Private Krankenversicherung
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Private Krankenversicherung
Seit dem 01.04.2007 besteht in Deuschland in der gesetzlichen Krankenversicherung und seit dem 01.01.2009 in der privaten Krankenversicherung versicherungspflicht.
Jedoch gehen die Leistungen zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung weit auseinander. Während die gesetzliche Versicherung immer mehr Leistungen aus ihrem Leistungskatolog herausnimmt und begrenzt, kann die private Versicherung einen gezielten umfangreichen Schutz anbieten.
Des Weiteren gibt es seitens der Politik keine klaren Ziele und Entscheidungen, wie überhaupt in Zukunft mit beiden Systemen umgegangen werden soll. Stattdessen werden immer mehr Gesetze erlassen, bei denen der Vebraucher immer wieder an die Leine genommen wird. Daher kann nur ein begrenzter Teil in die private Krankenversicherung wechseln, weil die Vorraussetzungen dafür immer wieder erschwert werden.
Weitere Infos zur privaten Krankenversicherung
Wechselbedingungen in die Private Krankenversicherung
Der Wechsel in die private Krankenversicherung soll nicht für jeden möglich sein, und ist daher mit einigen Hürden versehen.
Einkommensgrenze – Versicherungspflichtgrenze 2017
Jahresbruttoeinkommen: 57.600,00 €
Monatsbruttoeinkommen: 4.800,00 €
Die Einkommensgrenzen müssen mindestens 1 Jahr überschritten worden sein, und dies auch nachweisbar.
Einkommen – Berechnungsgrundlage
Folgende Einkünfte zählen zum Bruttojahreseinkommen:
- Monatliche Lohn- und Gehaltszahlungen
- Sachbezüge
- Pauschale Überstundenvergütungen
- Weihnachts- und Urlaubsgeld
- Vermögenswirksame Leistungen
- Versicherungspflichte Zweitbeschäftigungen
Aufnahme Private Krankenversicherung – bestimmter Personenkreis
Die Aufnahme in die Private Krankenversicherung ist für Selbstständige, Freiberufler und Beamte freiwillig. Dagegen werden einkommensabhängige Angestellte, selbstständige Gärtner, Landwirte, Künstler und Publizisten zunächst in gesetzliche Krankenversicherung eingestuft, bis sie die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze ( JAEG) überschritten haben.
Gesundheitsprüfung der Privaten Krankenversicherung
Selbst wenn die Gesundheitsfragen im Antrag zur Privaten wahrheitsgemäß von Ihnen ausgefüllt wurden, behält sich die Private Krankenversicherung vor, eine Gesundheitsprüfung durchzuführen.
Liegen kleinere Vorerkrankungen vor, können Risikoaufschläge und somit höhere Beiträge erhoben werden. Schwerwiegende chronische Erkrankungen führen zu Ausschlüssen bis hin zu Ablehnung des Antrages.
Hinweise zur Versicherung in der Privaten Krankenversicherung
Mitversicherung von Familienmitgliedern
Anders wie in der gesetzlichen Krankenversicherung muss jedes weitere hinzukommende Familienmitglied zusätzlich mit einem Beitrag belegt werden.
Versicherungspflicht
Die Versicherungspflicht besteht für jeden, unabhängig zu welcher Berufs- und Personengruppe er angehört. Grundlage dafür ist das jeweilige Krankenversicherungssystem. Wer noch nie einem System aufgenommen wurde, wird automatisch nach Beruf eingestuft. So werden Selbstständige, Freiberufler, und Beamte automatisch der privaten Krankenversicherung zugeordnet.
Werden 2 verschiedene Tätigkeiten ausgeübt, zählt die hauptberufliche Tätigkeit. Wenn jemand einen 450 Euro Job als Nebentätigkeit zu seiner Selbstständigkeit ausübt, wird zum Hauptberuf (hier private Krankenversicherung, nach SGB V § 5 Abs. 5) zugeordnet.
Einkommen unter der PKV-Grenze (Versicherungspflichtgrenze)
Da die Versicherungspflichtgrenze jedes Jahr zum Jahresanfang angehoben bzw. neu festgesetzt wird, kann dabei das Einkommen unter diese Grenze fallen. In dieser Situation unterliegt man der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung von der man sich unter Umständen befreien lassen kann.
