Versicherungsbedarf für Auszubildende

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Versicherungsbedarf für Auszubildende

Schon lange bevor das letzte Schuljahr absolviert wird, rennen Versicherungsvermittler die Türen der Eltern ein, um ihre Versicherungen zu platzieren.

Doch was brauchen die neuen Berufseinsteiger bzw. Auszubildenden denn wirklich an Versicherungen, die wirklich wichtig sind? Inwiefern sollten Kinder dann lernen mit Versicherungen umzugehen und sich damit zu befassen?

Der Auszubildende sollte von Anfang an lernen mit Versicherungen, und damit verbundene Absicherung seines Lebens und Einkommens, sich zu befassen,

Auch sollte sich der neue Berufstätige von Anfang an richtig und vor allem unabhängig beraten lassen, was sinnvoll oder weniger sinnvoll ist. Ein gebundener Versicherungsvertreten wird nur seine Sicht bzw. die Produkte seiner Versicherung anbieten.– Daher unabhängig beraten lassen!

 

 Weitere Infos zur Versicherungsbedarf für Auszubildende

A) Auszubildende: Die wichtigsten Versicherungen

Wir setzten hier voraus, dass der/die Auszubildende noch zu Hause wohnt und unverheiratet ist. Sollte sich die Situation ändern, dann sollte der Versicherungsbedarf neu überprüft bzw. angepasst werden.

1. Krankenversicherung

Da die Krankenversicherung in Deutschland Pflicht ist, kommt hier der neue Berufstätige nicht vorbei. Auszubildende sind automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert.

Aber auch wie bei den Erwachsenen sollten Jugendliche sich mit den Leistungen der Krankenkassen beschäftigen, denn es gibt Unterschiede in den Leistungen bzw. Zusatzleistungen.

Der Auszubildende hat nach Ausbildungsbeginn 14 Tage Zeit, sich die passende Krankenkasse auszusuchen, danach kann der Arbeitgeber eine Krankenkasse bestimmen.

2. Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung)

Zu den existenziellen, und somit auch der wichtigsten Absicherung, gehört die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sollte ein Auszubildender auf Grund Unfall, Kräfteverfall oder Krankheit seinen Job verlieren, dann hat er auf Grund der 5-jährigen Wartezeit (gesetzl. Rentenversicherung), keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente vom Staat.

Auch im Hinblick, dass die Versicherungen meist nur Gesunde (mit kleinen Einschränkungen) versichern, sollte man so bald wie möglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Es ist eine Frage der Zeit, wenn jemand eine Erkrankung oder Unfall erleidet, dann ist es aber schwer, wenn nicht sogar zu spät, eine adäquate Absicherung zu erhalten.

Achten Sie auch die Bedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung, denn wem nützt im Ernstfall eine BU-Versicherung, wenn der die Bedingungen zu seinen Gunsten auslegen kann.

Bei vielen Berufsunfähigkeitsversicherungs-Tests wird nur oberflächlich geprüft und daher bekommen gleich mehr wie 20 Versicherungen die Note sehr gut. – Unverständlich, denn es gibt Spezielle Programme, die auch die Bedingungen vergleichen können und somit die Tests in Frage stellen. Daher ist es wichtig nicht irgendwas zu nehmen, sondern die Best mögliche Lösung!

Auf einige wichtige Punkte sollte man bei der BU-Versicherung achten:

  • Vorerkrankungen: Wenn bereits Vorerkrankungen vorhanden sind, sollten Sie vorsichtig werden, denn abgelehnte Versicherungen können von jedem Versicherer eingesehen werden. Besser man lässt sich beraten und führt eine Risikoprüfung durch, so dass keine Daten gespeichert werden.Weitere Informationen, siehe Menü „Absicherung Risiken“ Thema Absicherung mit Vorerkrankungen.
  • Versicherungsbedingungen: Das Bedingungswerk der Versicherung ist viel wichtiger, als ein Test oder Aussage von einem Versicherungsvertreter.
  • Einsteigerpolicen (Starter-Police): Besonders interessant für Jugendliche, die auf ihre Ausgaben in den Ausbildungsjahren achten müssen. Die Beiträge bewegen sich hier zwischen 10 und 20 €/monatlich und können sich gleich mit einer garantierten Rente von 1.000 € absichern. Aber aufgepasst: Je länger ich in einer Starter-Police versichert bin, desto teurer wird mein Tarif, wenn er ausläuft. Denn mit jedem Lebensjahr mehr, verteuert sich der Einstieg …
  • Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung: Die meisten Versicherungsvertrete und Banken neigen gerne dazu die Situation auszunutzen, und gleichzeitig einen Lebens-, Rentenversicherung, oder in eine betriebliche Altersvorsorge miteinzubinden, um mehr Provisionen einzustecken. – Achten Sie auf den Grundsatz: Eine Risikoversicherung (und das ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung) knabbert mächtig an der Rendite der Kapitalversicherung. Hat der Auszubildende dann noch eine betriebliche Altersvorsorge mit BU abgeschlossen und verlässt das Unternehmen nach der Ausbildung, dann ist auch die Berufsunfähigkeitsversicherung weg, denn dies kann nicht mitgenommen werden!
  • Nachversicherungsgarantie: Je mehr man nach der Ausbildung verdient, desto größer wird die Versorgungslücke bei Berufsunfähigkeit. Daher sollte zahlreiche Nachversicherungsoptionen im Tarif vorhanden sein, so dass man flexibel die Versicherung anpassen kann.
  • Vertragslaufzeit: Die Vertragslaufzeit sollte so lange wie möglich (Beginn der Altersrente) laufen, denn gerade mit zunehmendem Alter wird das Risiko wegen Berufsunfähigkeit immer größer. Eine nachträgliche Änderung der Vertragslaufzeit ist immer mit einer Gesundheitsprüfung verbunden, so wie ein Neuvertrag, und bedeutet wieder höhere Kosten …

