Wohnmobil-Versicherung
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Wohnmobil-Versicherung
Wer mobil sein will, muss speziell bei der Wohnmobilversicherung auf den Schutzbrief achten. Hier wird dann je nach Versicherung und Schutzbrief, die Abmessungen und das Gewicht des Fahrzeuges zum Stolperstein (siehe weiter unten).
Ein Versicherungsvergleich hinsichtlich Voll- und Teilkasko zu bekommen ist leicht, jedoch sind andere Zusatzversicherungen nicht miteinander zu vergleichen. Daher sollte man sich speziell zu seinem Fahrzeug beraten lassen.
Überlegenswert ist auch eine Camping-Versicherung, wenn das Fahrzeug dauerhaft auf einem Campingplatz abgestellt wird. Wird die Einrichtung durch Unbekannte verwüstet, kann diese dann ersetzt werden.
Auch bei der Wohnmobilversicherung lohnt sich ein Versicherungsvergleich, denn es gibt enorme Preisunterschiede.
Achtung: Beachten Sie die Hinweise zum Versicherungsvergleich!
Verzichten Sie daher nicht auf die Beratung!
Weitere Infos zur Wohnmobilversicherung
Kfz-Haftpflicht (Pflichtversicherung)
Hier verweisen wir auf den Abschnitt Kfz-Haftpflichtversicherung bei der Kfz-Versicherung, denn hier gilt das Gleiche hinsichtlich der Absicherung.
Einzig in der Schadensfreiheitsklasse wird das Wohnmobil in SF10 – SF20 (je nach Versicherer) eingestuft, wobei sich die Übernahme nur nach der SF-Klasse (schadensfreien Jahren) richtet, und nicht nach Prozentwerten.
Kfz-Vollkasko
Auch hier weisen wir auf den Abschnitt Vollkasko-Versicherung bei der Kfz-Versicherung hin. Die Vollkaskoversicherung ist auch hier keine Pflichtversicherung, sollte aber für jeden Neubesitzer eines Wohnmobiles Pflicht sein. Gerade auch dann, wenn das Fahrzeug durch einen Kredit finanziert worden ist, ist eine Vollkasko als finanzielle Absicherung empfehlenswert, wenn nicht sogar Pflicht durch den Kreditgeber. Auch hier wird das Wohnmobil je nach Versicherer in die SF-Klassen SF10 – SF20 eingestuft und richtet sich nur nach den schadensfreien Jahren.
Kfz-Teilkasko
Die Teilkaskoversicherung ist auch keine Pflichtversicherung, ist aber eine sinnvolle Zusatzversicherung. Aber auch hier sollte man ab einem gewissen Fahrzeugalter überlegen, ob diese noch sinnvoll ist und sich lohnt. Die Kosten für die Teilkasko können je nach Fahrzeugtyp und Region ziemlich schwanken. Im Gegensatz zur Vollkasko kann man im Schadensfall nicht zurückgestuft werden, da es kein Schadensrabattsystem gibt.
Leistungen der Teilkaskoversicherung:
- Brand, Explosion
- Sturm, Überschwemmung, Blitzschlag, Hagelschlag
- Glasbruch
- Zusammenstoß mit Haarwild, eventuell mit allen Tieren (abhängig vom Tarif)
- Schäden durch Marderbisse, eventuell deren Folgeschäden (abhängig vom Tarif)
- Entwendung, Raub oder Diebstahl des Fahrzeuges oder deren befestigte Fahrzeugteile
- Sonderausstattung, Mitversicherung von serienmäßigen oder nachträglichen eingebauten Teilen
Im Schadensfall: Im Gegensatz zur Vollkasko kann man im Schadensfall nicht zurückgestuft werden, da es hier kein Schadensrabattsystem gibt.
Camping-Versicherung
Wird das Wohnmobil dauerhaft auf einem Campingplatz auf- oder abgestellt, sollte eine Camping-Versicherung abgeschlossen werden. Die Versicherung ist bei Neufahrzeugen mit hoher Ausstattung überlegenswert, denn sollte das Wohnmobil aufgebrochen und dabei die Möblierung beschädigt werden, dann haftet die Inventarversicherung dafür. Manche Versicherer bieten hierfür Schutz unter einem anderen Namen, jedoch sollten Sie hier auf die Entschädigungssummen achten.
