der Kfz-Versicherung. Auch hier ist die Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung.

Das Motorrad sollte je nach Wert und Alter des Fahrzeuges in der Voll-/Teilkasko versichert werden, wobei die Vollkasko gerade bei Motorrad sehr teuer ist.

Auch bei der Motorradversicherung lohnt sich ein Versicherungsvergleich, denn es gibt enorme Preisunterschiede.

Achtung: Beachten Sie die Hinweise zum Versicherungsvergleich!
Verzichten Sie daher nicht auf die Beratung!

Weitere Infos zur Motorrad-Versicherung

Einen günstigeren Einstieg zum ersten Kfz-Vertrag wie die Motorradversicherung gibt es nicht. Wenn der Jugendliche mit 16 Jahren die ersten SF-Jahre erfährt, kann er diese zur Kfz-Versicherung überführen, ansonsten wird die Kfz-Versicherung für einen 18-Jährigen Fahrer fast unbezahlbar.

Wie auch bei der Kfz-Versicherung, hängen die Beiträge von einigen Faktoren ab:

  • Typ des Zweirades
  • Leistungsklasse (KW und Geschwindigkeit)
  • Typ- und Regionalklasse
  • Wagniskennziffer

Selbstverständlich beeinflussen auch die SF-Jahre, Km-Leistung, Alter des Fahrers, Abstellort, u.v.m. den Beitrag der Versicherung. Daher macht ein Vergleich immer Sinn.

Einzig in der Schadensfreiheitsklasse wird das Motorrad (je nach Versicherer) bis in die Klasse SF20 eingestuft, wobei sich die Übernahme nur nach SF-Klasse richtet und nicht nach Prozenten.

Versicherungsumfang einer Motorradversicherung

Haftpflicht (Pflichtversicherung)

Versichert sind in der Haftpflicht: Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Grundsätzlich sollten die pauschalen Versicherungssummen der angebotenen Versicherungstarife von 100 Millionen bevorzugt werden, da die gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen zu gering sind und daher nur im Notfall anzuwenden sind.

Dieser Notfall könnte eintreten, wenn Sie von der Versicherung gekündigt worden sind (z. B. durch einen Schaden oder nichtbezahlte Beiträge) und dadurch eine neue Versicherung benötigen. Die neue Versicherung kann und darf pauschale Anträge ablehnen, muss sie aber zu den gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen (Kontrahierungszwang) versichern.

Vollkasko

Die Vollkasko Versicherung ist keine Pflichtversicherung, ist aber im Gegensatz zur Kfz-Versicherung sehr teuer. Sinnvoll ist die Vollkasko bei Motorrädern bei Neufahrzeugen, gerade dann, wenn das Fahrzeug durch einen Kredit finanziert worden ist. Auch hier sollte man darauf achten, dass die Vollkasko nur bis zu einem bestimmten Zeitwert mitversichert ist.

  • Schäden am Fahrzeug durch selbstverschuldete Unfälle
  • Fahrerflucht des Unfallverursachers
  • Vandalismus: Mut- und böswillige Beschädigungen durch Unbekannte

Wie in der Kfz-Haftpflicht, gibt es in der Vollkasko ein Schadensfreiheitssystem (SF), das die unfallfreien Jahre angibt. Wird auch hier ein Schaden gemeldet, findet eine Herabstufung statt, wodurch Mehrkosten entstehen.

Teilkasko

Die Teilkaskoversicherung ist auch keine Pflichtversicherung, ist aber eine sinnvolle Zusatzversicherung. Gerade für Motorradfahrer ist die Teilkasko wichtig, denn wie schnell wird eine Maschine gestohlen und genau hier tritt die Teilkasko in Kraft. Aber auch hier sollte man ab einem gewissen Fahrzeugalter überlegen, ob diese noch sinnvoll ist und sich überhaupt noch lohnt. Die Kosten für die Teilkasko können je nach Fahrzeugtyp und Region ziemlich schwanken.