Weitere wichtige Bedingungen, siehe Menü „Absicherung Risiken“ Thema Berufsunfähigkeit …. – Wir helfen Ihnen gerne weiter….

3. Private Haftpflichtversicherung

An dieser Stelle möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass die Privathaftpflicht die wichtigste Versicherung für Singles und Familie sein sollte und muss!

Für Singles, ohne Familie:

Eine Haftpflichtversicherung ist ein Muss für Auszubildende, die allein wohnen und keine Familie haben. Dies gilt auch für jüngere Paare, die eine eigene Wohnung beziehen und etwas aufbauen wollen.

Wer keine Haftpflichtversicherung hat, haftet laut Bürgerlichen Gesetzbuch voll für alle Schäden, die er verursacht hat. Der Haftungsumfang ist unbegrenzt und man haftet so lange, bis der Schaden bezahlt ist. Ab bereits 40 €/Jahr kann man sich hier gut absichern…

Für Singles in der Familie:

Vorausgesetzt es besteht eine Familien-Haftpflichtversicherung, dann ist auch der Auszubildende in den meisten Tarifen auch weiterhin mitversichert.

Auszubildende sind je nach Tarif bis zum Ende der ersten Ausbildung/Beginn des ersten Jobs, einem bestimmten Alter, oder solange sie zu Hause wohnen in der Familienhaftpflicht mitversichert. Daher braucht der Auszubildende keine eigene Versicherung.

Trotz allem sollte man aus diesem Grund die Privathaftpflichtversicherung immer überprüfen und gegebenenfalls erneuern (Siehe Seite: Privathaftpflicht)

 

B) Auszubildende: Versicherungen nur im Bedarfsfall

1. Kfz/Krad-Versicherung

Eine Kfz-Versicherung auf einen Auszubildenden abzuschließen ist Irrsinn, denn die Kosten sind bis zum 25. Lebensjahr viel zu hoch!

Selbst wenn eine Versicherung einen verbesserten Einstieg anbietet, dann ist dies eine Sondereinstufung, die man zu keinem anderen Versicherer mitnehmen kann!

Besser man sucht eine Lösung über die Kfz-Versicherung der Eltern. Das ist zwar für den Versicherungsmakler mit Arbeit verbunden, aber hier kann man Geld sparen.

Eine sehr sinnvolle Anschaffung ist ein Krad, denn zum Einem ist es günstig im Unterhalt, und zu Anderem kann man sich günstig den ersten Kfz-Vertrag aufbauen. Als Jugendlicher bis 25 Jahre wird ein Kfz-Vertrag sehr teuer und daher ist eine Übernahme eines Krad-Vertrages Gold wert. Also Führerschein mit 16 machen (A1) und ein Krad bis 125 ccm (bis 11 kW (15 PS) anschaffen….

2. Rechtschutzversicherung

Für Singles in der Familie:

Vorausgesetzt es besteht eine Familien-Rechtschutzversicherung, dann ist auch der Auszubildende in den meisten Tarifen auch weiterhin mitversichert.

Auszubildende sind je nach Tarif bis zum Ende der ersten Ausbildung/Beginn des ersten Jobs, einem bestimmten Alter, oder solange sie zu Hause wohnen in der Familienhaftpflicht mitversichert. Daher braucht der Auszubildende keine eigene Rechtsschutzversicherung.

Für Singles, ohne Familie:

Singles, die ohne Familie sind und wohnen, sollten ihren Versicherungsbedarf prüfen. Sollte der Auszubildende ein eigenes Fahrzeug haben, dann sollte zumindest eine Verkehrsrechtschutzversicherung abgeschlossen werden.

3. Private Unfallversicherung

Grundsätzlich ist der Auszubildende über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, in der Arbeitsstätte, oder auf dem Weg zur Arbeitsstätte, bzw. auf dem Weg nach Hause.

Eine gesetzliche Unfallversicherung bietet nur bei Dauerschäden (ab 20 % der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), eine kleine monatlichen Rente, keine Einmalabfindungen, die aber geringfügig ausfallen.

