Reiserücktrittsversicherung / Reiseabbruchversicherung

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Reiserücktrittsversicherung / Reiseabbruchversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung können Sie nur vor der Reise in Anspruch nehmen, wenn Sie die Reise aus versicherten Gründen nicht antreten können.

Eine Reiseabbruchversicherung kommt nur währende der Reise zum Tragen, wenn Sie infolge eines Unfalles oder Krankheit, die Reise vorzeitig abbrechen oder die Rückreise nur später antreten können.

Bei teueren Reisen macht es Sinn, eine kombinierte Versicherung zwischen einer Reiserückttritts- und einer Reiseabbruchversicherung abzuschließen, denn Sie könnten ansonsten auf erheblichen Kosten sitzen bleiben.

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Weitere Infos zur Reiserücktrittsversicherung:

Reiserücktrittsversicherung – Vor der Reise

Die Reisrücktrittsversicherung kann nur vor Reiseantritt angewendet werden und endet mit dem eigentlichen Reiseantritt. Dazu müssen schwerwiegende Gründe benannt werden, genauer gesagt, je nach Police aus „versicherten Gründen“.

Diese können sein:

  • Schwere Erkrankung von Ihnen oder Reisbegleiter
  • Tod eines nahen Verwandten

Je nach Tarif:

  • Schaden am Eigentum
  • Verlust des Arbeitsplatzes (Arbeitslosigkeit)
  • Einreichung der Scheidungsklage
  • erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Sturm oder Elementarschäden
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung
  • Erhalt einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung der versicherten Person

Ersetzte Kosten:
Die Reisrücktrittsversicherung übernimmt die Rückzahlung von Stornogebühren.
Die Stornogebühren können bis zu 100 % des Reisepreises betragen!

Reisabbruchversicherung – Während der Reise

Die Reisrücktrittsversicherung kann nur währen der Reise angewandt werden. Nur unter folgenden Gründen kann der Reisende die Reise vorzeitig abbrechen oder später die Heimreise antreten:

  • Folgen eines Unfalles, die Sie oder Ihren Begleiter zu einer späteren Rückreise zwingen
  • Krankheit von Ihnen oder Mitreisenden, die nur eine spätere Rückreise erlauben
  • Tod eines Angehörigen, die einen Abbruch herbeiführen

Ersetzte Kosten:
Die Reiseabbruchversicherung ersetzt die Mehrkosten der Rückreise. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Reise vorzeitig oder außerplanmäßig verschoben werden muss. Bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise, wird anteilig die nicht genutzte Reiseleistung erstattet.

Weiter Infos zu Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung

Beitragskosten:
Die Kosten für die Versicherung werden durch folgende Faktoren beeinflusst:

  • Wert der Reise
  • Selbstbeteiligung
  • Arte der Reise
  • Einmalreise- oder Jahresversicherung

Merkmale, die der Versicherung bekannt sein müssen:

  • Buchungstag der Reise
  • Beginn und Ende der Reise
  • Art der Reise
  • Anzahl der Personen
  • Gesamtpreis der mitreisenden Personen
  • Höhe einer eventuellen Selbstbeteiligung
  • Einschluss einer Reiseabbruchversicherung

Fazit:

Da das Versicherungsangebot sehr groß ist, sollte man einen Tarif wählen, der die Anforderungen erfüllt.

Grundsätzlich: Je mehr Versicherungsleistung angeboten wird, desto sicherer kann man sein, dass im Schadensfall auch geleistet wird.

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