BAUSPAREN

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Bausparen

Das Bausparen ist die einzige Form, die sich auch über die letzten Jahre gehalten hat. Leider ist der Markt gnadenlos, denn sowohl Vermittler, als auch Banken vesruchen immer noch sogenannte „Sichere Anlagen“ zu verkaufen, vergessen ab hier den Bausparer, um mehr Provisionen mit anderen Produkten zu sichern. Und wenn dann ein Bausparvertrag abgeschlossen wird, dann wird der Kunde nicht über die verschiedenen Formen aufgeklärt oder er hat die falsche Bausparsumme abgeschlossen.

Wir möchten Sie hier auf die verschiedenen Tarife und Möglichkeiten hinweisen, um nicht wieder den gleichen Fehler zu machen.

Weitere Infos zum Bausparen

Wenn Sie einen Bausparvertrag abschließen, sollten Sie vorher schon genau wissen, was Sie machen möchten. Denn wenn Sie es nicht wissen, berauben Sie sich entweder einer sehr guten Rendite (Vermögensaufbau) oder Sie verlieren einen sehr guten Darlehenszins (Finanzierung). Gleichzeitig sollten Sie sich im Klaren sein, zu welchem Zeitpunkt Sie über das Kapital verfügen wollen.

Tarifvarianten

1. Tarif – Für Renditesparer

Geeignet für Anleger, die nur eine attraktive Verzinsung wünschen, und kein Darlehen in Anspruch nehmen wollen. Ideal auch für Kindersparpläne geeignet.

Funktionsweise:

Der Rendite-Bausparvertrag hat zunächst einen festen Basiszins von 1 – 1,5 % (je nach Tarif und Gesellschaft). Um einen nachträglichen Bonuszins zu erhalten, muss der Vertrag über eine bestimmte Zeit bespart werden. In der Regel 7 Jahre oder 10 Jahre (je nach Gesellschaft). Wenn die Bedingung der Sparlaufzeiten eingehalten werden und der Vertrag nicht überspart wird, wird der Vertrag rückwirkend mit einem Bonuszins vergütet. Die ist noch interessanter, wenn vom Arbeitgeber noch vermögenswirksame Leistungen einfließen.

Sollte man innerhalb der Vertragslaufzeit den Vertrag auflösen müssen, dann erhält man das Guthaben einschließlich der Basisverzinsung ohne irgendwelche Vertragstrafen ausgezahlt.

2. Tarif – Für Finanzierungen

Geeignet für alle, die zum Einen ein Eigenheim finanzieren wollen oder zum Anderen das Eigenheim / die Immobilie modernisieren oder renovieren möchten. Bei diesen zwei Finanzierungsvarianten sollte man unterschiedlich vorgehen.

Eigenheimfinanzierung:

Bei der Finanzierung eines Eigenheims setzt dies einen Eigenanteil von mindestens 20-30 % der Gesamtkosten voraus. Grundsätzlich sollte man hohe Finanzierungssummen über ein Bankdarlehen oder ein Annuitätendarlehen  finanzieren. Eine Teilfinanzierung über den Bausparer würde hier nur Sinn machen, wenn man die staatlichen Zulagen und Zuschüsse voll einsetzen kann. Also ohne schon vorhandenes Sparkapital wäre hier der Einstieg über einen Wohn-Riester der richtige Weg.

Modernisierung/Renovierung:

Hier lohnt sich die Finanzierung über einen Finanzierungs-Bausparer, denn generell muss jede Immobilie durch Instandhaltungs- oder Renovierungsmaßnahmen in Schuss gehalten werden. Dazu lohnen sich natürlich auch die staatlichen Zulagen und Zuschüsse und man hat damit eine optimale Vorsorge für die Immobilie.

Funktionsweise:

Wie jeder anderer Bausparer sollte man eine angemessene Finanzierungssumme wählen, die auch in absehbarer Zeit erreicht werden kann. Der Vertrag wird dann durch die monatlichen Eigensparbeträge und eventuelle Zuschüsse bespart bis die Finanzierungssumme verfügbar (zuteilungsreif) ist. Je nach Gesellschaft wird die Zuteilungsreife in einem Punkt- oder Prozentsystem oder einfach am erreichten Sparbeitrag gemessen. Wenn das Kapital schon früher gebraucht wird, gibt es die Möglichkeit eine Zwischenfinanzierung in Gang zu setzen, die die Wartezeit der Zuteilungsreife verkürzt.

3. Tarif  – Für Unentschlossene

Geeignet für diejenigen, die zwar sparen wollen, aber sich die Option des Kredites offenhalten wollen. Wir habe eigene Erfahrungen über diese Option gesammelt und kommen zu folgenden Ergebnis: Die Anleger, die über diesen Tarif verfügen, sind schlichtweg nicht über ihre Möglichkeiten informiert worden. Der Bankangestellte oder der Versicherungsvertreter haben hier nur den schnellen Verdienst gesucht. Gestützt wird unsere Behauptung dadurch, dass darüber hinaus noch viel zu hohe Bausparsummen abgeschlossen wurden.