Viele Arbeitgeber bieten auch eine betriebliche Unfallversicherung an, die sehr günstig ist. Aber auch hier sollte man auf die Leistungen achten, und auch wissen, wenn man das Unternehmen wechselt, ist auch diese Unfallversicherung weg!

Eine private Unfallversicherung macht daher Sinn, denn so sind private, berufliche und sportliche Verletzungen abgesichert. Wenn der Auszubildende zusätzlich sich sportlich betätigt und viele Freizeitmöglichkeiten nutzt, dann sollte man eine Unfallversicherung in Erwägung ziehen.

Eine Unfallversicherung muss auch nicht viel kosten, wenn man diese bedarfsgerecht und verbraucherfreundlich gestaltet.

Auch wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung besteht, entsteht keine Doppelversicherung, denn nicht alle bleibenden Verletzungen müssen gleich zu einer Berufsunfähigkeit führen.

Wenn also eine private Unfallversicherung schon besteht oder neu abgeschlossen wird, sollte man auf das Preis-/Leistungsverhältnis schauen, denn auch hier gibt es große Leistungsunterschiede (nähere Angaben, siehe Unfallversicherung).

4. Vermögenswirksame Leistungen:

Sollte der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen von Anfang an anbieten, ohne die Bindung an die betriebliche Altersvorsorge, sollte man diese „mitnehmen“. Wir empfehlen dann die Anlage in Banksparpläne, die ohne Kosten verbunden sein sollten. Oder man investiert in einen Bausparvertrag, für den Kauf einer späteren Eigentumswohnung. Auch hier sollte auf die Kosten und auch die Bedingungen geachtet werden!

 

C) Auszubildende: Vorerst keine notwendigen Versicherungen

Altersvorsorge bzw. betriebliche Altersvorsorge

1. Private Altersvorsorge:

Da die Ausbildungsvergütung für den Jugendlichen meist schon nicht reicht, kann und sollte die Altersvorsorge auf Zeit nach der Lehre verschoben werden. Auch mit dem Hintergrund, dass nach der Lehre sich der berufliche Werdegang entwickelt und der der ausgebildete Fachmann mehr verdient. – Es macht überhaupt keinen Sinn, Geld in einen Vertrag zu schießen und nach 2-4 Jahren wieder beitragsfrei oder gar zu kündigen!

2. Betriebliche Altersvorsorge:

Meist werden in den Betrieben auch schon für den Auszubildenden die betriebliche Altersvorsorge angeboten und gewünscht, jedoch ist dies Unsinn. Denn wenn der Ausgebildete nicht im Betrieb übernommen wird und er wechselt in eine andere Firma, dann stellen sich neue Probleme mit seinem alten Vertrag der betrieblichen Altersversorgung.

Hinsichtlich der betrieblichen Altersversorgung:

Bei einem Wechsel des Arbeitgebers stellen sich wichtige Fragen:

  • „Unverfallbarkeit“ – Behält man die zugesagte Leistung?
  • „Portabilität“ – Kann der Vertrag beim neuen Arbeitgeber fortgeführt werden?
  • Was ist, wenn ich arbeitslos werde?

Obwohl es genug Gesetzesgrundlagen gibt, bemächtigt sich die Versicherung des neuen Arbeitgebers der Unwissenheit des Arbeitnehmers, und so wird einfach eine neue betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen und die alte Versicherung wird stillgelegt. – Der dumme ist wieder der Arbeitnehmer…

Auch die Auswirkung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, also ohne eine neue Stelle anzutreten, sollte im Vorfeld berücksichtigt werden. Der Vertrag kann dann nur noch vom Versicherungsnehmer übernommen werden, wenn der Vertrag privat fortgeführt wird.

Eine spätere beitragsfreie Stilllegung macht auch keinen Sinn, da nur sehr wenig im Vertrag verbleibt.

Einfacher gesagt: Man wartet mit der Altersvorsorge, bis die Ausbildung zu Ende ist und weiß dann, wohin der Weg führt!

3. Sonstige Versicherungen:

Diese Versicherungen sollten nur abgeschlossen werden, wenn der Bedarf entsteht:

  • Hausratversicherung = Bei Einzug in eine eigene Wohnung, je nach Bedarf.
  • Glasversicherung = grundsätzlich unnötig, doch bei Kindern sinnvoll
  • Krankenzusatzversicherung = Je nach Bedarf, sollte aber nach der Berufsausbildung abgeschlossen werden.
  • Lebensversicherung = Egal ob Kapitalleben- oder Risikolebensversicherung, sollte nur bei Heirat oder Geburt eines Kindes in Erwägung gezogen werden, hinsichtlich Absicherung der Familie.

Wichtige Hinweise/Tipps

Auch wenn Jugendliche kein Draht zu Versicherungen haben, sollte man sie früh genug auffordern, sich mit solchen Sachen zu beschäftigen, denn man hat es ein Leben lang mit Versicherungen zu tun.

Versicherungen können auch für Jugendliche interessant sein, wenn man ihnen aufzeigt, dass man den Bedarf selbst bestimmen kann und mehr Auswahlmöglichkeiten hat.

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