  • Brand, Explosion
  • Sturm, Überschwemmung, Blitzschlag, Hagelschlag
  • Glasbruch
  • Zusammenstoß mit Haarwild, eventuell mit allen Tieren (abhängig vom Tarif)
  • Schäden durch Marderbisse, eventuell deren Folgeschäden (abhängig vom Tarif)
  • Entwendung, Raub oder Diebstahl des Fahrzeuges oder deren befestigte Fahrzeugteile
  • Mitversicherung von Zubehör: Z.B. Mitversicherung von festmontierten Seitenkoffern

Im Schadensfall: Im Gegensatz zur Vollkasko kann man im Schadensfall nicht zurückgestuft werden, da es kein Schadensrabattsystem gibt.

Schutzbriefleistungen

Wenn Sie täglich große Entfernungen zurücklegen oder mit Ihrem Motorrad auf Reisen sind, dann könnte der Schutzbrief für Sie sinnvoll sein. Wenn Sie jedoch Mitglied in einem Automobilclub sind, sollten Sie deren Schutzbriefleistungen vorziehen, da diese meistens einen umfassenderen Schutz anbieten.

Schutzbriefe leisten meist sowohl bei Unfällen, als auch bei Pannen wie folgt:

  • Abschleppkosten
  • Übernachtungskosten bei Fahrzeugausfall
  • Rückreisekosten
  • Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen
  • Krankenrücktransport
  • Bestattungs- bzw. Überführungskosten
  • und vieles mehr ….

Zulassung über Saison-Kennzeichen

Das Saison-Kennzeichen ist nur in einem bestimmten Zeitraum gültig, in der Regel mindestens 2 bis maximal 11 Monate. Darüber hinaus hat das Saison-Kennzeichen weitere Vorteile: Das Motorrad braucht nicht immer wieder abgemeldet und neu angemeldet werden. Des Weiteren gibt es keine Fahrleistungslimits, und die lästige Kontrolle der gefahrenen Kilometer. Eine Ganzjahresversicherung muss nicht zwingend teurer sein, dafür hat sie den Charme, dass man fahren kann, wann man will!

Wichtige Tarifmerkmale:

Mallorca-Police:
Über Ihre Kfz-Haftpflicht sind Sie auch im Urlaub mit gemieteten Fahrzeugen voll versichert. So umgehen Sie Deckungslücken im Ausland.

Grüne Deckungskarte:
Sie dient als internationaler Nachweis einer bestehenden gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung. Mittlerweile „sollten“ Sie innerhalb der EU keine weiteren Deckungszusagen benötigen, da sich Europa auch auf diesem Gebiet angeglichen hat. Manche Versicherer stellen daher auch automatisch keine grünen Deckungskarten mehr aus. Doch sollten Sie dies von Fall zu Fall vorher mit Ihrem Versicherer rechtzeitig klären, da manche Länder für die Einreise eine grüne Deckungskarte voraussetzen, und das mitten in Europa.

Ausland Schadenschutz-Versicherung:
Hier übernimmt der eigene Versicherer die gesamte Schadenabwicklung im Ausland, einschließlich der eigenen Insassen. Voraussetzung ist dafür, dass der Fahrer alle notwendigen Papiere im Ausland nachweisen kann. Dazu werden benötigt: Grüne Deckungskarte, europäischen Unfallberichtsbogen und die vollständigen eigenen Papiere!

Fahrerschutzversicherung:
Bei selbst verschuldeten Unfällen werden die Mitinsassen über die Kfz-Haftpflicht entschädigt. Der Fahrer jedoch kann sich nur über eine Fahrerschutzversicherung wie folgt absichern: Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltshilfen, behinderungsgerechte Umbauten. Eine sinnvolle Ergänzung die alle berechtigten Fahrer eines Fahrzeuges absichern!

Rabattretter:
Der Rabattretter greift bei den meisten Versicherern erst ab SF35, wenn überhaupt. Daher sollten Sie diesen Punkt sehr beachten, denn bei einem selbstverschuldeten Unfall verlieren Sie bis zur Hälfte der SF-Jahre (unfallfreien, oder schadensfreien Jahre).

