Bootsversicherung

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Bootsversicherung

Die Bootsversicherung ist eine Haftpflichtversicherung und ist im Vergleich zur Kfz-Haftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung. Sie ist jedoch ratsam, weil sie Sie im Schadesfall vor fremden Ansprüchen schützt.
In einigen anderen europäischen Ländern z. B. Italien, Niederlande) ist die Bootshaftpflichtversicherung vorgeschrieben, was auch Sinn macht.

Es sollte auch überlegt werden, ob das Boot mit Voll- oder Teilkasko versichert werden sollte, damit auch der Diebstahl mitversichert ist. Dies sollte aber vom Wert des Bootes abhängig gemacht werden.
Das Gleiche gilt auch für den Besitz von Segelbooten oder Segelyachten mit oder ohne Motor, denn gerade hier sind die Schadensfälle noch häufiger. Eine Bootsversicherung kostet nicht viel Geld, dafür schützt sie Sie vor Schadensansprüchen.

Weitere Infos zur Bootsversicherung

Auch in der Bootsversicherung haftet der Bootseigner im vollen Umfang des Gesetzes. Anders wie in der Kfz-Versicherung haftet der Bootseigentümer im Rahmen der Gefährdungshaftung, bei der immer ein Verschulden des Eigners oder Skippers als Voraussetzung für eine Haftung, vorliegen muss.

Bootshaftpflichtversicherung – Versicherungsumfang

Die Deckungssumme der Bootshaftpflichtversicherung sollte mindestens 5 Mio. betragen – je höher desto besser. Sollte ein Bootseigentümer mehrere Haftpflichtschäden in einem Jahr verursachen, ist die Deckung auf das doppelte der Versicherungssumme begrenzt. In Ländern wie Italien liegt die Mindestversicherungssumme bei 6 Mio. Euro.

Skipperhaftpflicht

Ist die Skipperhaftpflicht mit eingeschlossen, sind auch Fahrten mit gecharterten oder geliehenen Motorbooten mitversichert. Allerdings sollte darauf geachtet werden, welche Bootsart, Motorleistung oder Segelfläche hier mitversichert ist.

Forderungsausfalldeckung

Wie in der Privathaftpflichtversicherung können auch Schäden vom eigenen Versicherer übernommen werden, wenn der Versicherungsnehmer von einem anderen Booteigentümer geschädigt wird und dieser nicht zahlen kann, bzw. auch rechtlich versucht wurde dies einzuklagen.

Ausschlüsse

Unter bestimmten Voraussetzungen können Schäden abgelehnt werden:

  • Geeigneter Bootsführerschein fehlt
  • Schäden unter Alkohol
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • wenn das Boot verchartert wird
  • Rennveranstaltungen

Bootskaskoversicherung – Versicherungsumfang

Die Deckungssumme entspricht dem Versicherungswert des Bootes. Einige Tarife beschränken den Versicherungswert für einen bestimmten Zeitraum, spätestens bis zu einem Schaden, da dann der Wert des Bootes sinkt. Daher sollte der Eigentümer die Police hinsichtlich des Versicherungswertes immer wieder überprüfen lassen, um nicht zu hohe Beiträge für weniger Versicherungswert bezahlen zu müssen.

Der Kaskoschutz hängt außerdem vom Fahrgebiet ab und gilt daher nicht weltweit. So muss der Versicherer wissen in welchem Gebiet (Nord- und Ostsee oder europäischen Binnengewässer) er mit dem Boot unterwegs ist. Sollten Sie den Bereich wechseln, sollten Sie dies auf jeden Fall dem Versicherer mitteilen.

Einzelgefahrendeckung oder Allgefahrendeckung

Bei der Einzelgefahrendeckung können Sie sich gezielt versichern. Hier besteht allerdings die Gefahr, dass Sie im Schadensfall leer ausgehen könnten, da das Risiko nicht versichert ist. Die kompromisslose Variante ist die Allgefahrendeckung, denn den Umfang können Sie anhand der Versicherungsbedingungen kontrollieren und auch bei anderen Versicherern vergleichen.

Bergung und Wrackbeseitigung

Ein nicht ganz unerhebliches Risiko ist die Bergung und die Wrackbeseitigung. Da-bei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Yacht oder Boot handelt, denn die Bergung verursacht gewaltige Kosten. Dieser Punkt sollte am Besten in unbegrenzter Höhe versichert sein. Zudem verlangt meist der Versicherer den Nachweis eines versicherten Schadens, bzw. die behördlich angeordnete Bergung.

Versicherungsrelevante Details

Grundsätzlich wird nach unterschiedlichen Modellen unterschieden:

  • Motorboote und Motoryachten
  • Segelboote und Segelyachten
  • Kleinfahrzeuge ohne eigenen Antrieb (Kanu, Ruder-, Schlauchboot etc.)

Merkmale, die der Versicherung bekannt sein müssen:

  • Alter des Bootes
  • Wiederbeschaffungswert
  • Bei Motorbooten und Motoryachten: Motorleistung in KW
  • Bei Segelbooten und Segelyachten: Segelfläche in Quadratmeter
  • Typ des Bootes oder Segelbootes
  • Mit Vollkaskoschutz oder ohne
  • Anzahl der unfallfreien Jahre
  • Aktive Teilnahme an Segelregatten
  • Wird das Boot vermietet

Besondere Hinweise / Tipps:

Auch hier sollte man hinsichtlich des Tarifumfanges genau hinschauen, denn es gibt je nach Versicherung Unterschiede in den Leistungen. Je mehr Versicherungsleistung angeboten wird, desto sicherer kann man sein, dass der Schaden auch versichert ist.

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