Glasversicherung
Alle Gesellschaften und Tarife, mit bedarfsgerechter, fachlicher Beratung. Vergleichen und Sparen bzw. optimieren Sie Ihre Versicherungen an den richtigen Stellen. Überzeugen Sie sich von unseren Möglichkeiten mit einem Versicherungs- und Tarifvergleich. Was Internetvergleiche nicht schaffen (wegen bedingter Auswahlkriterien), lösen wir mit Hilfe unserer Spezialsoftware.
Vereinbaren Sie einfach ein unverbindliches Gespräch mit uns.
Glasversicherung
Nicht immer bringen Scherben Glück!
Eine Glasversicherung kann viel wert sein, denn wer kennt das nicht: Kinder spielen in der Wohnung und plötzlich klirrt es, weil eine Vitrine oder ein Fenster zu Bruch gegangen ist. Gerade für Haushalte mit viel Glas und Familien mit Kindern kann eine Glas-Versicherung sinnvoll sein.
Für Singles und Familien ohne Kinder ist diese Versicherung überflüssig. Wer allerdings dagegen viele Glaseinrichtung besitzt, sollte selbst entscheiden, ob diese Versicherung einen Sinn macht.
Weitere Infos zur Glasversicherung
Versicherungsumfang
Eine Glasversicherung deckt alle Bruchschäden an der Gebäude- oder Mobiliarverglasung (siehe Beispiele) ab. Der Versicherungsumfang wird begrenzt auf das zu versichernde Objekt (Haus oder Wohnung) und durch die Wohnflächengröße.
Gebäudeverglasung
Dazu zählen: Fenster (Scheiben aller Arten), Türen, Wintergärten, Loggien, Veranda, Wetterschutzvorbauten, Glasbausteine und Profilbaugläser, Wände, Decken, Brüstungen, Duschkabinen, Abdeckungen von Sonnenkollektoren.
Mobiliarverglasung
Dazu zählen: Glasscheiben von Vitrinen, Schränken, Bildern, Sichtscheiben von Öfen, Elektro- und Gasgeräten, aufliegende bzw. abnehmbare Glasplatten, Glastische, Glaskeramikplatten (Ceran-Felder) von Kochflächen.
Versichert sind generell auch glasähnliche Materialien, z. B. aus Kunststoff.
Zum Versicherungsumfang gehören auch die Kosten für Gerüste und Kräne, Demontage und Montage von Bauteilen, die das Ersetzen der Scheiben verhindern (z. B. vergitterte Fenster) sowie bedingt auch künstlerisch be- und verarbeitete Verglasungen.
Nicht versichert sind:
Alle Hohlgläser (z. B. Trinkgläser, Beleuchtungskörper), Optische Gläser (z. B. Brille, Ferngläser oder Lupen).
Folgende Schäden sind bei den meisten Tarifen nicht versichert:
Verkratzte, oder milchig (veraltet) gewordene Scheiben sowie undichte Glaskonstruktionen.
Einige Gesellschaften bieten mittlerweile auch hier Versicherungsschutz an, wenn auch etwas teurer.
Wichtige Hinweise/Tipps
Sinnvoll ist eine Glasversicherung für eine Familie mit Kindern oder für jemanden, der über viel Glas im Haushalt verfügt (z. B. Wintergarten).
Schnelle Nummer – wir rufen zurück!
Wenn Sie wissen, was Sie wollen oder eine kurze Beratung am Telefon wünschen: Name & Telefonnummer eintragen – wir rufen Sie kostenlos und unverbindlich an.
Rückrufbitte - kostenfrei & unverbindlich