Schutzbriefleistungen (Mobilitäts-Schutz)
Gerade wenn Sie im Urlaub oder auf Reisen unterwegs sind, könnte der Schutzbrief Goldwert sein. Denn sollte mal das Fahrzeug liegen bleiben, werden hier ganz andere Kosten auf Sie zukommen, denn das Gefährt hat nicht nur größere Abmessungen, sondern wiegt auch noch um einiges mehr. Die Schutzbriefleistungen der meisten Versicherer sind genauso ungenügend, wie der von einigen klangvollen Automobilclubs. Daher sollten Sie sich, bevor Sie in den Urlaub fahren, gerade um diesen Punkt kümmern, oder Sie wenden sich einfach an uns!
Hier bieten wir unseren Service an, der nicht von der „Stange“ ist und für das es keinen Online-Vergleichsrechner gibt. Daher sollten uns alle Daten zu Ihrem Fahrzeug zur Verfügung stellen, damit wir:
- Vor Anmeldung, oder bestehenden Vertrag des Wohnmobils, die günstigste Versicherung heraussuchen können, und
- wenn wir alle Daten zum Wohnmobil haben, suchen wir für Ihr Gefährt speziell die geeignetste Schutzbrieflösung heraus.
Schutzbriefe leisten meist sowohl bei Unfällen, als auch bei Pannen wie folgt:
- Pannenhilfe und Abschleppkosten
- Fahrzeugrücktransport
- Mietfahrzeug für die Zeit der Reparatur
- Übernachtungskosten bei Fahrzeugausfall
- Rückreisekosten
- Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen
- Krankenrücktransport
- Bestattungs- bzw. Überführungskosten
- und vieles mehr …
Fazit Schutzbrief
Wer einen Schutzbrief benötigt, der sollte hier genau aufpassen, denn die meisten Leistungen sind stark begrenzt, so dass sie nichts bringen. Die Schutzbriefleistungen der Automobilclubs richten sich nur an Gewicht und Abmessungen des Wohnmobils und sind daher sehr undurchsichtig. Daher ist eine individuelle Prüfung Ihres Wohnmobils nach einem geeigneten Schutzbrief unerlässlich, wenn Sie im Urlaub nicht auf den Kosten beim Abschleppen sitzen bleiben wollen!
Zulassung über Saison-Kennzeichen
Das Saison-Kennzeichen ist nur in einem bestimmten Zeitraum gültig, in der Regel mindestens 2 bis maximal 11 Monate. Darüber hinaus hat das Saison-Kennzeichen weitere Vorteile: Das Wohnmobil braucht nicht immer wieder abgemeldet und neu angemeldet werden. Wer jedoch glaubt, dass diese Art der Versicherung billiger ist, sollte es mit einer Ganzjahrberechnung versuchen.
Wichtige Tarifmerkmale:
Mallorca-Police:
Über Ihre Kfz-Haftpflicht sind Sie auch im Urlaub mit gemieteten Fahrzeugen voll versichert. So umgehen Sie Deckungslücken im Ausland.
Ausland-Schadenschutz-Versicherung (Grüne Deckungskarte):
Mittlerweile benötigen Sie innerhalb der EU keine weiteren Deckungszusagen, da sich Europa auch auf diesem Gebiet angeglichen hat. Manche Versicherer stellen daher auch automatisch keine grünen Deckungskarten mehr aus. Jedoch sollten Sie dies von Fall zu Fall vorher mit Ihrem Versicherer rechtzeitig klären, da manche Länder für die Einreise eine grüne Deckungskarte voraussetzen.
Fahrerschutzversicherung:
Bei selbst verschuldeten Unfällen werden die Mitinsassen über die Kfz-Haftpflicht entschädigt. Der Fahrer jedoch kann sich nur über eine Fahrerschutzversicherung wie folgt absichern: Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltshilfen, behinderungsgerechte Umbauten. Eine sinnvolle Ergänzung die alle berechtigten Fahrer eines Fahrzeuges absichern!
Rabattschutz:
Der Rabattschutz kann zusätzlich miteingeschlossen werden und sichert Ihre Schadensfreiheitsklasse bei einem selbstverschuldeten Schaden ab. Aus diesem Grund können Sie nicht zurückgestuft werden. Der Preis für den Rabattschutz liegt etwa bei 15 % der Prämie, kann aber sehr sinnvoll sein. Bei einer Schadensregulierung mit Rabattschutz ist ein Wechsel der Versicherung in den nächsten 2 Jahren nicht zu empfehlen, da Sie ansonsten beim zukünftigen Versicherer zurückgestuft werden.
