Privathaftpflichtversicherung

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Privat-Haftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung für den Lebensalltag, denn laut § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches:

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist die Haftungsgrenze unbegrenzt. Daher haften Sie mit Ihrem Einkommen (bis zur Pfändungsgrenze) und mit dem gesamten Vermögen. Der Schadensersatz muss solange geleistet werden, bis der komplette finanzielle Schaden ersetzt worden ist (unter Umständen ein Leben lang). Daher sollte diese Versicherung ein Muss für jeden sein!

Achtung: Beachten Sie die Hinweise zum Versicherungsvergleich!
Verzichten Sie daher nicht auf die Beratung!

Weitere Infos zur Privathaftpflichtversicherung

Grundsätzliches zur Haftpflicht-Versicherung

Wer anderen entweder durch Leichtsinn oder durch Unvorsichtigkeit einen Schaden hinzufügt, muss ihn ersetzen. Hier ohne Versicherungsschutz zu sein, bedeutet auch gleichzeitig, dass man mit seiner finanziellen Lage und Leben spielt. Und das bei einer guten Versicherung: für Singles ab 40 €, und bei Familien ab 55 € im Jahr! Mehr muss der Schutz nicht kosten!

Genau hierfür tritt die Privathaftpflichtversicherung ein, was sie zur wichtigsten Versicherung überhaupt macht! Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einen Schaden beim Sport, Einkaufen, bei Freunden verursachen, oder gar andere Menschen verletzen, die Versicherung prüft dabei die Ansprüche des gegnerischen Anspruchsstellers, und wehrt bei unberechtigten Ansprüchen die Forderungen ab, ohne dass Sie etwas machen müssen.

Anders wie die Verbraucherzentralen verweisen wir auf die Beratung von Versicherungsmaklern und unabhängige Berater, denn die Qualität der Beratung durch Direktversicherer, Banken, und des Kundenservice der Versicherer, haben eine erschreckend schlechte Qualität!

Darüber hinaus muss eine Beratung aufzeigen, ob auch noch andere eventuelle Risiken abgedeckt werden müssen. So sollte auch überprüft werden, in wieweit auch die Familienmitglieder mitversichert sind, denn alte Policen schränken dies stark ein. Eine generelle Überprüfung der Privathaftpflichtversicherung macht also Sinn – und dabei kann noch gespart werden!

Versicherungsumfang

Privathaftpflichtversicherung ist nicht gleich Privathaftpflichtversicherung. Der Versicherungsumfang ist in den letzten Jahren erweitert worden und daher sollte man sich über den Versicherungsschutz ein paar Gedanken machen (siehe unter wichtige Merkmale/Tarifeinschlüsse). Aber um auch wirklich alle Risiken abdecken zu können, sollten sie sich hier unbedingt beraten lassen!

Versicherungssummen

Verbraucherschutzverbände raten mittlerweile zu einer Mindestversicherungssumme von 5 Millionen Euro, die man aber nicht durch eine Selbstbeteiligung beschränken sollte, denn die meisten Schäden liegen unter 1.000€.

Versicherungen legen mittlerweile Policen mit 50 Millionen Euro Versicherungssumme vor. Dies macht Eindruck, doch sollte sich der Kunde nicht von der Zahl blenden lassen, sondern sich genau den Versicherungsumfang anschauen!

Sachschäden
Sobald fremdes Eigentum (Sachen) beschädigt werden, haftet hier der Verursacher. Durch die Privathaftpflicht kann wenigsten der Zeitwert der beschädigten Sache ersetzt werden. Beachtet werden sollte, ob die Sache gemietet, geliehen, oder aus Gefälligkeit beschädigt worden ist.

Vermögensschäden
Durch Ihr Verschulden wird ein Dritter daran gehindert, seinen Arbeitsplatz zu erreichen. Sie haften in diesem Fall für die Kosten der Ausfallzeit.

Mietsachschäden
Hier handelt es sich um Sachschäden an gemieteten Wohnräumen. Darunter fallen Schäden an fest verbundenen Gegenständen, wie z. B. Parkettfußboden, Badewannen, Waschbecken, Türen, u.v.m.). Schäden durch Verschleiß- bzw. Abnutzungserscheinungen werden nicht ersetzt. Einige Versicherungstarife bieten auch darüber hinaus Versicherungsschutz am Mobiliar in angemieteten Ferienhäusern oder Hotelzimmern an.

Wichtige Tarifmerkmale/Einschlüsse:

Ausfalldeckung
Werden Sie von jemanden geschädigt, dieser kann den Schaden aber nicht bezahlen und wird rechtskräftig verurteilt, dann übernimmt die eigene Versicherung (abzüglich einer Selbstbeteiligung) diesen Schaden.

