Kündigung von Versicherungen
Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die Kündigungsmöglichkeiten Ihrer Versicherungsverträ-ge aus den Bereichen: Privat, Haus, und Wohnen. Jedoch sollten Sie bei den Sparten Rechtschutz-, Wohngebäude- und Kfz-Versicherungen die Kündigungsoptionen beachten
Ordentliche Kündigung:
- Beim Abschluss von 5 Jahresverträgen können Sie zum Ende des 3. Versicherungsjahres mit 3monatiger Kündigungsfrist kündigen.
- Beim Abschluss von einem 1 Jahresvertrag muss die Kündigung mindestens 3 Monate zum Vertragsablauf bei der Versicherung vorliegen.
- Bei einigen Direktversicherern müssen die Kündigungsfristen aus den Bedingungen herausgelesen werden.
Außerordentliche Kündigung: Nach Beitragserhöhung
- Erfolgt eine Beitragserhöhung ohne Verbesserung der Leistung, kann zum Erhöhungstermin die Versicherung gekündigt werden.
- Vermindert der Versicherer den Versicherungsumfang ohne die Prämie zu senken, kann der Versicherungsnehmer mit den gleichen Optionen den Vertrag kündigen.
Außerordentliche Kündigung: Kündigung im Schadensfall:
- Grundsätzlich können Sie nach jedem Schadensfall nach Leistungserbringung oder Ableh-nung kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt hier ein Monat nach Entscheid des Versicherers (ob Leistung oder Ablehnung), entweder fristlos oder zum Ende des Versicherungsjahres.
- Ausnahme 1: Rechtschutzversicherung
Die Kündigung ist hier nach dem zweiten oder nach jedem weiteren versicherten Recht-schutzfall innerhalb von 12 Monaten möglich. Die Kündigung sollte innerhalb eines Monats ab Deckungszusage erfolgen und kann entweder fristlos oder zum Ende des Versicherungs-jahres ausgeübt werden. - Ausnahme 2: Rechtschutzversicherung
Ablehnung eines Rechtschutzfalles, obwohl Leistungspflicht des Versicherers bestand. Die Kündigungsfrist liegt hier innerhalb eines Monats ab Ablehnungsbescheid und die Kündigung kann dann entweder fristlos oder zum Ende des Versicherungsjahres erfolgen.
Kündigung bei Immobilienerwerb – Wohngebäudeversicherung
- Bei Kauf einer Immobilie übernehmen Sie alle Rechte und Pflichten eines Eigentümers. Daher haben Sie nach Eintrag im Grundbuchamt eine vierwöchige Sonderkündigungsfrist bei der Wohngebäudeversicherung.
Kündigung bei Kfz-Versicherungen
Kündigung: Kfz-Versicherung – Ordentliche Kündigung
- Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres (Achtung, kann je nach Abschluss des Ver-trages und Gesellschaft unter dem Jahr sein), liegt die Kündigungsfrist ein Monat vor Ende des Vertrages.
- Bei älteren Kaskoverträgen kann die Kündigungsfrist 3 Monate betragen.
Kündigung: Kfz-Versicherung – Außerordentliche Kündigung
- Nach jedem versicherten Schaden kann innerhalb der Kündigungsfrist von 4 Wochen ab Leistung oder Ablehnung der Vertrag fristlos oder zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden.
Kündigung: Kfz-Versicherung – Beitragserhöhung
- Sollte der Versicherer den Beitrag erhöhen wollen, kann man ab Erhalt der Mitteilung, jedoch innerhalb eines Monats, den Vertrag zum Erhöhungstermin kündigen.
Kündigung bei Lebensversicherungen
Kündigung bei Risikolebens- und Kapitallebensversicherungen
Lebensversicherungen können zum Ende des Versicherungsjahres bei unterjähriger Zahlungsweise mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zur vereinbarten Zahlungsperiode Gekündigt werden.
Kündigung bei Zusatzversicherungen z. B. Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit
Kündigung bei Berufsunfähigkeitsversicherungen Bei selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen gelten die gleichen Kündigungsoptionen wie bei der Kündigung von Lebensversicherungen.
Bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen ist diese an die Hauptversicherung (Risikoleben- oder Kapitallebensversicherung) gebunden. Die Kündigung richtet sich daher nach der Hauptversicherung (siehe Kündigung Lebensversicherung). Eine separate Kündigung der Zusatzversicherung ist jederzeit möglich und richtet sich nach der vereinbarten Zahlungsperiode. Jedoch ist eine Kündigung der Zusatzversicherung in den letzten 5 Jahren der Versicherung nicht mehr möglich.
Kündigung bei privaten Kranken-Zusatzversicherungen
Beispiel: Zahnzusatz-, Auslandsreisekranken, oder Ambulanten Zusatzversicherungen
Grundsätzlich kann die ordentliche Kündigung mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres ausgeübt werden.
Auch nach einer Beitragserhöhung, oder Erhöhung der Selbstbeteiligung kann ab Erhalt der Mit-teilung des Versicherers, innerhalb eines Monats, der Vertrag zum Erhöhungstermin gekündigt wer-den.
Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung
Ordentliche Kündigung Der Versicherte kann seine ordentliche Kündigung nach einer mindestens 18monatigen Mitglied-schaft mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten ab Erklärung ausüben.
Ein Sonderkündigungsrecht kann der Versicherte nach einer Beitragserhöhung (Erhebung Zusatzbeitrag) ausüben. Die Kündigung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem der Zusatzbeitrag erhoben wird. Die Kündigungsfrist von 2 Monaten ist einzuhalten.
Die Krankenkasse muss die Versicherten spätestens 1 Monat vor Fälligkeit des Zusatzbeitrages über die Möglichkeit der Kündigung informieren, andernfalls verlängert sich dementsprechend die Kündigungsfrist.