Private Unfallversicherung

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Private Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung schützt die Versicherten vor den finanziellen Folgen eines dauerhaften, körperlichen Schadens durch einen Unfall. Dabei soll die finanzielle Entschädigung den Lebensstandard sichern z. B. bei Umbauten in der Wohnung oder Umbau des Autos.

Für wen eine Unfallversicherung Sinn macht, sollte von Fall zu Fall geprüft werden. Tatsache ist aber, gerade für Kinder und Hausfrauen ist die private Unfallversicherung zu empfehlen, da sie nur bedingt gesetzlich geschützt sind.

Achtung: Beachten Sie die Hinweise zum Versicherungsvergleich!
Verzichten Sie daher nicht auf die Beratung!

Weitere Infos zu privaten Unfallversicherung:

Versicherungsumfang

Konkurrenz belebt das Geschäft: Je nach Tarif der Versicherungsgesellschaften gibt es enorme Unterschiede beim Umfang des Versicherungsschutzes.

Die private Unfallversicherung bietet Ihnen rund um die Uhr weltweiten Versicherungsschutz und dient als Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Ein Unfall liegt dann vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich und unerwartetes von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, unfreiwillig eine dauerhafte Gesundheitsschädigung erleidet. Der Unfall sollte unverzüglich dem Versicherer gemeldet werden und bei bleibenden Schäden sollte die Anmeldefrist (in der Regel 15 Monate) nicht übersehen werden.

Ermittlung von Versicherungssummen

Eine Unfallversicherung sollte sich nicht durch irgendwelche Wunschsummen, Standardpakete oder Pauschalempfehlungen vom Versicherungsvermittler zusammensetzen, sondern nach dem Bedarf.

Hier eine gängige Faustformel für die Berechnung der Basissumme:
(Anlehnung an die Empfehlung des Bundes der Versicherten)

  • Bis 30 Jahre = das Sechsfache Jahresbruttoeinkommen
  • Bis 40 Jahre = das Fünffache Jahresbruttoeinkommen
  • Bis 50 Jahre = das Vierfache Jahresbruttoeinkommen

Auswahl der richtigen Progression
Eine niedrige Progressionsstufe garantiert Ihnen eine höhere Entschädigung in den unteren Progressionsstufen bis ca. 50 % des Invaliditätsgrades. Voraussetzung dafür ist auch eine richtig bemessene Basissumme. Wählen Sie lieber eine 225% Progression, als eine 500er oder sogar 1000er Progression.

Wichtige Tarifmerkmale:

Verbesserte Gliedertaxe
Grundsätzlich wird der Invaliditätsgrad in der Gliedertaxe der allgemeinen Versicherungsbedingungen festgelegt. Je nach Versicherungstarif kann dann aber der Invaliditätsgrad höher entschädigt werden, als in den allgemeinen Versicherungsbedingungen. Dieser Punkt sollte unbedingt beachtet und auch vorgezogen werden, denn je höher die Entschädigung, desto besser…

Keine Einschränkung der Tätigkeiten
Sportliche (außer Risikosportarten) oder berufliche Tätigkeiten sollten uneingeschränkt mitversichert sein. Wichtig: Die berufliche Tätigkeit sollte angegeben werden und in die richtige Berufsgruppe eingestuft sein.

Infektionskrankheiten durch Insektenstiche/-bisse
Infolge der Veränderung unserer Umwelt sollte dieser Punkt mitversichert sein (z. B. Zeckenbisse usw.)

Infektionskrankheiten
Mitversichert sollten sein: Infektionen durch Schutzimpfungen, durch Hautverletzungen entstandene Infektionen

Erhöhte Kraftanstrengungen
Verletzungen durch Bauch- und Unterleibsbrüche, Verletzungen von Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln fallen hierunter

Verletzungen durch Eigenbewegung
Unter Eigenbewegung versteht man: Durch eigene entstandene Bewegung des Körpers, z. B. Umknicken mit dem Fuß usw. Für Sportler sollte dies unverzichtbar sein. Der Einschluss der Eigenbewegung ist nur in bestimmten Tarifen möglich und kostet daher etwas mehr.

Zahnersatzleistungen
Sollte nach einem Unfallereignis ein Zahnersatz notwendig werden, dann sollte dieser Punkt mit bedacht werden. Eine Versicherungssumme von mindestens 5.000 € sollte dazu vorhanden sein.

Schlaganfall
Der Versicherer leistet auch dann, wenn der Unfall durch eine Bewusstseinsstörung (z. B. Ohnmacht) infolge eines Schlaganfalles passiert

Mitwirkungsanteil von Vorerkrankungen
Haben Vorerkrankungen zu einer Invalidität geführt, kann der Versicherer Kürzungen bei der Entschädigung vornehmen. Deshalb sollte man auf einem Mitwirkungsanteil von mindestens 40 % oder besser noch höher achten, denn erst dann darf der Versicherer Kürzungen vornehmen.