Deliktunfähigkeit bei Kindern
Deliktunfähig sind Kinder unter 7 Jahren, die damit nicht schadenersatzpflichtig sind. Bei Einschluss dieser Klausel verzichtet der Versicherer auf die Prüfung der Aufsichtspflichtverletzung. Ein Muss für Familien mit Kleinkindern!

Gemietete oder geliehene Sachen
Die geliehene Bohrmaschine vom Nachbarn oder Freund geht kaputt und Sie müssen den Schaden ersetzen. In vielen Tarifen wird dieser Schutz ausgeschlossen oder wird mit einer Selbstbeteiligung angeboten oder die Schadenshöhe ist begrenzt.

Gefälligkeitsschäden
Wenn Sie jemand aus Gefälligkeit helfen (z. B. beim Umzug) und hieraus ein Schaden entsteht, dann sollte diese Option mitversichert sein. Auch hier wird dieser Schutz in vielen Tarifen oft gar nicht versichert und wenn dann nur mit Selbstbeteiligung und Begrenzung der Schadenshöhe

Dienstlicher Schlüsselverlust
Wenn Sie als Angestellter über berufliche Schlüssel für eine Schließanlage verfügen, dann sollten Sie diesen Punkt beachten.

Privater Schlüsselverlust
Hier ist nicht der Verlust der eigenen Schlüssel mitversichert, sondern der Schlüsselverlust einer anderen Privatperson, den Sie in Gewahrsam genommen haben.

Allmählichkeitsschäden
Darunter versteht man, die nach einiger Zeit entstehenden Schäden durch Feuchtigkeit, Dämpfe oder Gase und Temperaturen. Mieter sollten auf diesen Einschluss achten.

Hüten fremder Hunde
Sobald Sie aus Gefälligkeit auf Hunde aufpassen (nicht gewerbsmäßig), gelten Sie rechtlich gesehen als Hüter des Hundes und tragen somit die Verantwortung. Sollte sich der Hund von der Leine reißen und einen Schaden verursachen oder gar jemanden beißen, dann haften Sie. Der Einschluss dieser Klausel würde Sie hier schützen.

Reiten fremder Pferde/Fahren fremder Fuhrwerke
Wenn Sie privat fremde Pferde reiten oder mit fremden Fuhrwerken fahren, dann sollten auf den Einschluss dieser Option achten, denn Sie gelten auch hier (rein rechtlich gesehen) als Hüter bzw. als Halter des Pferdes. Somit haften Sie in diesem Moment für alle Schäden, die das Pferd verursacht (z. B. wenn das Pferd durchgeht).

Ehrenamtliche Tätigkeiten
Sobald Sie sich freiwillig und unentgeltlich in Kirchen, Jugendarbeit, Altenpflege, oder anderen sozialen Einrichtungen engagieren, sollte diese Option mitversichert sein.

Internetschäden
Sie können hier haftbar gemacht werden, wenn Sie bei der Bereitstellung oder Übermittlung von Daten Vieren übergeben, die auf anderen Computer Schäden hinsichtlich Datenvernichtung verursachen.

Sonstige Einschlüsse
Desweiteren sollte überprüft werden, ob andere Einschlüsse wie: Bauherrenhaftpflicht (Anbau/Umbauten), selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Aufsitzrasenmäher), häusliche Abwässer (durch Rückstau), Öltanks (ober- oder unterirdisch), und vieles mehr miteingeschlossen werden sollten.

Wichtige Hinweise/Tipps

Wer sich das Szenario eines Haftungsfalls vorstellt, erkennt wie wichtig und existenzsichernd eine private Haftpflichtversicherung ist. Die Vorstellung, es werde schon nichts passieren, ist verantwortungslos sich selbst gegenüber, gegenüber seinen Angehörigen und nicht zuletzt gegenüber jedem potentiellen Geschädigten. Und bedenken Sie: Wenn Sie jemanden einen Schaden zufügen, dann haften Sie solange dafür, bis der Schaden abbezahlt ist.

Deshalb sollte man darauf achten, welche Kriterien mitversichert werden sollten, und ob dies auch so in den Tarifbedingungen berücksichtigt wurden. Da die Haftpflichtversicherung so umfangreich ist, sollte man sich daher unbedingt beraten lassen.

Angesichts des denkbaren Schadenspotentials sind die niedrigen Versicherungsprämien eine echte Investition in die eigene Sicherheit!

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    Achtung: Beachten Sie die Hinweise zum Versicherungsvergleich!
    Verzichten Sie daher nicht auf die Beratung!