Heilpraktikerversicherung
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Heilpraktikerversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung übenimmt im Rahmen der Regelversorgung fast keine Kosten im Bereich der alternativen Heilmethoden. Hier wird nur nach der sogenannten „Schulmedizin“ gearbeitet und auch abgerechnet.
Doch was hilft das, wenn man in der Schulmedizin keinen guten Arzt findet oder die Behandlung nicht anschlägt. Wenn die Schulmedizin hier nicht mehr weiter weiß, ist der Patient auf andere Heilmethoden angewiesen, die ihm teuer zustehen kommen, wenn die Krankenkassen sich nicht an den Kosten beteiligen.
Es ist nachgewiesen, dass viele Menschen bei Naturheilverfahren und anderen altenativen Heilmethoden besser anschlagen als bei Chemiekeulen von der Pharmaindustrie. Daher ist es nur verständlich, dass der Gang zum Heilpraktiker eine echte Alternative ist.
Weitere Infos zur Heilpraktikerversicherung
Die Heilpraktikerversicherung ist für diejenigen geeignet, bei denen entweder die Schulmedizin nicht anschlägt, zu große Nebenwirkungen hinterlässt oder schlicht die medizinische Versorgung zu wünschen übrig lässt (z. B. in bestimmten Gebieten, auf dem Land, usw.)
Eine umfassende Heilpraktikerversicherung kann daher lebenswichtig sein, denn die darin enthaltenen, zugesagten Leistungen müssen solange erbracht werden, solange der Vertrag steht, unter Umständen ein lebenslang.
Bedenken Sie auch, dass auch hier meistens Wartezeiten anfallen. Im Allgemeinen 3 Monate, bei Schwangerschaften und Psychotherapie sogar 8 Monate.
Erstattungsfähige Kosten
Eine sehr gute Heilpraktikerversicherung erstattet nicht nur die Kosten beim Heilpraktiker, sondern auch die Kosten von alternativen Heilmethoden aus dem Hufelandverzeichnis.
Hufelandverzeichnis
Das Hufelandverzeichnis enthält alle von der Schulmedin anerkannten Naturheilverfahren. Darüber hinaus dient es besonders Ärzten mit Facharztbezeichnung für Naturheilverfahren als Abrechnungshilfe.
Erbringt ein Arzt eine alternative Behandlung aus dem Hufelandverzeichnis ohne vorherige Honorarvereinbarung, dann kann hier über das Hufelandver-zeichnis eine standardisierte Preis-/Leistungsabrechnung vorgenommen werden.
Eine gute Heilpraktikerversicherung
Man sollte bei einer guten Heilpraktikerversicherung darauf achten, dass sie nach einem sehr umfangreichen Leistungskatalog (siehe Bedingungswerk des Tarifes) für Naturheilverfahren oder nach dem Hufelandverzeichnis leistet.
Achten sollten Sie auch auf die behandelten Ärzte mit bestimmten Fachbezeichnungen, denn nicht alle werden von der Zusatzversicherung übernommen.
Nicht zu vergessen sind die Gebührenverzeichnisse: Man sollte wissen bis zu welchem Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte geleistet wird, ansonsten müssten Sie die Restkosten übernehmen.
Tarife sollten auch Altersrückstellungen beinhalten, damit die Beiträge im Alter nicht in die Höhe schießen.
Und letztendlich sollten Sie auf die Eigenbeteiligung im Tarif und in welcher Höhe die Gesamterstattung pro Jahr geleistet wird achten.
Antrag und Vorerkrankungen
Machen Sie wahrheitsgemäße Angaben zu den Gesundheitsfragen und somit auch zu Ihren Vorerkrankungen. Wir können nur davon abraten etwas zu verschweigen, denn die Versicherung hat durch Ihre Schweigepflichtentbindung Zugriff auf die Daten zu Ihrer Krankengeschichte. Es ist ratsam alles mitzuteilen, denn es lässt sich besser mit einem Risikoaufschlag leben, als keine Leistung und die sofortige Kündigung von der Versicherung zu erhalten.
Wichtige Bedingungs-/Tarifmerkmale:
Auch in der Heilpraktikerversicherung sollte man gerade auf Preis/Leistung achten. Auf diese Einschlüsse sollten Sie achten:
Arznei-, Heilmittel-, Naturheilbehandlung
Hier sollte alles erstattungsfähig sein
Erstattung GKV Eigenanteile für Arznei-, Heil-, Verbands- und Hilfsmittel
Vorteilhaft, wenn auch diese übernommen werden können
Erstattung von Rezeptgebühren
Sollten tariflich mit übernommen werden, manche Versicherer beteiligen sich nur prozentual
Erstattung für Sehhilfen (Brillen, Gläser und Linsen)
Sind meist in allen Tarifen enthalten, nur mit unterschiedlichen Erstattungen
Auslandskrankenversicherung
Eine gute Versicherung sollte dies beinhalten
Rückerstattung / Schadenfreiheitsrabatt
Wenn der Versicherer dies anbietet, dann ist es vorteilhaft
Besonderheiten / zusätzliche Leistungen
Augenlasern – nur in wenigen Tarifen
Gesundheitsfördernde Maßnahmen (z. B. Rückengymnastik, Raucherentwöhnungskurs., u.v.m. hat nichts mit dem Heilpraktiker zu tun, uninteressant)
Fazit
Eine Zusatzversicherung wie die Heilpraktikerversicherung wird im Zuge der abnehmenden Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung immer interessanter. Hinzu kommt noch, dass die Qualität der Allgemeinärzte sinkt und der Heilpraktiker mehr Naturheilverfahren anwendet!
Wichtige Hinweise/Tipps
- Machen Sie im Antrag wahrheitsgemäße Angaben zur Gesundheit
- Der Tarif sollte einen umfangreichen Leistungskatalog für Naturheilverfahren anbieten oder nach dem Hufelandverzeichnis leisten
- Achten Sie im Tarif darauf, welche Facharztbezeichnung unterstützt wird
- Altersrückstellungen sollten im Tarif vorhanden sein
- Beachten Sie die Wartezeiten bis zum Leistungsanspruch
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