GAP-Deckung (für Leasingfahrzeuge)
Die GAP-Deckung erstattet die finanzielle Lücke, die bei einem Totalschaden oder Diebstahl des Fahrzeuges zwischen erstattetem Vollkasko- oder gegnerischer Haftpflichtversicherung und dem Ablösewert der Leasinggesellschaft entsteht. Verständlich ausgedrückt: Oft liegt der Ablösewert der Leasinggesellschaft höher als der Zeitwert des Fahrzeuges, der für den Versicherer auschlaggebend ist.
Neuwertentschädigung
Beim Kauf von Neuwägen sollten Sie auf diese Option achten. Je nach Versicherungstarif wird beim Totalschaden eines Fahrzeugs bis zum Alter von 18 Monaten und beim Diebstahl des Fahrzeuges bis zum Fahrzeugalter von 12 Monaten nach Erstzulassung der Neupreis entschädigt. Ansonsten würden Sie nach einem Schaden nach dem Zeitwert entschädigt.
Sonderausstattungen:
Darunter fallen serienmäßig oder nachträglich in Ihr Fahrzeug eingebaute Sachen. Die Entschädigungen für diese Sonderausstattungen sollten hier mindestens bei 10.000 € liegen.
Wichtige Hinweise/Tipps
Der Versicherungsmarkt bei Wohnmobil-Versicherungen bietet viele Versicherungskonzepte an und somit auch Möglichkeiten zum Sparen. Jedoch sollten Sie aufpassen, denn viele Tarife sind erst in den Versicherungsbedingungen näher beschrieben. Lassen Sie sich daher von jemand beraten, der nicht nur eine Versicherung vertritt, sondern mehrere anbieten kann. Auf folgende Punkte sollten Sie achten:
Zulassung:
Jedes Fahrzeug, das auf einer öffentlichen Straße, Weg oder Platz gefahren wird, benötigt eine Zulassungsbescheinigung. Diese kann bei einer örtlichen Kfz-Zulassungsstelle durch den Nachweis einer Versicherung (eVB-Nr. = elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer) besorgt werden. Ohne die Vorlage der eVB-Nr. wird kein Fahrzeug zugelassen!
Antragsfragen:
Machen Sie hier wahrheitsgemäße Angaben zur Einstufung, denn bei einem kleinen Schaden könnten Ihre Beschönigungen auffliegen (z. B. zu wenig angegebene Kilometerleistung). Folge: Sie könnten zu einer Vertragsstrafe von einem Jahresbeitrag herangezogen werden. Ist es Ihnen das Wert? Vergleichen und prüfen Sie daher Ihre Versicherung!
Zweitwagenregelung:
Auch bei der Wohnmobilversicherung macht eine neutrale Beratung Sinn, denn es gibt am Markt eine Vielzahl von Regelungen und Einstufungen, die man kennen sollte. Die Zeiten sind vorbei, in denen Direktversicherer günstigere und bessere Einstufungen hatten.
Fahranfänger:
Auch hier kann nur empfohlen werden sich am Markt zu informieren, denn auch hier gibt es einige interessante Versicherungs-Modelle.
Insassen- oder Fahrerfallversicherung:
Eine Insassenunfallversicherung können Sie sich sparen, da die Insassen über die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem selbst verschuldeten Unfall abgesichert sind. Einzig der Fahrer selbst sollte eine geeignete Versicherung besitzen, hier empfehlen wir die Fahrerschutzversicherung (siehe wichtige Tarifmerkmale)
Eingeschränkte Haftung besteht:
Fahren ohne Führerschein, Fahrerflucht, Fahrzeugmängel, fehlender Betriebserlaubnis oder Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
Versicherungsombudsmann:
Der Versicherer sollte Mitglied im Versicherungsombudsmann e.V. sein, denn nur dann können Sie sich bei Streitigkeiten mit dem Versicherer beschweren. Diese Schlichtungsstelle ist kostenlos und die Versicherer akzeptieren meist die Empfehlung des Ombudsmanns.
Fazit zur Wohnmobilversicherung
Da es gerade bei der Wohnmobilversicherung große Beitrags- und Leistungsunterschiede gibt, benötigen wir Daten zu Ihrer jetzigen Versicherung und vom Wohnmobil. Fordern sie deshalb ein Datenblatt hierzu an, dann können wir hier tätig werden.
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