LKW-Versicherung

Alle Gesellschaften und Tarife, mit bedarfsgerechter, fachlicher Beratung. Vergleichen und Sparen bzw. optimieren Sie Ihre Versicherungen an den richtigen Stellen. Überzeugen Sie sich von unseren Möglichkeiten mit einem Versicherungs- und Tarifvergleich. Was Internetvergleiche nicht schaffen (wegen bedingter Auswahlkriterien), lösen wir mit Hilfe unserer Spezialsoftware.

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LKW-Versicherung

Anders wie in der Kfz-Versicherung werden LKW’s nicht nach Typenklassen eingestuft und berechnet, sondern nach anderen Merkmalen des Verkehrsbereiches und der zu transportierenden Güter.

Aber wie auch bei Autos, sollte auch bei LKW’s (je nach Wert und Alter der Zugmaschine) der Versicherungsschutz auf die Voll-/Teilkasko erweitert werden, so dass Sie bei einem selbstverschuldeten Unfall nicht auf den Reparaturkosten sitzen bleiben.

Hier lohnt sich ein Versicherungsvergleich, denn auch hier gibt es enorme Preisunterschiede.

Achtung: Beachten Sie die Hinweise zum Versicherungsvergleich!
Verzichten Sie daher nicht auf die Beratung!

Weitere Infos zur LKW-Versicherung

Privatbereich: LKW ist nicht gleich LKW. Je nach Einstufung eines Kfz-Fahrzeuges kann es sein, dass Transporter, Pickups, oder Lieferwagen nach der Wagnis-Kennziffer eines LKWs berechnet werden müssen. Da gerade hier die Beiträge sehr hoch ausfallen können, ist hier ein Versicherungsvergleich nur von Vorteil. Ein Makler wie wir kann hier spezielle Vergleichssoftware verwenden, um das beste Ergebnis für Sie zu ermitteln.

Gewerbebereich: Auch hier sind die Versicherungskosten auf Grund der Schäden stark angestiegen, was sich wiederum in den Betriebskosten wiederspiegelt. Gerade Unternehmensgründer sollten auf Rabatte und Einstufung achten. Sollte auf Grund der Anzahl der wenigen Fahrzeuge noch kein Flottentarif möglich sein, umso wichtiger könnte ein Versicherungsvergleich mit unserer Spezialsoftware sein.

Berechnung von Versicherungsprämien

Da es bei der LKW-Versicherung keine Einstufung nach Typenklassen gibt, werden die Beiträge bei der LKW-Versicherung nachfolgenden Merkmalen berechnet:

  • Zulassungsbezirk
  • Nah- oder Fernverkehr
  • Werksverkehr oder Güterverkehr
  • Fahrbezirk: Deutschlandweit, Europaweit, Nicht EU-Länder
  • Zulässiges Gesamtgewicht bis 3,5 oder über 3,5 Tonnen
  • LKW-Art: Kipper, Sattelschlepper, Tank- oder Silofahrzeug
  • Jährliche Kilometerleistung

Einstufungen von LKW´s in der Versicherung

  • Bei LKW´s bis 3,5t, kann die Einstufung von einem bestehenden PKW-Vertrag oder anderen Gefährt übernommen werden, solange sie sich in der gleichen Fahrzeuggruppe befinden (sollte von Versicherung zu Versicherung überprüft werden).
  • Bei LKW`s über 3,5t, kann die Einstufung nur von einem Vorvertrag aus der gleichen Fahrzeuggruppe übernommen werden, ansonsten kann die Versicherung nur mit der SF0 begonnen werden.

Versicherungsumfang

Haftpflicht (Pflichtversicherung)

Bei der LKW-Versicherung werden die Schadenfreiheitsklassen (SF) in der Haftpflicht nur bis SF10 eingestuft bzw. rabattiert, danach werden nur noch die unfallfreien Jahre nach SF ohne Rabattierung weitergeführt.

Versichert sind in der LKW-Haftpflicht: Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Grundsätzlich sollten die pauschalen Versicherungssummen der angebotenen Versicherungstarife von 100 Millionen bevorzugt werden, da die gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen zu gering sind und daher nur im Notfall anzuwenden sind.

Dieser Notfall könnte eintreten, wenn Sie von der Versicherung gekündigt worden sind (z. B. durch einen Schaden oder nichtbezahlte Beiträge) und dadurch eine neue Versicherung benötigen. Die neue Versicherung kann und darf pauschale Anträge ablehnen, sie muss Sie aber zu den gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen (Kontrahierungszwang) versichern.

Kfz-Vollkasko

Auch bei der Vollkaskoversicherung werden die Schadenfreiheitsklassen (SF) in nur bis SF10 eingestuft bzw. rabattiert, danach werden nur noch die unfallfreien Jahre nach SF ohne Rabattierung weitergeführt.

Die Vollkasko Versicherung ist keine Pflichtversicherung, sollte aber für jeden neuen LKW ein Muss sein. Gerade auch dann, wenn das Fahrzeug durch einen Kredit finanziert worden ist, ist eine Vollkasko als finanzielle Absicherung empfehlenswert. Die Dauer des Einschlusses hängt von mehreren Faktoren ab: Grundsätzlich in den ersten Jahren, dann abhängig vom Wert des LKW’s (Empfehlung von Verbraucherverbänden: ab ca. 8.000 €) und eventuell entstandenen Schäden (reparierte Unfallschäden), die den Wert des Fahrzeuges mindern. Darüber hinaus sind die Versicherungskosten für die Vollkasko zu berücksichtigen, die entweder sehr günstig oder sehr hoch ausfallen können.

