Rechtsschutzversicherung

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Rechtsschutzversicherung

Man kann geteilter Meinung sein, wenn man bei Verbraucherverbänden liest, dass eine Rechtschutzversicherung unnötig ist. Auch hier muss man von Fall zu Fall klären, ob ein Bedarf besteht.

Gerade in der heutigen Zeit, in der jeder zusieht wie er zu Geld kommt, kann das fatale Folgen haben. Siehe Internet: Abzocke durch Schein-firmen, Verstoß gegen Urheberrechte (Download) sind nur einige Punkte, die Familien mit Kindern berücksichtigen sollten.

Aber auch bei einem Unfall stehen Sie immer mehr alleine da. In den ländlichen Regionen kommt kaum noch die Polizei zur Aufnahme eines Unfalles, so dass es zu Komplikationen bei der Abwicklung des Schadens kommen kann.

Eine Rechtschutzversicherung wird zwar nicht jedes Jahr benötigt, daher lohnt es sich von den Kosten her, eine Selbstbeteiligung einzubauen und zu vergleichen.

Achtung: Beachten Sie die Hinweise zum Versicherungsvergleich!
Verzichten Sie daher nicht auf die Beratung!

Weitere Infos zur Rechtschutzversicherung

Auch wenn einige Verbraucherverbände meinen, die Rechtschutzversicherung gehöre zu den weniger wichtigen Versicherungen, dann ist das schlichtweg falsch. Als Autofahrer und als Familienmitglied können Sie täglich mit Sachen konfrontiert werden, aus dem schnell ein Rechtsverfahren wird.

Die wichtigste Information hier schon vorweg:

Läuft bereits – oder hat sich in der Vergangenheit schon ein Verfahren angebahnt – dann wird die neue Versicherung dieses Verfahren nicht übernehmen.

Soll heißen: Rechtschutz versichert sind Sie grundsätzlich erst dann, wenn ein Verfahren oder ein Vergehen in einer schon bestandenen Rechtschutzversicherung eingetreten ist und die allgemeinen Wartezeiten erfüllt worden sind. Die Rechtschutzversicherung sollte daher zur Vorsorge abgeschlosssen werden, damit nicht nachher das böse Erwachen kommt.

In welchen Sparten ist eine Rechtschutzversicherung sinnvoll?

Verkehrsrechtschutz

Durch das hohe Verkehrsaufkommen und des daraus resultierenden Risikos durch Unfall, wird jeder Autofahrer zwangsläufig in ein Verfahren verwickelt. Wenn dann noch die Situation durch das teilweise Nichterscheinen der Polizei verschlimmert wird, dann sollte man abgesichert sein. Dies auch gerade dann, wenn man am Schluss auch noch als Beschuldigter bezeichnet wird. Dazu kommen eventuelle Schmerzensgeldansprüche bei Verletzungen und Schadenskosten, sowie Verdienstausfälle.

Familienrechtschutz:

Das ein Familienmitglied mal ein Verfahren auslöst, ist hier durch die Anzahl der Personen einfach zwangsläufig. So können die Eltern von Kinder durch Abo-Angebote oder Internetabzocke herangezogen werden, oder die Eltern selbst durch Beleidigung anderer Personen, Körperverletzung, oder anderen Vergehen beschuldigt werden.

Aber auch Kapitalanlagen und Versicherungen selbst können angegangen werden, wenn etwas nicht ordnungsgemäß abgewickelt wird, oder es generelle Probleme gibt. Daher ist gerade hier ein Vorsorgeschutz wichtig und auch empfehlenswert!

Andere Rechtschutzarten:

Auch im Berufs- und Miet- und Eigentumsrechtschutz sollte der Bedarf geklärt werden. Die versicherbaren Risiken sind weiter unten aufgeführt.

Versicherungsumfang

Die Mindestversicherungssumme sollte europaweit 300.000 Euro betragen, einige Versicherungen bieten dies auch weltweit.
Die Rechtschutzversicherung übernimmt (bei erteilter Deckungszusage) die anfallen Kosten bei einem Rechtsstreit.

Kostenübernahme von Rechtschutzversicherungen
Sobald ein berechtigter Fall von einer Rechtschutzversicherung übernommen wird, können folgende Kosten übernommen werden:

  • Kosten für den eigenen Anwalt
  • Gerichtskosten
  • Kosten der Gegenseite
  • Zeugen- und Sachverständigenkosten

Folgende Kosten können im Allgemeinen nicht übernommen werden:

  • Vorsätzliche Straftaten
  • Baufinanzierungsverträge
  • Familien- (Scheidungen) und Erbrecht
  • Spiel- und Wettverträge

Bei einigen Tarifpunkten wird der Versicherungsumfang stark begrenzt, so z. B. im Familien- und Erbrecht. Hier ist die Beratung oft auf nur bis 500 Euro begrenzt.