Kosmetische Operationen
Darunter fallen unfallbedingte Verletzungen, die optisch nachgebessert werden müssen, z. B. Beeinträchtigungen durch Operationsnarben. Die Versicherungssumme sollte hier schon mindestens 5.000 € betragen

Kapitalwahlrecht
Darunter versteht man die Wahl der Ausbezahlung der Entschädigungssumme. Entweder in Rentenform oder Einmalsumme. Entschädigungszahlungen werden meist ab dem 65. Lebensjahr in einer monatlichen Rente ausbezahlt. Achten Sie darauf, dass Sie mindestens bis zum 75. Lebensjahr ein Kapitalwahlrecht haben, aber besser keine generelle Einschränkung.

Sonstige Einschlüsse
Desweiteren sind je nach Tarif folgende Optionen beitragsfrei mitversichert:

  • Erfrieren/Ertrinken/Ersticken
  • Strahlenschäden durch Röntgen-, Laser- oder Maserstrahlen
  • Gesundheitsschädigung durch Gase und Dämpfe
  • Verlust der Stimme
  • Rettungsmaßnahmen
  • Romming-In Leistungen bei Kindern
  • Nahrungsmittelvergiftungen bei Kindern
  • Bergungskosten
  • Kurkostenbeihilfen

Unsinnige Tarifeinschlüsse

Die unten aufgeführten Einschlüsse verteuern nicht nur den Vertrag immens, sie sind sinnvoller in einer privaten Krankenzusatz- und anderen Risikoversicherungen zu versichern oder der Versicherungsschutz dafür ist bereits vorhanden. Hier nur einige Punkte:

Dynamik (Ausschluss)
Das alte Lied vom Inflationsausgleich und steigenden Versorgungslücken! Durch den Abschluss der richtigen Versicherungssumme und dem jahrelangen Einzahlen in die Vorsorgesysteme (z. B. Rentenversicherung) und private Vermögensanlagen, entstehen keine Versorgungslücken. Die Kosten für die Dynamik kann man sich getrost sparen.

Todesfallleistung
Überprüfen Sie Ihre bestehenden Vorsorge- und Risikoversicherungen bevor Sie erneut den Todesfall absichern.

Unfallrente
Ab einer Invalidität von 50 % kann eine vereinbarte Unfallrente lebenslang ausbezahlt werden, bzw. solange die Invalidität von mindestens 50 % besteht. Bedenken Sie auch hier, dass dieses Ereignis auch durch ein Unfallereignis passiert sein muss – Besser schließt man eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab, bei der man durch Unfall, Krankheit oder Kräfteverfall seinen Beruf absichert!

Übergangsleistung
Ab einem Invaliditätsgrad von 50 % und einem 6 monatigen Bestehen der Beeinträchtigung, wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Wenn Sie auf dies Wert legen, sollten Sie einen Tarif mit Sofortleistung wählen.

Krankenhaus-/Genesungsgeld und Übergangsentschädigung
Diese Option sollte besser in eine private Krankenzusatzversicherung mit eingeschlossen werden, da Sie hier auch bei Krankheit Leistungen erhalten.

Assistenzleistungen und Service-Pakete
Interessant für Sigles oder Senioren.Das hört sich alles gut an, aber mehr als eine Vermittlung von Dienstleistungen am Telefon wird Ihnen hier nicht angeboten.

UBR (Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr)
Hier wird Ihnen eine zusätzliche Versicherung untergejubelt in Form einer Renten- oder Lebensversicherung. Die Unfallversicherung ist hier oft noch minderwertig.  Bedenken Sie eines: Bei einer Kombination mit einer Sparanlage, wird die Rendite durch die Risikokosten „aufgefressen“! Rechnen Sie nach oder haben Sie schon einmal eine Versicherung geschenkt bekommen? Handeln Sie hier sofort oder haben Sie Geld zu verschenken?

Verwechslung mit anderen Versicherungen

Versicherungsschutz – Berufsunfähigkeitsversicherung:
Der Versicherungsschutz umfasst die Bereiche: Unfall, Krankheit oder Kräfteverfalls. Wenn man zu 50 % seine zuletzt ausgeübte Arbeit voraussichtlich mehr als 6 Monate nicht mehr ausüben kann, gilt man als berufsunfähig und erhält die vereinbarte Monatsrente.