Leistungen der Vollkaskoversicherung:

  • Schäden am Fahrzeug durch selbstverschuldete Unfälle
  • Fahrerflucht des Unfallverursachers
  • Vandalismus: Mut- und böswillige Beschädigungen durch Unbekannte

Wie in der LKW-Haftpflicht, gibt es in der LKW-Vollkasko ein Schadensfreiheitssystem (SF), das die unfallfreien Jahre angibt. Wird auch hier ein Schaden gemeldet, findet eine Herabstufung statt, wodurch Mehrkosten entstehen.

Kfz-Teilkasko

Die Teilkaskoversicherung ist auch keine Pflichtversicherung, ist aber eine sinnvolle Zusatzversicherung. Aber auch hier sollte man ab einem gewissen Fahrzeugalter überlegen, ob diese noch sinnvoll ist und sich noch lohnt. Die Kosten für die Teilkasko können je nach Fahrzeugtyp und Region ziemlich schwanken. Im Gegensatz zur Vollkasko kann man im Schadensfall nicht zurückgestuft werden, da es kein Schadensrabattsystem gibt.

Leistungen der Teilkaskoversicherung:

  • Brand, Explosion
  • Sturm, Überschwemmung, Blitzschlag, Hagelschlag
  • Glasbruch
  • Zusammenstoß mit Haarwild, eventuell mit allen Tieren (abhängig vom Tarif)
  • Schäden durch Marderbisse, eventuell deren Folgeschäden (abhängig vom Tarif)
  • Entwendung, Raub oder Diebstahl des Fahrzeuges oder dessen befestigter Fahrzeugteile

Im Schadensfall: Im Gegensatz zur Vollkasko kann man im Schadensfall nicht zurückgestuft werden, da es kein Schadensrabattsystem gibt.

Schutzbrief-Leistungen

Anders wie bei der Kfz-Versicherung wird zur LKW-Versicherung kein Schutzbrief mit angeboten. Jedoch gibt es Versicherer, die spezielle Schutzbriefe nach Gesamtgewicht des LKW’s (bis 3,5 t oder bis 7,5 t) anbieten. Ein Schutzbrief für einen LKW bis 7,5 t kostet ca. 300 Euro im Jahr und kann sich lohnen.

Der Leistungsumfang reduziert sich hierbei (LKW’s bis 7,5 t) hauptsächlich auf die Pannenhilfe:

  • Pannenhilfe vor Ort
  • Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstatt

Der Leistungsumfang erhöht sich bei (LKW’s bis 3,5 t) mit diesen Leistungen:

  • Bergung nach einem Unfall
  • Mietwagen Bereitstellung, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist
  • Erstattung Rückreisekosten zur Firma oder zum Zielort (Kunden)
  • Je nach Versicherer mit Zusatzoptionen

Wichtige Hinweise / Tipps

Der Versicherungsmarkt bei LKW-Versicherungen bietet viele Versicherungskonzepte an und somit auch Möglichkeiten zum Sparen. Jedoch sollten Sie aufpassen, denn viele Tarife sind erst in den Versicherungsbedingungen näher beschrieben. Lassen Sie sich daher von jemandem beraten, der nicht nur eine Versicherung vertritt, sondern mehrere anbieten kann.

Auf folgende Punkte sollten Sie achten:

Zulassung
Jedes Fahrzeug, das auf einer öffentlichen Straße, Weg oder Platz gefahren wird, benötigt eine Zulassungsbescheinigung. Diese kann bei einer örtlichen Kfz-Zulassungsstelle durch den Nachweis einer Versicherung (eVB-Nr. = elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer) besorgt werden. Ohne die Vorlage der eVB-Nr. wird kein Fahrzeug zugelassen!

Antragsfragen
Machen Sie hier wahrheitsgemäße Angaben zur Einstufung, denn bei einem kleinen Schaden könnten Ihre Beschönigungen auffliegen (z. B. zu wenig angegebene Kilometerleistung). Folge: Sie könnten zu einer Vertragsstrafe von einem Jahresbeitrag herangezogen werden. Ist es Ihnen das Wert?  – Vergleichen und prüfen Sie daher Ihre Versicherung!

Insassen- oder Fahrerfallversicherung
Eine Insassenunfallversicherung können Sie sich sparen, da die Insassen über die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem selbst verschuldeten Unfall abgesichert sind. – Einzig der Fahrer selbst sollte eine Unfallversicherung besitzen.

Eingeschränkte Haftung besteht:
Fahren ohne Führerschein, Fahrerflucht, Fahrzeugmängel, fehlende Betriebserlaubnis oder Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss

Versicherungsombudsmann
Der Versicherer sollte Mitglied im Versicherungsombudsmann e.V. sein, denn nur dann können Sie sich bei Streitigkeiten mit dem Versicherer beschweren. Diese Schlichtungsstelle ist kostenlos und die Versicherer akzeptieren meist die Empfehlung des Ombudsmanns.

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