Absicherung mit Vorerkrankungen

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Absicherung mit Vorerkrankungen

Grundsätzlich muss eine Vorerkrankung nicht unbedingt zur Ablehnung, Risikoaufschlag, oder Risikoausschluss führen, denn jede Versicherung bewertet das Risiko alleine und im Interesse der eigenen Gesellschaft. Wenn man sich dann speziell in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) auf einen Bankberater oder einen Versicherungsvertreter verlässt, ist man nur noch dem Urteil der jeweiligen Gesellschaft ausgeliefert. Daher sollte man, sofern es Vorerkrankungen gibt, einen Fachmann kontaktieren, der auch den ganzen Versicherungsmarkt und somit alle Chancen anbietet, eine vernünftige Absicherung zu erhalten.

Aus Kundensicht

Schon beim Antrag werden die meisten Fehler gemacht, wenn einige Gesundheitsfragen nicht gewissenhaft, falsch beantwortet, oder gar Probleme verniedlicht werden, dann wundern sich die Kunden, das sie im Vertrag Risikoaufschläge, Ausschlüsse von Körperteilen, oder gar abgelehnt werden.

Genau hier fängt das Problem an: Wurde erst einmal ein Antrag durch den Versicherer geprüft, werden die Daten ins Versicherungsnetz (HIS) übermittelt. Selbst wenn der Kunde versucht ein besseres Ergebnis bei einer anderen Versicherung zu erzielen, dann wird dieser Einblick in die HIS Datenbank nehmen. Das Urteil einer anderen zu prüfenden Versicherung ist dann schon vorprogrammiert!

Dies alles kann vermieden werden, wenn Kunden mit Vorerkrankungen (oder Verletzungen) mit Köpfchen vorgehen und sich mehr Informationen zukommen lassen. So sollte auch der Hausarzt bzw. die Krankenkasse herangezogen werden, um herauszubekommen, welche Arten von Behandlungen hier dokumentiert bzw. abgerechnet wurden. Wir erleben dies nicht zum ersten Mal, dass hier Ärzte Behandlungen abrechnen, um höhere Aufwandsentschädigungen zu bekommen. Dies zum Nachteil des Kunden, denn er glaubte die Gesundheitsfragen im Antrag richtig beantwortet zu haben.

Ein Fachmann ist hier wichtig

Ein guter unabhängiger Versicherungsmakler oder Versicherungsberater schließt bei erkennen einer Vorerkrankung nie sofort einen Vertrag ab, sondern er macht sich Gedanken, sucht nach Lösungswegen und bespricht diese auch mit dem Kunden. Mit seiner Erfahrung und mit seinen Möglichkeiten kann er für fast jeden Kunden ein adäquater Versicherungsschutz herausholen, ohne das gleich ein Eintrag im Versicherungsnetz (HIS) erstellt wird!

Für jedes Problem gibt es eine Lösung, doch wenn der Kunde, oder der Versicherungsvertreter hier Fehler gemacht haben, dann ist kaum noch etwas zu retten. Deshalb sollten Sie prüfen, mit wem Sie Ihre Absicherung durchführen wollen!

Vorerkrankungen und Versicherungsmöglichkeiten

Je nach Versicherungssparte sollten generell alle Möglichkeiten genutzt werden, um einen Versicherungsschutz zu bekommen. Auch gerade hinsichtlich der Versorgungslücken gegenüber den gesetzlichen Leistungen, sollte jeder seine Möglichkeiten voll ausschöpfen! Deshalb ist es wichtig hier einen Partner (Versicherungsmakler oder Versicherungsberater) zu finden, der sich die Arbeit macht und Ihnen hilft einen adäquaten Versicherungsschutz zu bekommen.

Beispiel: Vorerkrankungen bei Berufsunfähigkeitsversicherung

Selbst bei abgeschlossenen Behandlungen bei Bandscheiben, Kniegelenkserkrankungen, psychische Erkrankungen, oder Magengeschwüre ist eine Vertrag möglich, wenn aber nur schwer und eventuell mit Risikoaufschlägen.

Ob Probleme an den Adduktoren, Achillesferse, Muskelfaserriss, oder Erkrankungen wie Allergien, Bluthochdruck, Gastritis, leichtere Magenprobleme, oder Erkrankungen der Atemwege wie Asthma Bronchiale, müssen nicht unbedingt dazu führen, dass Sie auf Versicherungsschutz verzichten müssen.

