Photovoltaikversicherung

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Photovoltaikversicherung

Es ist modern geworden, entweder Solaranlagen oder Photovoltaikanlagen auf seinem Dach, Stall oder Gelände zu installieren. So soll Strom für den Eigengebrauch oder zum Einspeisen ins örtliche Stromnetz produziert werden, um Geld zu sparen oder Geld zu verdienen. Wenn es aber um die richtige Absicherung der teuren Anlage geht, dann vergessen einige Investoren dies. Fatal kann es werden, wenn die eigene Wohngebäudeversicherung die Photovoltaikanlage nur bis zu einer bestimmten Leistung mitversichert.

Einige Wohngebäudeversicherungen müssen daher von dieser „Gefahrenerhöhung“ informiert werden, da es um Versicherungssummen geht. Doch hier geht es nur um die Absicherung der Sachschäden, die Elektronikschäden oder gar der Ausfall der Anlage werden hier gar nicht berücksichtigt, denn diese müssen über eine spezielle Allgefahrenversicherung abgedeckt werden.

Achtung: Beachten Sie die Hinweise zum Versicherungsvergleich!
Verzichten Sie daher nicht auf die Beratung!

Weitere Infos zur Photovoltaikversicherung

Grundsätzlich sollte man Solar- und auch Photovoltaikanlagen von Fachbetrieben aufstellen und auch anschließen lassen, denn die Anlagen sollten geprüft sein. Manche Versicherer bieten darüber hinaus keinen Versicherungsschutz, wenn die Anlage bei Selbstmontage nicht von einem Fachbetrieb abgenommen worden ist.

Unterschied Photovoltaikanlage und Solaranlage

Photovoltaikanlagen

Eine Photovoltaikanlage erzeugt Strom aus Sonnenstrahlen. Dabei wird der gewonnen Gleichstrom mit Hilfe eines Wechselrichters in Wechselstrom umgewandelt und kann somit für den normalen eigenen Haushaltsverbrauch verwendet werden. Darüber hinaus kann der gewonnene Strom auch in das öffentliche Stromnetz gespeist werden, für den man dann eine Vergütung erhält.

Solaranlagen

Die Solaranlage erzeugt aus den Sonnenstrahlen Wärme. Die erzeugte Wärme wird dann in einem Wärmespeicher gelagert und kann für die Heizung und das Warmwasser verwendet werden.

Versicherung über Wohngebäudeversicherung

Gerade dann, wenn Sie eine Photovoltaikversicherung dazu benutzen, Strom zu produzieren der ins Netz gespeist wird, sollte die Anlage Strom produzieren, um die Investitionskosten wieder reinzuholen. Eine Anlage die nicht läuft wird sonst zu einer größeren Belastung. Daher sollte der Versicherungsschutz stimmen.

Die Mitversicherung in der eigenen Wohngebäudeversicherung gegen die Gefahren: Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, hängt von der Leistung der Photovoltaikanlage ab. Selbst wenn die Wohngebäudeversicherung die Anlage absichert, so sind meist die Überspannungsschäden an der Elektronik (z. B. Wechselrichter) nicht mitversichert. Auch Bedienungsfehler und Ausfallversicherungen können hier nicht mitversichert werden.

Einige Wohngebäudeversicherungen bieten Zusatzbausteine an, um die Kunden an sich zu binden. Sie sind zwar preislich attraktiv, doch in vielen Versicherungen ist der Versicherungsschutz nur befriedigend. Besser man sucht sich eine spezielle Photovoltaikversicherung, die auch die wirklichen Risiken absichert.

Versicherungsumfang Photovoltaikversicherungen

Die Photovoltaikversicherung ist eine Elektronikversicherung (Allgefahrenversicherung) und schützt je nach Versicherungsumfang des Tarifes die Anlage vor:

  • Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel
  • Bedienungsfehler der Anlage
  • Absicherung gegen Montageschäden
  • Innere Betriebsschäden, z. B. Ausfall des Wechselrichters
  • Marderschäden (Tierverbiss)
  • Diebstahl- oder Vandalismusschäden
  • Optional: Elementarschäden: Schneedruck, Erdbeben
  • Optional: Ertragsausfall, Entschädigung der Einspeisevergütung bei Ausfall der Photovoltaikanlage

Je teurer die Anlage ist, desto wichtiger ist der Schutz gegen den Ertragsausfall, denn durch die Einnahmen sollte auch die Refinanzierung der Anlage erfolgen.

Betreiberhaftpflichtversicherung

Sollte jemand anders zu Schaden kommen, dann haftet der Betreiber der Anlage. Sollte die Anlage auf gemieteten oder gepachteten Flächen aufgestellt werden, so ist es zwingend notwendig, die Versicherung mit einzuschließen. Aber auch durch herunterfallende Teile der Anlage, können Sie als Betreiber haftbar gemacht werden. Wird die Anlage gewerblich genutzt (bei Einspeisung ins öffentliche Netz), dann ist diese Versicherung unumgänglich.

Wichtige Hinweise/Tipps

Sollten Sie auf die Mitversicherung von Ertragsausfallzeiten angewiesen sein, sollten Sie die unterschiedlichen Leistungen der Tarife ganz genau anschauen.
Aber auch so sollten Sie bei der Photovoltaikversicherung einiges bedenken, gerade dann wenn Sie Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Deshalb sollten Sie nur von einem unabhängigen Versicherungsfachmann Informationen zum Versicherungsschutz einholen und nicht nur vom Wohngebäudeversicherer.

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