Pedelec-Versicherung / E-Bike-Versicherung

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Pedelec-Versicherung / E-Bike-Versicherung

Grundsätzlich sollte man sich beim Bike mit der Art des unterstützenden Elektromotors beschäftigen, denn bei einigen gibt es eine Versicherungspflicht, oder Nachweispflicht einer Prüfbescheinigung. Hinzukommt noch die Berücksichtigung der Geschwindigkeit und der Abhängigkeit des unterstützen Elektromotors (Mobilität), und letztlich der Preis.

Zunächst sollte man einmal den Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec kennen, weil diese immer wieder verwechselt werden und man den Versicherungsschutz hinterfragen sollte!

Pedelec ist ein Fahrrad, welches mit eigener Tretkraft und mit einem Elektromotor unterstützt werden.
Pedelec = ab 6 km/h springt E-Motor an, ab 25 km/h fällt die Unterstützung des E-Motors weg, maximal 250 Watt. – Hier ist keine Fahrerlaubnis und kein Mindestalter notwendig!

E-Bikes sind ähnlich wie Mofas, rein elektrischer Antriebe, die ohne Tretkraft betrieben werden.
E-Bike  = E-Motor bis 20, 25, und bis 45 km/h, sind Prüfscheinpflichtig (M-AM), benötigen Versicherungskennzeichen (Versicherungspflichtig) und es besteht je nach Prüfbescheinigung Helmpflicht.

Mit S-Pedelecs werden alle Räder bezeichnet, die mit Tretkraft und mit Hilfe des Elektromotors mehr als 25 km/h, bis maximal 45 km/h erreicht werden.
S-Pedelecs = Mit Muskelkraft und Tretkraft über 25 km/h bis zu 45 km/h schnell, maximal 4.000 Watt, benötigt wird dann Betriebserlaubnis, Führerschein der Klasse AM, Helmpflicht, und Versicherungskennzeichen, wie E-Bikes.

Achtung: Beachten Sie die Hinweise zum Versicherungsvergleich!
Verzichten Sie daher nicht auf die Beratung!

Weiter Infos zum Versicherungsschutz:

 Schäden an Dritten: Haftpflichtversicherung

Pedelec:
Hier besteht keine Versicherungspflicht, jedoch sollte bedacht werden, dass man andere gefährden bzw. verletzen kann. Daher sollte hier wenigstens eine Private Haftpflichtversicherung bestehen.

E-Bike und S-Pedelec:
Da es sich hier um versicherungspflichtige Elektroräder handelt, ist man automatisch über die abgeschlossene Pflichtversicherung (Kfz-Haftplicht), bei Schäden, die man anderen zufügt, versichert.

Versicherungsschutz bei Diebstahl:

Pedelec:
Der Versicherungsschutz kann über einen Hausrat- oder Fahrradversicherung gewährleistet werden.

E-Bike und S-Pedelec:
Hier kann zur Kfz-Haftpflichtversicherung die Kaskoversicherung dazu gebucht werden, um Diebstähle vorzubeugen

Versicherungsschutz bei Elektronik-Schäden:

Grundsätzlich sollten E-Bikes ab Verkauf über die Garantien abgesichert sein. Ob es sinnvoll ist, Garantie-Erweiterungen sofort miteinzuschließen, hängt vom Preis ab.

Reine E-Bike Versicherungen:

 Eine reine E-Bike Versicherung kann folgende Einschlüsse haben:

  • Akku-Defekte (Feuchtigkeits- und Elektronikschäden
  • Brand- und Kurzschlussschäden
  • Absicherung durch Naturgefahren, wie Feuer, Sturm Hagel, Überschwemmung
  • Material und Konstruktionsfehler
  • Diebstahl und Einbruchdiebstahl
  • Unfall—und Sturzschäden
  • Mobilitätsausgleiche

Des Weiteren können weitere Einschlüsse, wie Schutzbriefe (ähnlich wie bei der  Kfz-Versicherung) abgeschlossen werden, die Hilfe bei Pannen, Notfall nach einem Unfall, Organisation der Weiterfahrt, oder bei Rücktransporte (nebst Leihe oder Miete von Ersatzfahrzeugen) leisten.

 

Wichtige Hinweise/Tipps:

Je teurer ein Bike ist, desto mehr sollte man auf den Versicherungsschutz achten. Daher kann sich eine spezielle E-Bike Versicherung sich rechnen …
Auch hier ist ein Versicherungsvergleich immer hilfreich!

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