Versicherte Risiken – Rechtschutzsparten

Die Rechtschutzversicherung kann beliebig nach Ihrem Bedarf kombiniert werden. Die einzelnen Risikosparten umfassen:

Verkehrsrechtschutz

Der Versicherungsschutz umfasst:

  • Schadensersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Opfer-Rechtsschutz
  • Optional Schutz auch als: Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast

Privatrechtschutz

Der Versicherungsschutz umfasst:

  • Schadensersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
  • Opfer-Rechtsschutz

Arbeitsrechtschutz (Beruf)

Der Versicherungsschutz umfasst:

  • Abmahnungen
  • Kündigung des Arbeitnehmers
  • Lohn- und Gehaltsansprüche
  • Ausstellung von ordentlichen Arbeitszeugnissen
  • Ansprüche aus Urlaub, Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Gesetzliche Ansprüche z. B. aus Mutterschaftsurlaub

Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken

Der Versicherungsschutz umfasst:

  • Abrechnungen, Mieterhöhung, Wohnungsmängel, usw.
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner im Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft als:<

  • Eigentümer
  • Vermieter
  • Verpächter
  • Mieter
  • Pächter
  • Nutzungsberechtigter von Grundstücken, Gebäuden oder   Gebäudeteilen, die im Versicherungsschein aufgeführt sind

Achtung: Viele Rechtschutzversicherer unterscheiden hier zwischen Mieter- und Vermieterrechtschutz, so dass die Erweiterung des Schutzes zu Mehrkosten führt.

Firmenrechtschutz für Firmen und Selbstständige:

Da Firmen bzw. Selbstständige einer großen Anzahl von gesetzlichen Verpflichtungen und Vorschriften unterliegen, sollte sich hier nicht die Frage stellen, ob diese Police notwendig ist.

Nähere Informationen finden Sie unter: Gewerbliche Versicherungen.

Wichtige Tarifmerkmale

Stichentscheid:
Lehnt die Rechtschutzversicherung die Kostenübernahme aus mangelnden Erfolgsaussicht oder Mutwilligkeit ab, so kann der Versicherte bei Meinungsverschiedenheiten einen Rechtanwalt auf Kosten der Rechtschutzversicherung beauftragen. Dieser nimmt dann Stellung zur Kostenübernahme bzw. zur Sach- und Rechtslage des Falles. Die Entscheidung ist für die Versicherungsgesellschaft und den Versicherungsnehmer bindend. – Eine sinnvolle Option!

Mediationen:
Hier soll außergerichtlich ein Vermittlungsverfahren zwischen beiden streitenden Parteien mit Hilfe eines Dritten (vermittelden Fachanwalt) durchgeführt werden (z. B. im Familien- und Erbrecht).

Folgeereignistheorie (Schadenersatz):
Die Folgeereignistheorie wird auf den Zeitpunkt abgestellt, an dem das Ereignis zum ersten Mal eingetreten ist. Verweist der Versicherer in seinen Bedingungen auf die Kausaltheorie, so weist sich das im Schadensfall nachteilig aus, denn hier beruft sich der Versicherer auf das ursprüngliche Schadensereignis.

Mitversicherte Kinder:
Kinder, die noch zu Hause wohnen und keinen abgeschlossen Beruf nachweisen können, sind in der Regel bis zum 25-27 Lebensjahr im Versicherungsvertrag mitversichert. Dies sollte aber an Hand der Bedingungen und der Versicherung abgesichert werden.

Nebenberufliche/Selbständige Tätigkeiten:
Selbständige Tätigkeiten können bis zu einem Gesamtumsatz von 5.000 – 10.000 Euro in einigen Tarifen mitversichert werden.

Mitversicherung von Kapitalanlagen:
Sollen auch Kapitalanlagen mitversichert sein, achten Sie auf die Deckungssummen und die versicherte Art der Kapitalanlage.

Deckungssummen:
Die allgemeine Deckungssumme sollte bei mindestens 500.000 € liegen.

Selbstbeteiligung:
Die Selbstbeteiligung sollte nur einmal je Rechtschutzfall anfallen dürfen, gerade dann, wenn es gleichzeitig mehrere Leistungsarten betrifft.

Besondere Hinweise / Tipps:

Wartezeiten:
Der Versicherungsschutz gilt bei den meisten Versicherungen nicht von Anfang an. Bei einigen Rechtsschutzpolicen kann es eine Wartezeit (zwischen drei und sechs Monaten) geben, bis der Schutz der Versicherung in Anspruch genommen werden kann.

Versicherungsschutz:
Grundsätzlich darf der Rechtsstreit nicht vor Versicherungsbeginn eingetreten sein, es sei denn, sie waren lückenlos bei einer anderen Versicherung versichert. Einen rückwirkenden Versicherungsschutz gibt es hier grundsätzlich nicht.

Selbstbeteiligung:
Mittlerweile werden auch Selbstbeteiligungen angeboten, die nach Schadensfreiheitsjahren gemessen werden. So kann in einigen Tarifen die Selbstbeteiligung nach 4 schadensfreien Jahren entfallen.

Tarifgruppen:
Folgende Gruppen können rabattierte Verträge erhalten:

  • Öffentlicher Dienst/Beamte
  • Landwirtschaftliche Betriebe
  • Junge Leute, meist bis zum 27. Lebensjahr
  • Senioren, meist ab dem 60. Lebensjahr, aber auch Frührentner

Fazit

Achten Sie auf verbraucherfreundliche Bedingungen (nach dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GdV) empfohlenen Musterbedingungen für die Rechtsschutzversicherung).
Eine unabhängige Beratung kann daher hier nur empfohlen werden!

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