Wo es schwierig wird sind folgende Erkrankungen:

Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen: Angststörungen, Rheumatische Arthritis, Depressive Erkrankungen, Schilddrüsenüberfunktion.
Auch Krankheitsbilder wie: Herzinfarkt, Diabetes II, Multipler Sklerose oder schwerer Migräne, wird es schwer sein, eine geeignete Versicherung zu bekommen. Hier spielt die Schwere der Erkrankung eine sehr wichtige Rolle und ob die Krankheit noch aktuell ist.

Es bieten sich aber folgende Lösungen an.

1. Risiko-Management von Versicherungsmaklern

Die Prüfung in den einzelnen Versicherungssparten Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Unfall-, oder Krankenversicherungen wird total unterschiedlich von den Gesellschaften bewertet, so dass man niemals sagen, oder behaupten kann, dass eine Versicherung nicht möglich ist. Genau deshalb ist es wichtig, einen Versicherungsmakler zu haben, der nicht nur den größten Teil des Marktes (Gesellschaften) abdeckt, sondern der auch weiß, wie er in jedem speziellen Fall vorgeht. Daher ist es für den Kunden wichtig zu sehen, wie sein Makler an die Sache rangeht. Will der Makler sofort einen Vertrag bei einer beliebigen Gesellschaft abschließen, so können Sie sicher sein, dass er nicht der richtige „Berater“ für Sie ist.

2. Alternativ: Verträge ohne Gesundheitsfragen

Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen:

Selbst, wenn Sie Vorerkrankungen haben, die nicht versichert werden können, haben Sie die Chance eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen. Die Antragsfragen beziehen sich dann auf Ihr Körpergewicht und Größe, um den BMI bestimmen zu können. Sofern dann der BMI nicht unter 18 und über 30 liegt, sind auch Unter- oder Übergewicht versicherbar. Wenn also eine Versicherung so eine Aktion anbietet, dann bieten siche norme Chancen …

Bei Unfallversicherungen:

Krankheiten wie Diabetes, Bluthochdruck, oder andere Krankheitsbilder können ohne Anrechnung der Mitwirkung in einigen Top-Tarifen mitversichert werden. Hier muss man auf die sogenannte Mitwirkungsklausel der Tarife achten.

Hinweis: Selbst blinde Menschen können eine Unfallversicherung abschließen!

Wichtige Hinweise:

Bevor Sie die Gesundheitsfragen im Antrag ausfüllen:

  • Lesen Sie sich die Fragen genau durch, wenn nötig mehrmals um die Frage zu richtig zu beantworten.
  • Prüfen Sie die Gesundheitsfragen durch die Krankenkasse oder Arzt
  • Auch, wenn ein Arzt meint, eine Behandlung braucht nicht angegeben werden, achten Sie auf den Umfang der  Fragen. – Alles sollte angegeben werden!
  • Beantworten Sie unbedingt alle Fragen im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig, und verschweigen keine vermeintlichen gesundheitlichen Kleinigkeiten.

Bedenken Sie auch

Wenn Sie etwas in den Gesundheitsfragen verschwiegen haben, spätestens nach einem Versicherungsfall werden Ihre Gesundheitsangeben geprüft. Je nach Versicherungssparte erhalten Sie dann keine Leistung, obwohl Sie Beiträge geleistet haben, und der Ärger ist vorprogrammiert.

Prüfen Sie Ihren Versicherungsvertreter; Makler- oder Versicherungsberater hinsichtlich seiner Vorgehensweise, wenn Sie eine Vorerkrankung angegeben haben.
Ist schon ein Vertrag mit Risikoaufschlag abgeschlossen worden, die Krankheit oder Verletzung ausgeheilt, dann kann der Kunde eine Neuberechnung der Prämie verlangen und somit den Risikoaufschlag einsparen (siehe § 41 VVG). Allerdings sollte der Versicherungsnehmer die Heilung durch ein Gutachten, oder einer erneuten Prüfung durch den Versicherer, bestätigen lassen.

Zusammenfassung

Alle Vorerkrankungen hinsichtlich jeder Versicherungssparte über einen Kamm zu scheren wäre falsch. Lassen Sie sich daher beraten, aber schließen keine übereilten Anträge ab! Wir haben die notwendige Erfahrung und wir scheuen auch keine Arbeit, um Ihnen das Best mögliche Ergebnis zu liefern. Wir würden uns freuen, wenn wir Ihnen weiterhelfen könnten.

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