Hier verschenkt der Anleger entweder für einen reinen Sparvertrag Bonuszinsen und somit viel Geld oder er beraubt sich der Möglichkeit eines späteren Darlehens mit sehr niedrigen Darlehenszinsen und verliert somit auch Gelder!

Funktionsweise:

Der Anleger bespart seinen Bausparvertrag mit dem vereinbarten Beitrag. Er hat dann gegen Ende der Laufzeit (Standardlaufzeit 7 Jahre) die Möglichkeit, entweder das Darlehen (vereinbarte Bausparsumme) oder das angesparte Kapital mit Zinserträgen in Anspruch zu nehmen. Falls Sie keine staatlichen Zuschüsse dazu erhalten haben, können Sie das Darlehen ab Inanspruchnahme frei verwenden.

Förderung – Arbeitgeber:

Ein Bausparvertrag an dem sich auch ihr Arbeitgeber beteiligt, kann nur von Vorteil sein. Vom vereinbarten Bausparbeitrag rechnet der Arbeitgeber seinen Teil über das Bruttogehalt ab und spart somit Sozialversicherungen ein. Der Rest (Arbeitnehmeranteil) wird dann vom Nettogehalt abgezogen.

Vermögenswirksame Leistungen (VWL) Voraussetzung:
Der VWL-Beitrag ist abhängig vom Arbeitgeber und ist daher eine freiwillige Leistung. Die Bindefrist des Vertrages beträgt 7 Jahre, wobei 6 Jahre auf die Beitragszahlung fallen und der Vertrag dann 1 Jahr ruht.
VWL-Zuschuss: Der Zuschuss von Ihrem Arbeitgeber kann zwischen 6 und 39,19 € monatlich betragen.
Tarifeignung: Geeignet für alle Bausparverträge
Verlust der Förderung: Bei Nichteinhaltung der Bindefristen muss die Arbeitnehmersparzulage zurückgezahlt werden.

Förderungen – Vom Staat

Mit der richtigen Auswahl des Bausparvertrages sparen Sie schon Geld. Wenn Sie dann aber noch staatliche Förderungen bekommen, vergrößern Sie Ihren Vorteil. Sie sollten aber darauf achten, welche Förderung Sie annehmen, denn bei falscher Verwendung ärgern sie sich richtig. Hier die staatlichen Förderungen im Überblick:

I. Arbeitnehmersparzulage Voraussetzung: Um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, müssen Sie einen VWL-Vertrag über ihren Arbeitgeber abgeschlossen haben. Die Bindefrist des Vertrages  beträgt 7 Jahre. Die Berechnungsgrenze des zu versteuernden Einkommens liegt bei Singles bei 17.900 Euro und bei Ehepaaren bei 35.800 Euro im Jahr.
Förderhöhe: Die Arbeitnehmerzulage wird auf  9 % der getätigten Einzahlungen gewährt
Tarifeignung: Geeignet nur für besparte VWL-Bausparverträge.

II. Wohnungsbauprämie Voraussetzung: Alle Bürger die mindestens 16 Jahre alt und in Deutschland steuerpflichtig sind, haben einen Anspruch darauf. Die Bindefrist des Bausparvertrages beträgt  7 Jahre. Die Berechnungsgrenze des zu versteuernden Einkommens liegt bei Singles bei 25.600 Euro und bei Ehepaaren bei 51.200 Euro im Jahr (ohne Berücksichtigung der dem Arbeitnehmer zustehenden Pausch- und Freibeträge). Außerdem besteht hier eine Bindefrist von 7 Jahren
Förderhöhe: Die maximale Förderung bei Singles liegt bei 512 €/Jahr, bei Ehepaaren bei 1.024 €/Jahr.
Tarifeignung: Geeignet nur für Bausparverträge, die einem Kauf, einer Finanzierung, Modernisierung oder Sanierung dienen.
Verlust der Förderung: Bei Verwendung des Darlehens für einen nicht wohnwirtschaftliche Zweck oder Nichteinhaltung der Bindefrist, muss die Wohnungsbauprämie zurückgezahlt werden.

Fazit

Wer beim Bausparen genau weiß was er will, kann eigentlich nur gewinnen, obwohl er vielleicht aufgrund seines Einkommens keine staatlichen Förderungen bekommt. Dagegen ist er für Geringverdiener, die zusätzliche staatliche Förderungen erhalten können, die einzige Möglichkeit etwas aufzubauen.

Wichtige Hinweise/Tipps

Hinsichtlich der vielen Tarife, Spar- und Finanzierungsmöglichkeiten am Markt, sollte man sich durch einen unabhängigen Finanzanlagenvermittler beraten lassen. Nur wer Ihre Situation kennt, kann eine optimale Lösung finden!

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