Rabattschutz:
Der Rabattschutz kann zusätzlich miteingeschlossen werden und sichert Ihre Schadensfreiheitsklasse bei einem selbstverschuldeten Schaden ab. Jedoch sollte vorher geklärt werden, ob der Versicherer bei einem Wechsel der Versicherung, auch den Schaden weitergibt! Wenn ja, macht diese Option keinen Sinn!

GAP-Deckung (für Leasingfahrzeuge):
Die GAP-Deckung erstattet die finanzielle Lücke, die bei einem Totalschaden oder Diebstahl des Fahrzeuges zwischen erstattetem Vollkasko- oder gegnerischer Haftpflichtversicherung und dem Ablösewert der Leasinggesellschaft entsteht. Verständlich ausgedrückt: Oft liegt der Ablösewert der Leasinggesellschaft höher als der Zeitwert des Fahrzeuges, der für den Versicherer ausschlaggebend ist.

Neuwertentschädigung:
Beim Kauf von Neuwägen sollten Sie auf diese Option achten. Je nach Versicherungstarif wird beim Totalschaden eines Fahrzeugs bis zum Alter von 18 Monaten und beim Diebstahl des Fahrzeuges bis zum Fahrzeugalter von 12 Monaten nach Erstzulassung der Neupreis entschädigt. Ansonsten würden Sie nach einem Schaden nach dem Zeitwert entschädigt.

Sonderausstattungen:
Darunter fallen fest eingebaute Navigationsgeräte, festmontierten Seitenkoffern, usw. Die Entschädigungen für diese Sonderausstattungen sollten hier mindestens bei 5.000 € liegen.

Wichtige Hinweise/Tipps

Der Versicherungsmarkt bei Kfz-Versicherungen bietet viele Versicherungskonzepte an und somit auch Möglichkeiten zum Sparen. Jedoch sollten Sie aufpassen, denn viele Tarife sind erst in den Versicherungsbedingungen näher beschrieben. Auf folgende Punkte sollten Sie zusätzlich achten:

Zulassung:
Jedes Fahrzeug, das auf einer öffentlichen Straße, Weg oder Platz gefahren wird, benötigt eine Zulassungsbescheinigung. Diese kann bei einer örtlichen Kfz-Zulassungsstelle durch den Nachweis einer Versicherung (eVB-Nr. = elektronische Versicherungsbestätigungsnummer) besorgt werden. Ohne die Vorlage der eVB-Nr. wird kein Fahrzeug zugelassen!

Antragsfragen:
Machen Sie hier wahrheitsgemäße Angaben zur Einstufung, denn bei einem kleinen Schaden könnten Ihre Beschönigungen auffliegen (z. B. Einstufung nach öffentlichem Dienst, obwohl Sie dort nicht angestellt sind). Folge: Sie könnten zu einer Vertragsstrafe von einem Jahresbeitrag herangezogen werden. Ist es Ihnen das Wert? Vergleichen und prüfen Sie daher Ihre Versicherung!

Zweitwagenreglung über Kfz-Versicherung:
Eine neutrale Beratung macht hier Sinn, denn es gibt am Markt eine Vielzahl von Regelungen und Einstufungen, die man kennen sollte. Die Zeiten sind vorbei, in denen Direktversicherer günstige und bessere Einstufung hatten.

Fahranfänger:
Auch hier kann nur empfohlen werden sich am Markt zu informieren, denn auch hier gibt es einige interessante Versicherungs-Modelle.

Eingeschränkte Haftung besteht bei:
Fahren ohne Führerschein, Fahrerflucht, Fahrzeugmängeln, fehlender Betriebserlaubnis oder Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss<

Versicherungsombudsmann:
Der Versicherer sollte Mitglied im Versicherungsombudsmann e.V. sein, denn nur dann können Sie sich bei Streitigkeiten mit dem Versicherer beschweren. Diese Schlichtungsstelle ist kostenlos und die Versicherer akzeptieren meist die Empfehlung des Ombudsmanns.

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