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung
Unter bestimmten Umständen können Sie in der Gesetzlichen Krankenversicherung wieder pflichtversichert werden:
- Das Einkommen sinkt unter die Versicherungspflichtgrenze
- Angestellte, die arbeitslos werden, Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld beziehen
- Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung
- Studenten, Versicherungspflicht und bei Arbeitslosigkeit
- Praktikanten und Auszubildende
Ausnahmen:
- Privatversicherte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, und in den letzten 5 Jahre zuvor privat versichert waren
Wechsel in die private Krankenversicherung
Wenn der gesetzlich Versicherte alle Bedingungen für einen Wechsel erfüllt, kann er mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten in die Private Versicherung wechseln.
Wechselmöglichkeiten in der privaten Krankenversicherung
Auch in der privaten Krankenversicherung besteht Wettbewerb, so dass auch hier die Preise und Tarife verglichen und somit gespart werden kann.
Hier bestehen 2 Wechselmöglichkeiten:
Ordentliche Kündigung
Mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres oder zum Jahresende, kann der Versicherte kündigen
Außerordentliche Kündigung
Im Fall einer Beitragserhöhung kann mit Wirkung des Erhöhungsdatums innerhalb eines Monats die Versicherung gewechselt werden.
Beim Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung sollte man darauf achten, dass die Altersrückstellung mitgenommen werden kann.
Wechsel sollten nur dann vorgenommen werden, wenn auch die neue Versicherung Kenntnisse über den aktuellen Gesundheitszustand hat. Gegebenfalls sollte schon vorher (wegen Vorerkrankungen) bei der neuen Gesellschaft ein Antrag geprüft worden sein.
Tarifwechsel beim gleichen Versicherer
Grundsätzlich sollte man schon vorher in der privaten Krankenversicherung darauf achten, dass der Tarif auch ein Wechsel innerhalb des gleichen Versicherers zulässt. Dabei ist es auch nicht unerheblich, ob man in einen niedrigeren, oder höheren Tarif wechseln kann.
Basis-Tarif
Der Basistarif ist ein Sozialtarif mit gesetzlich fixiertem Höchstbeitrag und seine Leistungen orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Kein Versicherter kann auf Grund seiner Vorerkrankung abgelehnt werden und es dürfen auch keine Risikozuschläge verlangt werden.
Seit 2009 haben Mitglieder der privaten Krankenversicherung verschiedene Möglichkeiten, um in den Basistarif zu wechseln:
- wenn Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialrechts vorliegt
- wenn der Versicherte das 55. Lebensjahr vollendet
- wenn der Versicherte Rentner wird
Der Privat Versicherte kann auch in den Basis-Tarif einer anderen privaten Krankenversicherung wechseln. Mit einer Zusatzversicherung kann er dann seinen Versicherungsschutz erweitern.
Zusätzliche Informationen
Kosten der Privaten Krankenversicherung
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keinen prozentualen, einheitlichen Versicherungsbeitrag. Der Beitrag wird hier beeinflusst vom Alter des Versicherungsnehmers, Beruf bzw. Berufsgruppe, Gesundheitszustand (Risikoaufschläge), Tarifleistung und Selbstbeteiligung im Tarif. Und mit ansteigendem Alter verteuern sich die Risikokosten, und die Beiträge zur Altersrückstellung im Rentenalter.
Leistungen der Privaten Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung begrenzt meist ihre Leistungen über die gesetzliche Regelversorgung. Nicht nur das, immer mehr Leistungen verschwinden aus Kostengründen aus dem Leistungskatalog. Hinzu kommt noch, dass der Versicherte zusätzliche Leistungen aus seiner eigenen Tasche bezahlen muss.
Dagegen werden die Leistungen der privaten Krankenversicherung alleine durch den Tarif geregelt. So entscheidet der Versicherte bei Vertragsabschluss selbst, worauf er Wert legt, bzw. welche Leistungen er wünscht.
Wichtige Hinweise/Tipps
Hinsichtlich eines Wechsels in die private Krankenversicherung sollten Sie sich vorher gut und neutral beraten lassen. Achten Sie bei einem Wechsel darauf, dass Sie einen Tarif wählen, bei dem Sie die Altersrückstellungen mitnehmen können. Es versteht sich auch von selber, dass das Preis-Leistungs-Verhältnis des Tarifes auch passen muss. Und letztendlich sollte die ausgewählte Krankenversicherung auch eine gewisse Beitragsstabilität nachweisen.
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