Versicherungsschutz – Private Unfallversicherung
Der Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung umfasst nur die nach der Definition Unfall eingetretenen Ursachen (siehe Versicherungsumfang).
Die Entschädigung richtet sich nach einer sogenannten Gliedertaxe. Dabei wird die Höhe des bleibenden Schadens je nach Körperteil in Prozent gemessen (Invaliditätsgrad). So zählt zum Beispiel der Verlust eines Daumens zu 20 %, einer Hand zu 55 % Invaliditätsgrad. Die Entschädigung wird dann je nach Tarif und Versicherungssumme (nach Feststellung der Versicherung) in einer Einmalauszahlung an die versicherte Person geleistet.

Versicherungsschutz – Gesetzliche Unfallversicherung
Der Versicherungsschutz umfasst alle Unfälle der beruflichen Tätigkeit sowie Berufskrankheiten und alle Wegeunfälle zwischen Wohnung und Arbeitsstelle und zurück.
Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer Mitglied in der gesetzlichen Unfallversicherung, deren Beiträge dazu der Arbeitgeber überweist.
Folglich sind andere Tätigkeiten in der Freizeit hier nicht versichert.
Die gesetzliche Unfallversicherung bemisst die Entschädigung bei dauerhaften körperlichen Schäden nur in Prozentwerten nach Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) und wird die Entschädigung ab 20 Prozent (MdE)  in einer monatli-chen Rente ausgleichen.

Kinder, Schüler und Studenten sind automatisch auch in der gesetzlichen Unfallversicherung mitversichert. Mitversichert sind aber nur die Unfälle in deren Einrichtungen sowie der Weg dorthin und zurück zur Wohnung.

Ersatz Private Unfallversicherung – Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Prozentangaben bei beiden Versicherungen haben nichts miteinander zu tun: Bei der privaten Unfallversicherung wird die  Entschädigung in Prozentwerten nach dem Invaliditätsgrad bemessen und bei der Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich der Prozentwert nach dem Berufsunfähigkeitsgrad des ausgeübten Berufes.
Zudem sichert die private Unfallversicherung nur Unfälle laut Bedingungen ab, aber die Berufsunfähigkeitsversicherung sowohl Unfälle, Krankheiten oder Kräfteverfall ab. – Daher kann eine Unfallversicherung niemals als Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung herangezogen werden, weil diese billiger ist.

Wichtige Hinweise/Tipps

Egal mit wem Sie sprechen, jeder behauptet die billigste Versicherung zu haben, obwohl sie den gleichen Beruf ausüben. Das kann alleine daran liegen, dass Sie absichtlich in eine falsche Gefahrengruppe eingeordnet wurden oder dass Ihr Versicherer den Beruf in eine höhere Gefahrengruppe eingestuft hat.
Wenn man dann schon miteinander vergleicht, dann solle man auch alle anderen Einschlüsse und Tarifoptionen des anderen kennen.
Lassen Sie sich keine hohe Progression aufschwatzen, denn die meisten Unfälle enden nicht mit Vollinvalidität – Bleiben Sie realistisch!

  • Geben Sie schon beim Antrag wahrheitsgemäße Angaben über Ihre gesundheitlichen Vorerkrankungen und auch Verletzungen an, damit vollständiger Versicherungsschutz gewährleistet werden kann.
  • Auch bei Vorerkrankungen und Gebrechen fast jeder Art kann Versicherungsschutz gewährt werden, aber nicht bei jeder Gesellschaft oder jedem Tarif. So können beispielsweise Blinde, Taube und Invalide oder Krankheiten wie Arthrose, Gicht, Rheuma, Krebs u.v.m. versichert werden.
  • Was Sie tatsächlich versichert haben, steht in den Versicherungsbedingungen im Kleingedruckten. Achten Sie auf verständliche Bedingungen und vermeiden Sie katalogartige Bedingungen.
  • Achten Sie auf die richtige Basis-Versicherungssumme, denn die wenigsten Menschen werden nach einem Unfall Vollinvalide.
  • Bei einem Berufswechsel sollten Sie sich mit Ihrem Versicherer in Verbindung setzen. Denn sollte der neue Beruf tatsächlich in einer höheren Gefahrengruppe sein, dann wird die Leistung dementsprechend drastisch angepasst – zu Ihrem Nachteil!
  • Sollte ein Unfallereignis eingetreten sein, sollten Sie unbedingt einen Arzt aufsuchen, der dies auch dokumentieren kann. Selbstverständlich sollte die Versicherung so bald als möglich von dem Unfallereignis in Kenntnis gesetzt werden. Sollte dann binnen eines Jahres nach dem Unfall eine Invalidität entstanden sein, sollte diese beim Versicherer geltend gemacht werden – Achten Sie auf die Fristen, denn der Versicherer wird es für Sie nicht tun!

Verbraucherschutzverbände raten bestehende private Unfallversicherungen unbedingt überprüfen zu lassen, denn oft werden Unfallversicherungen nur über den Preis verkauft, anstatt nach dem Versicherungsschutz und Bedarf (Versicherungssummen).

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