Firmenrechtsschutzversicherung

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Photovoltaikversicherung

Die Firmenrechtschutzversicherung kann in vielen Branchen eine sinnvolle Absicherung sein, denn  gerichtliche Auseinandersetzungen oder Schadensersatzansprüche können zu einer Belastung des  Betriebes führen. Nicht nur das, sonder auch die Handlungsfähigkeit des Betriebes kann z.B. durch Willkür der Behörden, Steuerangelegenheiten oder Auseinandersetzungen mit Mitarbeiter oder Kunden, aus dem Gleichgewicht gebracht werden

Da gerade die Beiträge im Firmenrechtschutz immer höher werden, macht es Sinn, die eigene Police zu überprüfen. Doch es gibt auch enorme Unterschiede in den Versicherungsleistungen, daher sollte man bedacht auswählen.

Weitere Infos zur Firmenechtschutzversicherung

Da Firmen bzw. Selbstständige einer großen Anzahl von gesetzlichen Verpflichtungen und Vorschriften unterliegen, sollte sich hier nicht die Frage stellen, ob diese Police notwendig ist.

Versicherungsumfang

Mitversichert können alle zum Betrieb angehörigen Mitarbeiter. Die Mitarbeiter werden nach Verteilungsschlüssel (4 Teilzeitkräfte,  4 Aushilfskräfte oder Saisonarbeiter, 2 Leiharbeitnehmer, oder 2 Azubis) aufgeteilt, und entsprechen je zu einem vollem Mitarbeiter.
Die Familie des Versicherungsnehmers (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder bis zur Vollendung der Ausbildung bzw. 25. Lebensjahr sind meist mitversichert.

Die Versicherungssummen sollten in den jeweiligen Sparten beachtet werden.
Zudem sollte die Firmenrechtschutzversicherung der jeweiligen tätigen Branche zugeordnet sein, da hier der Versicherungsumfang am besten passt.

Darüber hinaus können folgende Risiken abgedeckt werden:

Sozialgerichtsschutz
Streitigkeiten aus dem Bereich der Sozialversicherungen und Steuerangelegenheiten mit dem Finanzamt

Arbeitsrechtschutz
Belange aus Arbeitsverhältnis, Kündigungen, u.v.m.

Verkehrs-Rechtschutz
Empfehlenswert nach Unfällen (Schuldfrage), sich daraus ergebende Schadensersatzansprüche, Probleme bei Versicherungsabwicklung

Daten- und Internetrechtschutz
Verstoß beim Umgang mit personenbezogenen Daten, Marken- Urheber und Wettbewerbsverstöße, Cyber-Mobbing,  Kaufabwicklungen

Vertragsrechtschutz
Verstöße gegen Vertrags und Sachrecht bei: Darlehen und Finanzierungen, Kauf und Verkauf,  Miet- und Leihverträgen, bei Mangel oder Nichterfüllung von Leistungen

Rechtschutz Mieter und Eigentümer von Wohnungen, Häuser und Grundstücken
Schutz bei Streitigkeiten von Firmeneigentum oder angemietete Räumen und Häusern

Strafrechtschutz
Rechtswidrige Straftaten aus Fahrlässigkeit, z.B. geahndet mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr

Spezialrechtschutz
Vorsätzliche fahrlässige Straftaten, solange es sich um kein Verbrechen handelt und unter Vorsatz geschieht, z.B. Steuerhinterziehungen oder Anzeige gegen Aufsichtspflichtverletzungen

Forderungsmanagement / Inkasso
Eintreibung offener Forderungen von Kunden oder Firmen

Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche gegen Sie, infolge eines Schadens den Sie verursacht haben, in Form materiellen Dinge oder finanziellen Ausgleiches

Ordnungswidrigkeiten
Bei Verstößen z.B. gegen behördliche Auflagen

Kostenübernahme von Rechtschutzversicherungen

Sobald ein berechtigter Fall von einer Rechtschutzversicherung übernommen wird, können folgende Kosten übernommen werden:

  • Kosten für den eigenen Anwalt
  • Gerichtskosten
  • Kosten der Gegenseite
  • Zeugen- und Sachverständigenkosten

Folgende Kosten können im Allgemeinen nicht übernommen werden:

  • Vorsätzliche Straftaten
  • Familien- (Scheidungen) und Erbrecht
  • Spiel- und Wettverträge

Wichtige Tarifmerkmale:

Stichentscheid
Lehnt die Rechtschutzversicherung die Kostenübernahme aus mangelnden Erfolgsaussicht oder Mutwilligkeit ab, so kann der Versicherte bei Meinungsverschiedenheiten einen Rechtanwalt auf Kosten der Rechtschutzversicherung beauftragen. Dieser nimmt dann Stellung zur Kostenübernahme bzw. zur Sach und Rechtslage des Falles. Die Entscheidung ist für die Versicherungsgesellschaft und den Versicherungsnehmer bindend – Eine sinnvolle Option!

Mediationen
Hier soll außergerichtlich ein Vermittlungsverfahren zwischen beiden streitenden Parteien mit Hilfe eines Dritten durchgeführt werden

Folgeereignistheorie (Schadenersatz)
Die Folgeereignistheorie wird auf den Zeitpunkt abgestellt, an dem das Ereignis zum ersten Mal eingetreten ist. Verweist der Versicherer in seinen Bedingungen auf die Kausaltheorie, so weist sich das im Schadens-fall nachteilig aus, denn hier beruft sich der Versicherer auf das ursprüngliche Schadensereignis.

Mitversicherte Familienmitglieder
Kinder, die noch zu Hause wohnen, und keinen abgeschlossen Beruf nachweisen können, sind in der Regel bis zum 25-27 Lebensjahr im Versicherungsvertrag mitversichert.

Mitversicherung von Kapitalanlagen
Sollen auch Kapitalanlagen mitversichert sein, achten Sie auf die Deckungssummen und die versicherte Art der Kapitalanlage.

Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung sollte nur einmal je Rechtschutzfall anfallen dürfen, gerade dann, wenn es gleichzeitig mehrere Leistungsarten betrifft.

Besondere Hinweise / Tipps:   

Wartezeiten
Der Versicherungsschutz gilt bei den meisten Versicherungen nicht von Anfang an. Bei einigen Rechtsschutzpolicen kann es eine Wartezeit (zwischen drei und sechs Monaten) geben, bis der Schutz der Versicherung in Anspruch genommen werden kann.

Versicherungsschutz
Grundsätzlich darf der Rechtsstreit nicht vor Versicherungsbeginn eingetreten sein, es sei denn, sie waren lückenlos bei einer anderen Versicherung versichert. Einen rückwirkenden Versicherungsschutz gibt es hier grundsätzlich nicht.

Achten Sie auf verbraucherfreundliche Bedingungen (nach dem GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. empfohlenen Musterbedingungen für die Rechtsschutzversicherung).

Eine unabhängige Beratung kann hier nur empfohlen werden!

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